Kontakt mit Geflügel meiden

Die Vogelgrippe ist zurück: So reagiert der Kanton Luzern

Die Vogelgrippe grassiert zurzeit unter wildlebenden Wasservögeln. (Bild: Adobe Stock)

Pünktlich zur Grippe-Saison meldet sich ein bekanntes Virus wieder: Die Vogelgrippe. Eine hochansteckende Variante sei im Zürcher Unterland nachgewiesen worden. Nach heutigen Erkenntnissen ist sie nicht auf den Menschen übertragbar. Der Kanton Luzern ist aber alarmiert.

In einer Hobbyhaltung von Hühnern und Wasservögeln im Zürcher Unterland ist die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Es handle sich dabei um eine hochansteckende Variante, wie der Kanton Luzern mitteilt. Nach dem Wissensstand vom Freitag sei diese jedoch nicht auf Menschen übertragbar. Seit Ende Oktober haben Vogelgrippefälle in Europa bei wildlebenden Wasservögeln stark zugenommen. Da diese zur Überwinterung auch in Luzerner Seen verweilen, ist der Bund alarmiert.

Bestimmungen zur Verhinderung von Ansteckungen

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat daher in Absprache mit den kantonalen Veterinärdiensten Massnahmen und Beobachtungsgebiete festgelegt. Im Kanton Luzern sind folgende Gewässer davon betroffen: die Reuss sowie Vierwaldstätter-, Sempacher-, Hallwiler-, Baldegger- und Zugersee. 

Um den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, gelten in den genannten Gebieten folgende Bestimmungen:

  • Einschränkungen für den Auslauf von Geflügel sowie von Schwimm- und Laufvögeln: Um jeden Kontakt von Wildvögeln mit Hausgeflügel zu vermeiden, müssen Fütterung und Tränke in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden. Wasserbecken müssen ausreichend vor wildlebenden Wasservögeln abgeschirmt werden. Falls sich diese Vorgaben nicht einhalten lassen, müssen die Tiere unter Dach in geschlossenen Einrichtungen gehalten werden.
  • Gänse- und Laufvögel müssen getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden.
  • Die Biosicherheitsmassnahmen vor dem Betreten der Stallungen (Schuhwechsel, Überkleid für die Stallung, Händedesinfektion) sind strikte einzuhalten.
  • Bei Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Hühnervögeln sind die Halterinnen zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen und gegebenenfalls den Veterinärdienst zu informieren. 
  • Kleinere Geflügelhaltungen melden Auffälligkeiten direkt dem Veterinärdienst.

Die Kantone und der Bund empfehlen Geflügelhaltern ausserhalb dieser Gebiete, diese Massnahmen freiwillig ebenfalls umzusetzen. Sie gelten vorerst bis am 31. Januar 2022, können jedoch je nach Lage angepasst werden.

Registrierungspflicht von Geflügelbetriebe

Weiter erinnert der Kanton in seiner Mitteilung daran, dass Geflügelhalter sich beim Amt für Landwirtschaft registrieren müssen. Dies gelte auch für Hobbyhalter. Möglich ist das über einen Link auf der Website des Veterinärdienstes Luzern.

Zudem sollen tote Wildvögel nicht berührt werden. Stattdessen solle man sich an die Polizei, Wildhüterinnen oder die Jagd- und Fischereiaufsicht wenden. Weitere Informationen und Antworten auf Fragen finde man auf der Website des BLV.

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