:focal(333x500:334x501)/www.zentralplus.ch/wp-content/uploads/2017/04/imagescms-image-006398692.jpg)
Das Luzerner Kantonsgericht bestätigt die neuen Ortsplanung Beromünster für mehrere Teilgebiete. Es ist ein Teilsieg für die Gemeinde im Kampf gegen Einsprachen.
Die neuen Ortsplanung für die Teilgebiete Neudorf, Kagiswil / Saffental, Gormund / Golfplatz, Büel / Bäch und Schwarzenbach ist rechtskräftig. Dies entscheidet das Luzerner Kantonsgericht, wie die Gemeinde Beromüsnter mitteilt.
Dem Entscheid geht ein langer Prozess voraus. Im November 2022 genehmigten die Stimmbürger die Ortsplanungsrevision. Dagegen gingen Beschwerden ein. Anfang dieses Jahres entschied die Luzerner Regierung, die Ortsplanuung gutzuheissen, woraufhin die Beschwerdeführer vors Verwaltungsgericht zogen.
Beschwerden vor Verwaltungsgericht noch hängig
Daraufhin beantragte die Gemeinde beim Kantonsgericht, die Teile der Planung, die von der Beschwerde nicht tangiert sind, zu genehmigen.
Durch die hängige Verwaltungsgerichtsbeschwerde sind Teilgebiete in Beromünster und Gunzwil noch nicht rechtskräftig. Den Zuständigen der Behörden in Beromünster fällt aber einen Stein vom Herzen.
«Wir sind froh, dass das Kantonsgericht die Rechtskraft für die unbestrittenen Teile der Ortsplanung rasch bestätigt hat», lässt Gemeindepräsidentin Manuela Jost in der Mitteilung verlauten, «und hoffen, dass es zeitnah auch über die Beschwerde befinden wird.»
- Medienmitteilung Beromünster