Tourismusleitbild

Kanton Luzern reagiert auf Kritik am Tourismusgesetz

Cars, Touristen und viele Fotokameras. Der Tourismus in Luzern hat sich wieder erholt. (Bild: cbu)

Die Luzerner Regierung will neue Rahmenbedingungen für den Tourismus setzen. Dafür hat sie die geplanten Anpassungen nach Kritik überarbeitet.

Der Tourismus in Luzern hat sich von der Pandemie praktisch vollständig erholt (zentralplus berichtete). Der Kanton gab jüngst aber bekannt, dass er lieber auf Qualität als Quantität setzten will – weil nicht alle glücklich sind mit den Touristenmassen. «Aktuelle touristische Entwicklungen lassen ein Unbehagen in der Bevölkerung aufkommen. Diese Konfliktfelder müssen gemeinsam und aktiv angegangen werden», hiess es im September 2023 in einem Entwurf des Tourismusleitbildes (zentralplus berichtete).

Das Tourismusleitbild ist so etwas wie ein strategischer Fahrplan für die Ausrichtung und Entwicklung des Tourismus im Kanton Luzern. Es befand sich vom 2. Juni bis zum 4. September 2023 in der öffentlichen Vernehmlassung. Wie die Luzerner Polizei jetzt in einer Mitteilung schreibt, gab es 55 Rückmeldungen von verschiedenen Parteien, Gemeinden und anderen Organisationen.

Generell hätten die Teilnehmer die Richtung des neuen Leitbilds unterstützt. Allerdings gab es auch einige Anmerkungen, zum Beispiel dazu, wie der Tourismus in der Stadt Luzern im Vergleich zum ländlichen Raum behandelt wird.

Der Entwurf geht in die zweite öffentliche Runde

Das neue Leitbild zeigt, dass es einige gesetzliche Anpassungen braucht. Vor allem geht es um die Erhöhung der Beherbergungsabgabe und wie dieses Geld verwendet wird, sowie die Einführung eines digitalen Systems zur Erfassung von Gästen. Daher wurde das Tourismusgesetz des Kantons Luzern überarbeitet.

Neben den Änderungen aufgrund des neuen Leitbilds berücksichtigt der Entwurf auch zwei Motionen, die eine Überprüfung der Abgabenstruktur im Tourismusgesetz fordern. Der Entwurf beinhaltet insbesondere Präzisierungen bei der Abgabepflicht und den Ausnahmen für die Beherbergungsabgabe. Auch die Pauschalkurtaxe wird präzisiert. Zudem wird eine neue Auskunfts- und Mitwirkungspflicht für Abgabepflichtige und Vermittlungsplattformen, wie beispielsweise Airbnb, vorgeschlagen.

Die Vernehmlassung zum teilrevidierten Tourismusgesetz dauert vom 3. Mai bis 31. August 2024 und wird mit dem Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt.

Nach der Vernehmlassung wird der Regierungsrat dem Kantonsrat den Planungsbericht «Neues Tourismusleitbild Kanton Luzern» zusammen mit der Teilrevision des Tourismusgesetzes vorlegen, damit die neuen Grundlagen voraussichtlich im Jahr 2025 in Kraft treten können.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Luzerner Polizei
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