Mitten in der Wohnungsnot

Zug erhöht maximalen Mietpreis für günstige Wohnungen

Die Wohnungssuche in Zug verlangt oft viel Geduld – und ein dickes Portemonnaie. (Bild: zvg)

Die Stadt Zug erhöht den Anfangsmietzins in der Zone für preisgünstigen Wohnraum um mehrere Hundert Franken pro Monat. Von linker Seite werden Vorwürfe laut.

Es ist ein altbekanntes Thema: Wer in Zug eine günstige Wohnung will, kann lange suchen. Die Wohnungsnot im Kanton ist so schlimm wie sonst in keinem anderen Kanton, wie Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen. Die Stadt Zug will das Problem mit mehreren Massnahmen bekämpfen. So nahm die Bevölkerung im vergangenen Jahr hauchdünn die 2000-Wohnungen-Initiative an. Sie fordert unter anderem, dass bis 2040 mindestens 20 Prozent aller Wohnungen auf Stadtgebiet preisgünstig sind (zentralplus berichtete).

Eine andere Massnahme ist schon deutlich älter. 2010 führte die Stadt als erste in der Schweiz Zonen für preisgünstigen Wohnraum ein. Die Bevölkerung hatte im Jahr zuvor die neue Bau- und Zonenordnung angenommen. Diese sieht spezielle Zonen vor, in denen mindestens 50 Prozent der anzurechnenden Geschossflächen für preisgünstige Wohnungen zu reservieren sind. Dabei handelt es sich um die vier Zonen Im Rank, Mülimatt, Lüssi/Göbli und Unterfeld.

Maximaler Anfangsmietzins steigt von 1300 auf 1660 Franken

Nun passt der Zuger Stadtrat die Preise dafür an. Genauer gesagt erhöht er den maximalen Anfangsmietzins pro Monat, wie einem per 1. Mai in Kraft getretenen Beschluss zu entnehmen ist. Er tut dies mittels einer Anpassung der entsprechenden Verordnung. Das heisst, die Wohnungen, die in dieser Zone für preisgünstigen Wohnungsbau stehen und zum ersten Mal zur Miete ausgeschrieben werden, können ab sofort zu einem höheren Preis vermietet werden.

«Man kann diese neuen Preise beim besten Willen nicht mehr als preisgünstig bezeichnen.»

Dagmar Amrein, Chefin der ALG-CSP-Fraktion im Grossen Gemeinderat

Bisher lag dieser maximale Anfangsmietzins für eine 2-Zimmer-Wohnung bei 1300 Franken pro Monat ohne Nebenkosten. Neu können die Vermieter 1660 Franken dafür verlangen. Bei einer 3-Zimmer-Wohnung wird der maximal zulässige Anfangsmietzins von 1640 auf 2110 Franken erhöht, bei vier Zimmern von 2050 Franken auf 2640 und bei einer 5-Zimmer-Wohnung von 2445 auf 3140 Franken.

Gestiegener Referenzzinssatz war ausschlaggebend

Ausschlag für diese Erhöhung – der Zuger Stadtrat nennt sie «Anpassung» – ist gemäss dem Gremium der angestiegene Referenzzinssatz. Diesen erhöhte das zuständige Bundesamt für Wohnungswesen per Dezember 2023 in der Schweiz um 0,25 Prozentpunkte auf 1,75 Prozent. Auch die «geänderten Anlagekostenlimiten» des Bundes seien ein Grund dafür. «Mit der Veränderung der zugrundeliegenden Werte müssen auch die Werte in der Verordnung angepasst werden», schreibt der Stadtrat in der Begründung zur geänderten Verordnung.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Stadt die Anfangsmietzinsen erhöht. 2022 wurden sie bei den 2- und 3-Zimmer-Wohnungen um hundert Franken pro Monat erhöht, bei den 4- und 5-Zimmer-Wohnungen um rund 200 Franken.

Birgitt Siegrist, Departementssekretärin des Stadtzuger Baudepartements, schreibt auf Anfrage, die nun publizierte Änderung betreffe derzeit keine Liegenschaft in der Stadt Zug, da in keiner der erwähnten vier Zonen eine Erstvermietung stattfinde.

Mittleres Einkommen reicht gemäss ALG-CSP nicht mehr

Die Erhöhung kommt derweil nicht überall gut an. Dagmar Amrein, Chefin der ALG-CSP-Fraktion im Grossen Gemeinderat der Stadt Zug, schreibt auf Anfrage: «Die Preissteigerung um 28 Prozent ist happig. Man kann diese neuen Preise beim besten Willen nicht mehr als preisgünstig bezeichnen.» Ein mittleres Einkommen reiche in Zug nicht mehr, um sich eine «preisgünstige» Wohnung zu leisten.

Amrein kritisiert: «Der Stadtrat betonte in der Vergangenheit immer wieder, er werde sich für preisgünstigen Wohnraum einsetzen. Mit solchen Aktionen bekommt man aber den Eindruck, dies sei nur ein Lippenbekenntnis.» Die Fraktion erwarte, dass die Stadt den Anfangsmietzins auch wieder senken werde, wenn der Referenzzinssatz wieder sinke.

Darauf von zentralplus angesprochen, sagt Birgitt Siegrist lediglich: «Sowohl Steigerungen als auch Senkungen des Referenzzinssatzes werden berücksichtigt.» Ob die Stadt Wort hält, wird sich spätestens bei der nächsten Reduktion des schweizweiten Referenzzinssatzes zeigen. Noch steht allerdings in den Sternen, wann diese vollzogen wird.

Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit Dagmar Amrein, Chefin der ALG-CSP-Fraktion im Grossen Gemeinderat
  • Schriftlicher Austausch mit Birgitt Siegrist, Departementssekretärin des Stadtzuger Baudepartements
  • Änderung der Verordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau
  • Alte Verordnung
  • Artikel auf Swissinfo
  • Entwicklung des Referenzzinssatzes
  • Leerwohnungsziffer des Bundesamts für Statistik
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