«Falkens» und «Falken»: legale Koexistenz?

So ähnlich dürfen Luzerner Gastrobetriebe heissen

Der Imbiss Falkens an der Bruchstrasse und das Hotel Falken an der Falkengasse – die Namen klingen zum Verwechseln ähnlich. (Bild: jdi)

In der Gastronomie haben Lokale regelmässig ähnliche oder gar gleiche Namen. Doch wo ziehen die Luzerner Behörden die rote Linie?

Jüngst hat der Fall «Burek King» für Schlagzeilen gesorgt. Die Wirte der Börek-Kette mit Sitz in Reussbühl ziehen «Burger King» vors Bundesverwaltungsgericht. Dort wollen sie verhindern, dass sie ihre Restaurantkette umbenennen müssen.

Zuvor gelangte «Burger King» ans eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE), das sich unter anderem mit Markenschutz befasst. Gegen den Entscheid des IGE, das zugunsten von «Burger King» urteilte und den Markenschutz verletzt sah, geht «Burek King» nun gerichtlich vor (zentralplus berichtete).

Luzerner Polizei war anderer Meinung

Gemäss Yanik Probst, Mediensprecher der Luzerner Polizei, hat sich «Burger King» ans IGE, nicht aber an die Abteilung Gastgewerbe und Gewerbepolizei gewendet. Obschon diese für die Bewilligung neuer Restaurant- und Hotelnamen im Kanton Luzern zuständig ist.

«Gemäss Gastgewerbegesetz darf die Betriebsanschrift in der gleichen Ortschaft nicht zu Verwechslungen Anlass geben», erklärt Yanik Probst gegenüber zentralplus.

Offenbar hielt die Luzerner Polizei den Namen «Burek King» nach Konsultation des kantonalen Gesetzes für unproblematisch – und erlaubte es den Wirten, ihr Lokal in Reussbühl entsprechend anzuschreiben.

Hotelbetreiber möchte es wissen

Mit einem ähnlichen Fall wendete sich Hans Wanner, der Betreiber des Hotel Falken, an zentralplus. Er stellte in einem Kommentar die Frage in den Raum, ob sein Hotel an der namensgebenden Falkengasse und der Imbiss «Falkens» an der Bruchstrasse (zentralplus berichtete) nicht zu ähnlich benannt worden seien.

Yanik Probst winkt ab. Zwar befänden sich «Falkens» und «Falken» beide in der Stadt Luzern und somit in derselben Gemeinde. Doch sei es ihm nicht bekannt, dass es je zu Verwechslungen zwischen dem Imbiss und dem Hotel gekommen wäre. Wohl auch, weil sich die Betriebe in ihrer Betriebsart unterscheiden würden.

Gar nicht erst Gegenstand einer Beanstandung sein könne das Hotel Falken am Rotsee – weil es sich auf Ebikoner Boden befinde.

Handhabe mit Augenmass

Das Gastgewerbegesetz des Kantons Luzern regelt solche Fälle relativ knapp – in nur drei Sätzen. Die Luzerner Polizei entscheide darum auf Basis des «gesunden Menschenverstands», fährt Probst fort. Bisher mit Erfolg.

Auszug aus dem Gastgewerbegesetz des Kantons Luzern. (Bild: Screenshot Gastgewerbegesetz Kanton Luzern)

Probleme wegen zu ähnlicher Namen bei Luzerner Gastrobetrieben sind Probst – abgesehen vom Fall «Burek King» – nicht bekannt.

Verwendete Quellen
  • Website des Eidgenössischen Instituts für geistiges Eigentum (IGE)
  • Leserkommentar von Hans Wanner, Betreiber des Hotel Falken
  • Telefonat mit Yanik Probst, Mediensprecher Luzerner Polizei
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