Nach Weggiser Ja an der Urne

Schutzverband stellt sich erneut gegen Seilbahn auf Rigi

So soll das Innere der neuen Gondeln aussehen. (Bild: Rigi Bahnen AG)

Die Gemeinde Weggis hat der Schaffung des Seilbahnkorridors für eine neue Seilbahn auf die Rigi zugestimmt. Der Bau lässt aber weiterhin auf sich warten. Denn Umweltverbände haben erneut Einsprache gegen das Projekt erhoben.

Bis die ersten Gondeln von Weggis nach Rigi Kaltbad schweben, wird noch einige Zeit vergehen (zentralplus berichtete). Denn der Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee (LSVV) hat Einsprache gegen das Projekt eingereicht. Dies gemeinsam mit der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Pro Natura Schweiz und Pro Natura Luzern, wie der Verband am Mittwoch mitteilt. Sie erheben die Einsprache gegen das Erteilen einer Baubewilligung und einer nationalen Konzession. Bei solchen Bauten im Transportbereich ist das Bundesamt für Verkehr für die Erteilung zuständig.

Konkret bemängelt der LSVV etwa die Pläne für die 13 neuen Stützen. An fünf der neu vorgesehenen Standorten werde «in grossem Umfang» Schutzwald beansprucht oder massiv beeinträchtigt. Und dies in Gebieten, in denen es zu Steinschlägen, Hangrutschen und Murgängen komme – die Schutzwirkung des Waldes dagegen wäre somit geschwächt.

Keine Alternativen richtig geprüft

Auch kritisiert der Verband, dass die Rigi Bahnen keinen objektiven Variantenvergleich in Bezug auf die Umweltwirkungen der drei in Frage kommenden Seilbahnsysteme gemacht habe. Eine Ersatz-Pendelbahn etwa könnte schon auf den bestehenden Strukturen aufgebaut werden. Auch die Zinkemissionen seien bei Gondelbahnen deutlich höher als bei Pendelbahnen. Dabei bezieht sich der Verband auch einen kürzlichen Bundesgerichtsentscheid zur geplanten Signalbahn in St. Moritz. Dort hat das Gericht festgehalten, dass im Planungsgenehmigungsverfahren einer Seilbahn eine umfassende Interessenabwägung mitsamt Prüfung von Varianten gemacht werden muss. Eine reine Pro- und Contra-Liste genüge nicht.

Weiter moniert der Verband, dass im vorliegenden Projekt ein Gesamtverkehrskonzept fehlt. Auch ein Anschluss an den öffentlichen Verkehr fehle. Gesamthaft weise das Seilbahn-Projekt zahlreiche Lücken auf und sei zum Teil gesetzeswidrig.

Nicht nur der LSVV hat Einsprache erhoben. Auch der VCS Luzern wehrt sich gegen das Projekt. Wie viele Einsprachen letztlich eingetroffen sind, könne das Bundesamt jedoch noch nicht sagen, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee
  • Bundesgerichtsurteil 1C_567/2020, 1C_568/2020 vom 1. Mai 2023
  • Artikel «Luzerner Zeitung»
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