Darüber stimmen Zuger Gemeinden ab

Bibbernde Bauern, boomende Badis, bombastische Bauten

Jonas Boog in einem seiner Anbautunnels – die Abstimmung in Hünenberg dreht sich um seinen Betrieb. (Bild: wia)

Eine Riesenbadi, ein Buuregarte, der bestehen bleiben darf, neue Vorgaben für Hochhäuser und eine Vorflutleitung. In den Zuger Gemeinden stehen im Juni einige spannende Abstimmungen an.

Ein bunter Strauss an Abstimmungsunterlagen landete kürzlich bei der Zuger Bevölkerung im Briefkasten. In einigen Gemeinden ist der Stapel an Unterlagen noch etwas dicker als ohnehin bereits, denn neben nationalen und kantonalen Anliegen wird in fünf Gemeinden auch über Lokales abgestimmt.

Zug: Sonnenbad, die schicke Version

Die Abstimmung, über die im Kanton Zug nicht nur die meisten Personen abstimmen dürfen, sondern auch die meisten ausserhalb der Gemeindegrenzen interessiert, findet in der Stadt Zug statt. Hier entscheidet die Bevölkerung über die Erweiterung des Strandbads respektive über das entsprechende Projekt, das beinahe 13 Millionen Franken kostet (zentralplus berichtete).

Wird dieses angenommen, wird die Badi mehr als doppelt so gross, ausserdem gibts eine nigelnagelneue Infrastruktur. Ein signifikantes Plus für jene, die sich nicht als Badefreunde bezeichnen würden: Mit einem Ja wird auch ein durchgängiger Fussweg zwischen Strandbad und Hafenrestaurant realisiert, der ganz ohne Strassenlärm auskommt.

Cham: Hier ist Grosses und Hohes geplant

In Cham kommen zwei kommunale Vorlagen vors Volk, welche einander bedingen. Zum einen stimmt die Gemeinde über den ordentlichen Bebauungsplan Hinterbergstrasse Süd ab. Auf der Städtler Allmend, wo heute unter anderem die Binelli Automobile AG, eine Jumbo-Filiale, eine Brache sowie eine Coop-Tankstelle zu finden sind, planen zwei Grundeigentümerschaften mehrere Neubauten.

Bei den Grundeigentümern handelt es sich um die Heinz Häusler Real Estate Investment AG sowie die Coop-Genossenschaft. Gemeinsam wollen sie 30’000 Quadratmeter auf fünf Parzellen bebauen. Geplant sind eine Vielzahl von Flächen für Dienstleistungs- und Büronutzungen sowie für gewerbliche Wohnangebote. Letztere beinhalten etwa Hotels oder Apartments mit Serviceleistungen, welche während einer begrenzten Zeit gemietet werden (zentralplus berichtete).

Die Gemeinde Cham spricht in der Abstimmungsvorlage von einem «ausgewogenen Projekt», das eine verträgliche Dichte aufweise und Synergien bezüglich der Erschliessung nutze. Ausserdem sehe die geplante Bebauung verschiedenste Nutzungen vor und schaffe diverse begrünte Freiräume.

Hochhaus braucht Sonderbewilligung

Eines der geplanten Gebäude soll rund 73 Meter hoch werden. Damit kann der geplante Neubau mit den höchsten Gebäuden im Kanton Zug mithalten. Zum Vergleich: Das Gartenhochhaus Aglaya in Rotkreuz misst 70 Meter. Der Park Tower in Zug nur rund 10 Meter mehr.

Doch damit es überhaupt möglich wird, so hoch zu bauen, braucht es noch ein weiteres Ja aus der Bevölkerung. Das kantonale Planungs- und Baugesetz schreibt seit 2019 vor, dass Gebäude ab einer Höhe von 30 Metern nur in sogenannten Eignungsgebieten für Hochhäuser zulässig sind. Ausserdem setzen Hochhäuser einen ordentlichen Bebauungsplan voraus.

So könnte es an der Hinterbergstrasse in Cham künftig aussehen. (Bild: zvg/ Gemeinde Cham)

In der Teilrevision des Zonenplans werden drei Gebiete ausgewiesen, die sich gemäss dem kommunalen Hochhausleitbild von 2011 grundsätzlich für Hochhäuser eignen. Es handelt sich erstens um den bereits rechtskräftigen Bebauungsplan Papieri und das Richtprojekt Pavatex Süd, zweitens um den hier besprochenen Bebauungsplan Hinterbergstrasse sowie die bereits umgesetzten Hochhäuser beim Alpenblick. Ausserhalb dieser Gebiete werden keine Hochhäuser zugelassen. Die Bevölkerung muss der Teilrevision des Zonenplans zustimmen.

Zwei Fliegen mit einer Klappe

Auf die Frage, warum die Bevölkerung über beide Vorlagen gleichzeitig abstimmt, antwortet Philipp Rüber, der Chamer Abteilungsleiter Planung und Hochbau: «Einerseits, da in den vorgesehenen Eignungsgebieten für Hochhäuser bereits konkrete Planungen und Entwicklungsabsichten vorliegen.» Konkret geht es dabei um das Areal Pavatex Süd und die Hinterbergstrasse Süd.

Rüber weiter: «Die Bevölkerung kauft somit nicht die Katze im Sack, und die Bauherrschaften gewinnen Planungssicherheit.» Die Planung des Bebauungsplans Hinterbergstrasse Süd hätte vor dem Jahr 2019 begonnen. Weil seither die gesetzlichen Anforderungen gestiegen seien, sei es angebracht, die planungsrechtlichen Grundlagen zeitnah zu bereinigen. «Mit der beabsichtigten Bebauung wird ein heute stark unternutztes, zentral und gut erschlossenes Bauland verdichtet entwickelt und aufgewertet», sagt Rüber.

Und was passiert bei einem Nein des Chamer Volks? Dazu sagt Rüber: «Im Falle eines Neins zur Teilrevision gilt es, die Ablehnungsgründe genauer zu analysieren.» Abhängig davon werde das Planungsverfahren nicht weiterverfolgt beziehungsweise in einer überarbeiten Form im Rahmen der Abstimmung zur Gesamtrevision Nutzungsplanung der Stimmbevölkerung erneut vorgelegt.

Hünenberg: Chrut und Rüebli, mit oder ohne Substrat

Bei den gemeindlichen Abstimmungen in Hünenberg geht es im Juni um Beeren und Salat. Oder eher darum, wie diese angebaut werden. Der Buuregarte Boog, dessen Erdbeeren man unter anderem in der Migros kaufen kann, kämpft um den Erhalt des heutigen Betriebs. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid ist dessen heutige Anbauweise zu grossen Teilen nicht mehr zonenkonform (zentralplus berichtete).

Problematisch sind die bodenunabhängige Produktion in Substrat sowie die grossflächige Überdeckung der Gemüse- und Beerenkulturen. Um weiter wirtschaften zu können wie bisher, müsste der Buuregarte zur Speziallandwirtschaftszone werden. Darüber muss die Bevölkerung abstimmen.

Risch: Es wird technisch, aber kostspielig

Etwas weiter ennet dem See wird es am Abstimmungssonntag technisch. In Risch-Rotkreuz stimmt die Bevölkerung über ein neues Meteorwassersystem ab. Besser gesagt geht es um den Bau einer Vorflutleitung, also einer grossen Leitung für Meteor- und Drainagewasser. Der zuständige Rischer Gemeinderat Patrick Wahl erklärt: «Die neue Vorflutleitung ermöglicht ein direktes Ableiten des nördlich der Autobahn anfallenden Meteorwassers in den Sijentalbachstollen, ohne Umweg unter der Autobahn hindurch und via Rotkreuz Nord zurück Richtung Zugersee.» Heute macht das Meteorwasser einen ziemlichen Umweg via Suurstoffi.

Mit der neuen Leitung könne auch die Kapazität des bestehenden Systems in Rotkreuz Nord langfristig gesichert werden, ist sich der Gemeinderat sicher. «Zusätzlich zu erwähnen sind die Entwässerungsprobleme beim Golfpark Holzhäusern, welche insbesondere bei Starkregenereignissen in Form von Überschwemmungen der Kantonsstrasse wahrnehmbar sind.» Die ableitenden Leitungen seien zu klein und aufgrund von früheren Aufschüttungen tief im Erdreich verborgen. Entsprechend wolle die Gemeinde eine neue Ableitung bauen.

Dass etwas unternommen werde, sei «für die Gemeinde Risch aus finanziellen und betrieblichen Gründen unabdingbar». Günstig ist das Projekt jedoch nicht. Die Rischer stimmen über einen Objektkredit von knapp 15,5 Millionen Franken ab. Dies, obwohl sich das Bundesamt für Strassen (Astra) mit 3,2 Millionen Franken an den Kosten beteiligt. Weil das Astra den Auftrag hat, im Zuge einer Autobahnsanierung die Strassenentwässerung anzupassen, wird das Projekt mit der Gemeinde Risch-Rotkreuz koordiniert.

Orange eingezeichnet ist die neue Vorflutleitung ersichtlich. (Bild: zvg/ Gemeinde Risch-Rotkreuz)
Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit Patrick Wahl, Gemeinderat Risch-Rotkreuz
  • Schriftlicher Austausch mit Philipp Rüber, Chamer Abteilungsleiter Planung und Hochbau
  • Abstimmungsvorlagen Cham
  • Unterlagen Risch
  • Medienarchiv zentralplus
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