Der Zuger Kantonsrat will das Gesetz anpassen: Zuger Richterinnen sollen zwingend auch im Kanton wohnen. Bisher war das nicht nötig – wie eine Richterin unbeabsichtigt aufdeckte.
Eine Zuger Verwaltungsrichterin sorgte mit ihrem Umzug 2021 für einigen Tumult – jetzt will der Kantonsrat mit einer Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes verhindern, dass sich die Angelegenheit wiederholt. Die Richterin zog 2021 von Zug in den Kanton Zürich. Sie wirkte nach ihrem Umzug noch an 36 Gerichtsfällen mit.
Nachdem dies bekannt wurde, musste das zuständige Gericht alle 36 Fälle neu prüfen. Bei zwei Urteilen verlangten die Betroffenen eine Revision. Da die Betroffenen in den restlichen Fällen die Sache auf sich beruhen liessen, hielt sich der Schaden in Grenzen.
Ein nachfolgendes Gutachten der Affäre zeigte jedoch: es ist in keinem Gesetzestext des Kantons Zug explizit festgelegt, dass der Zuger Wohnsitz während der ganzen Amtsdauer einer Richterin aufrechterhalten werden muss und das Amt ohne Rücktrittserklärung durch einen Wohnsitzwechsel endet (zentralplus berichtete).
Zuger Regierung schliesst die Gesetzeslücke
Bisher hielt das Gesetz einzig fest, dass Richterinnen, die in Zug tätig sein möchten, für ihre Wählbarkeit auch einen hiesigen Wohnsitz haben müssen. Die Notwendigkeit, den Wohnsitz während der ganzen Amtsdauer aufrechtzuerhalten, bestand nicht. Wie die «Zuger Zeitung» berichtet, möchte der Kantonsrat diese Notwendigkeit nun ausdrücklich in das Verwaltungsrechtspflegegesetz aufnehmen.
Die Teilrevision steht am kommenden Donnerstag auf der Traktandenliste des Kantonsrats, wie es weiter heisst.
- Artikel in der «Zuger Zeitung»