Hochansteckende Variante

Vogelgrippe im Kanton Zürich: Luzern trifft Massnahmen

Der erste entdeckte Vogelgrippe-Fall betrifft einen Graureiher im Kanton Zürich. (Bild: mik)

Im Kanton Zürich sind zwei Fälle von Vogelgrippe entdeckt worden. Der Bund und die Kantone haben Massnahmen zur Eindämmung beschlossen. Die Variante ist hochansteckend, die Wahrscheinlichkeit für eine Übertragung auf Menschen jedoch gering.

Nach der (Schweine-)Pest folgt Cholera, beziehungsweise Vogelgrippe. Der Kanton Zürich hat Ende letzter Woche bei einem Hobby-Geflügelbetrieb zwei Fälle von Vogelgrippe entdeckt. Der Zeitpunkt überrascht nicht, denn wild lebende Wasservögel kommen derzeit zur Überwinterung in hiesigen Gewässern an. Das grösste Übertragungsrisiko bestehe im direkten Kontakt von Hausgeflügel zu Wasservögeln, wie der Kanton Luzern schreibt.

Bei den vorgefundenen Fällen in Zürich handle es sich um die hochansteckende Variante H5N1. Nach heutigen Erkenntnissen sei diese jedoch nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engen Kontakt auf Menschen übertragbar.

Diese Massnahmen gelten ab heute

Trotzdem sind der Bund und die Kantone alarmiert. Per heute hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zusammen mit den kantonalen Veterinärdiensten folgende vorbeugende Massnahmen beschlossen:

  • Einschränkungen für den Auslauf von Geflügel sowie von Schwimm- und Laufvögeln: Um jeden Kontakt von Wildvögeln mit Hausgeflügel zu vermeiden, müssen Fütterung und Tränke in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden. Wasserbecken müssen ausreichend vor wildlebenden Wasservögeln abgeschirmt werden. Falls sich diese Vorgaben nicht einhalten lassen, müssen die Tiere unter Dach in geschlossenen Einrichtungen gehalten werden.
  • Gänse- und Laufvögel müssen getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden.
  • Die Biosicherheitsmassnahmen vor dem Betreten der Stallungen (Schuhwechsel, Überkleid für die Stallung, Händedesinfektion) sind strikt einzuhalten.
  • Bei Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Hühnervögeln sind die Halterinnen zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen und gegebenenfalls den Veterinärdienst zu informieren. 
  • Kleinere Geflügelhaltungen melden Auffälligkeiten direkt dem Veterinärdienst.

Diese Massnahmen gelten vorerst bis 15. Februar 2023. Der Bund beobachte die Lage jedoch eng und könne bei Bedarf die Massnahmen weiter verschärfen.

Geflügelhalter müssen sich registrieren – ob Hobby oder nicht

Weiter erinnert der Kanton in seiner Mitteilung daran, dass Geflügelhalter sich beim Amt für Landwirtschaft registrieren müssen. Dies gelte auch für Hobbyhalter. Zudem solltest du tote Wildvögel nicht berühren. Stattdessen solle man sich an die Polizei, Wildhüterinnen oder die Jagd- und Fischereiaufsicht wenden.

Verwendete Quellen
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