Kontrolle zeigt Misstände auf

Landwirt quält Schweine auf Schwyzer Bauernhof

Die Tiere im Schwyzer Bauernhof konnten «nur dahinvegetieren». (Bild: Symbolbild Markus Bachmann/AURA)

Mitarbeiter des Veterinärdiensts sind bei einer Kontrolle im Kanton Schwyz auf Tiere gestossen, die seit Jahren vor sich hin vegetierten. Der Bauer wurde jetzt verurteilt.

Ein Bauer in Schwyz hat 44 Schweine in nahezu absoluter Dunkelheit gehalten. Die Tiere verloren dadurch ihre Orientierung und konnten so nicht zwischen Tag und Nacht unterscheiden. Weiter kastrierte der Landwirt in den letzten neun Jahren 77-mal seine Ferkel ohne Schmerzbetäubung. Der Ammoniakgehalt in der Luft bei den Schweinen war ausserdem so hoch, dass den Kontrolleuren die Augen brannten und sie nicht gut atmen konnten. Das berichtet der «Bote der Urschweiz» über die Eindrücke des Veterinärdiensts der Urkantone bei einer Kontrolle im Juni 2021.

Die Tiere können bei so einer Haltung «nur dahinvegetieren», steht laut der Zeitung im Strafbefehl. Durch die Kastrierung ohne Schmerzbetäubung erlitten die Ferkel unnötigerweise äusserst starke Schmerzen, schreibt die Staatsanwältin.

Auch Hunde und Kühe litten

Auch die Hunde auf dem Hof wurden alles andere als gut behandelt. Sie hingen teilweise an kurzen Ketten und lebten inmitten von Kothaufen. Drei Hunden kamen nicht an ihr Essen, einen abgeschnittenen Schafskopf, da dieser zu weit weg lag. Eine Mutter und ihr Welpe bekamen über Stunden kein Wasser. Ausserdem waren die Halsketten der Hunde teilweise so eng, dass die Tiere am Hals Verletzungen davon trugen.

Bei den 26 Nutztieren auf dem Hof fand sich zu wenig Streu, was zu Gelenkschäden führt. Auch gab es zu wenig Futter und Wasser. Ebenfalls nicht artgerecht war die Tatsache, dass die Kälber über lange Zeit angebunden wurden. Die Tiere konnten nicht ausgestreckt liegen und ein Kalb musste ständig absolut unnötige Stromstösse erleiden, da ein Viehtrainer nicht richtig ausgestattet war, sagt die Staatsanwaltschaft laut dem «Boten der Urschweiz».

Nachkontrolle: Immer noch deutlich durchgefallen

Bei einer Nachkontrolle fünf Monate später gab es immer noch diverse Missstände. Der Bauer wurde nun verurteilt wegen Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz. Im rechtskräftigen Strafbefehl wird laut der Zeitung zudem von «mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei, mehrfacher vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen» berichtet. Die Busse und Kosten betragen 7740 Franken, die bedingte Geldstrafe 10'500 Franken.

Verwendete Quellen
  • Artikel im «Boten der Urschweiz»
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12 Kommentare
  • Profilfoto von Ruth
    Ruth, 04.11.2023, 22:17 Uhr

    Unfassbar!!! Warum wurde der Hof nicht unverzüglich dicht gemacht? Ich verstehe nicht, wieso dieser «Bauer» nochmals 5!! Monate so weitermachen konnte!! Bis zur nächsten Kontrolle. Wenn es doch beim ersten mal schon dermassen schlimm war finde ich das Verhalten des Amtes sehr sehr beschämend!!! Sie hätten unverzüglich eingreifen können und warten noch mal 5 lange Monate!! Weil: derjenige der helfen könnte und es nicht tut, nur zuschaut, ist in meinen Augen genauso schlimm wie der Quäler selber!! Eine unglaubliche Ignoranz den Tieren gegenüber!!! Das Amt soll sich in Grund und Boden schämen!!! Und wo war den der STV?? Bettelbriefe in jeden Haushalt senden, ja das kann der Schweizerische Tierschutz Verein. Die armen Tiere haben absolut nichts davon!! Unangemeldete Kontrollen und wenn erforderlich SOFORT eingreifen!! Das wäre in meinen Augen Tierschutz. Ob BR Rösti der ja ach nur zu gerne Abstimmungsergebnisse einfach selbständig übergeht, solche Grausamkeiten auch mitbekommt?? Wölfe abknallen kann er. Aber solchen Bauern mal einen empfindlichen Schuss vor den Bug geben geht halt eben nicht. Er kommt ja selber aus einer Bauernfamilie. Und Bauern gehören einfach nicht in die Politik!! Ginge es nach mir, würde ich diesen Tierquäler mindestens 1 Jahr unter genau denselben Bedingungen «halten», wie er seine Tiere. Ich bin mir sicher, dass sich nach so einem «Lehrkurs» jeder andere sich ganz gut überlegen würde, wie er mit seinen Tieren umgeht. Verdient hätte er es zu hundert Prozent!!!

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    Yvonne, 04.11.2023, 19:30 Uhr

    Eine riesen Sauerei. Da hilft nur ein totales Tierhalteverbot und zusätzlich eine Gefängnisstrafe. Und das Veterinäramt schaut monatelang zu, dazu in der sooooo sauberen Schweiz

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    Sandra 70, 04.11.2023, 19:29 Uhr

    Es ist einfach nur schlimm, dass immer wieder so weit kommen muss, bis der Tierschutz eingreift! Ist einfach nur traurig 😢..

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    Falinka, 04.11.2023, 19:13 Uhr

    Unglaublich! Das Leid der Tiere unermesslich!
    So ein Mensch sollte eine Gefängnisstrafe sowie ein absolutes Tierhalteverbot bekommen! Und die zuständigen Behörden schauen monatelang zu, bis er endlich verurteilt wird!
    Und das alles in unserer sauberen Schweiz! Ein Armutszeugnis für unser Land!

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    Rosa Belmahdi, 04.11.2023, 19:08 Uhr

    Warum wird diesem Landwirt nicht einfach der Betrieb geschlossen

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    Sandy Bucher, 04.11.2023, 17:40 Uhr

    Zu der Geldstrafe kein Tierhalteverbot?

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    Bucher, 04.11.2023, 17:30 Uhr

    Da ist man einfach nur sprachlos, insbesondere über die Behörden

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    Michèle, 04.11.2023, 16:50 Uhr

    Es ist für mich unglaublich, dass immer und immer wieder (in unserer Schweiz) solches aufgedeckt wird! Darf nicht an die Dunkelzahlen denken, wo bleibt der Tierschutz, in und viralem wo bleiben unsere Politiker !!!!

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    Ändu, 04.11.2023, 16:43 Uhr

    Tierhalte Verbot! Auf allen Lebewesen! Und das bis an sein Lebensende.
    Ich weiss das solche Personen immer wieder mit Tieren anfangen können.
    Hoffentlich wird das mal ändern.

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    Moma, 04.11.2023, 16:10 Uhr

    Wiese ist die Strafe so milde ausgefallen.
    Solche Menschen gehören eingesperrt jnd düften nie mehr Tiere halten.

    .

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    Zuger Kerl, 03.11.2023, 19:36 Uhr

    Wohl ein Witz. Der unfähige Bauer gehört 10 Jahre ins Gefängnis. Alles andere ist ein Witz

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    Markus Rotzbeutel, 03.11.2023, 12:15 Uhr

    Jetzt haben wir den vermeintlichen Wolf gefunden.

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