Wegen randalierenden Jugendlichen

Musikschule Kriens überwacht ihren Eingang neu mit Kamera

Tritt man durch die Tür der Musikschule Kriens, wird man neuerdings gefilmt. (Bild: mik)

Der Eingang der Musikschule Kriens wird neuerdings per Kamera überwacht. Schuld daran seien Jugendliche, die randaliert und Instrumente gestohlen hätten, sagt die Stadt.

Auf dem Weg in den Saxofonunterricht werden Krienser Kinder neuerdings gefilmt. Am vergangenen Dienstag liess die Musikschule Kriens eine Kamera in ihrem Eingangsbereich installieren, wie sie mitteilt. Die Videokamera filme dabei begrenzt den inneren Eingangsbereich des Musikschulgebäudes im «Schappe Kulturquadrat». Grund dafür seien Jugendliche, die ohne Musikschultermine ins Gebäude eingedrungen seien und den Unterricht gestört hätten.

Wie der Krienser Kommunikationschef Benedikt Anderes auf Anfrage ausführt, seien dies etwa zwei bis drei Vorfälle pro Jahr. Dabei hätten die Störenfriede in den Gängen herum gelärmt oder mit Gegenständen an die geschlossenen Türen gepoltert. Weiter hätten sie Türen, Sitzbänke und weiteres Inventar beschädigt. Zudem seien auch fünf Instrumente gestohlen worden.

3000 Franken für schnellere Ermittlungen

Darum habe sich die Musikschule für die Kamera als Schutzmassnahme entschieden. Die Installation habe 3000 Franken gekostet, sagt Anderes. Wie die Musikschule schreibt, wolle sie so die polizeiliche Arbeit beschleunigen. Zwar seien die bisherigen Ermittlungen jeweils auch ohne Kamera nicht ins Leere gelaufen, wie der Krienser Kommunikationschef einräumt. Jedoch würden die Videobilder die Suche nach den Täterinnen vereinfachen. Hinzu käme die präventive Wirkung der Kamera.

Mit ihren Überlegungen ist die Musikschule Kriens nicht allein: Wegen Vandalismusvorfällen zog vor gut einem Jahr auch der Rektor der Kantonsschule Sursee Videokameras in Erwägung. An anderen Kantis ist Überwachung bereits gang und gäbe; an der Luzerner Kanti Alpenquai sind ganze 23 Kameras in Einsatz (zentralplus berichtete).

Kriens versichert Schutz der Daten

Wie Anderes versichert, sei die Kamera in Übereinstimmung mit geltenden Datenschutzbestimmungen installiert worden. Dabei stelle der Lieferant sicher, dass die entsprechenden Vorgaben eingehalten würden. Die Daten würden drei Tage lang aufbewahrt und nur die Polizei habe auf Anfrage Zugriff darauf. Zudem versichert die Musikschule, sie habe die erforderlichen Hinweise im Eingangsbereich angebracht.

Mit diesem Zettel informiert die Musikschule über die Überwachung. (Bild: mik)

Wie der Luzerner Datenschutzbeauftragte des Kantons, Matthias Schönbächler, auf Anfrage sagt, habe die Musikschule Kriens ihn nicht zur Beratung beigezogen. Muss sie aber auch nicht – denn für Bewilligungen in den Gemeinden ist grundsätzlich der jeweilige Gemeinderat zuständig.

Stadt muss Notwendigkeit regelmässig überprüfen

Grundsätzlich stelle eine Videoüberwachung jedoch einen schweren Eingriff in die Persönlichkeit dar, wie der Datenschutzexperte ausführt. «Der Einsatzzweck von Videokameras ist gesetzlich auf die Verhinderung und Ahndung von Straftaten sowie zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Straftaten an einzelnen öffentlich zugänglichen Orten – wie vorliegend der Eingang der Musikschule – beschränkt.»

Dem sei jeweils der Eingriff in die Persönlichkeit der Schülerinnen, Lehrer, Eltern und Besucherinnen entgegenzusetzen. Die Überwachung sei nur verhältnismässig, wenn der Einsatzzweck – also die Verhinderung und Aufklärung von Straftaten – den Eingriff in ihre Persönlichkeit überwiege, so der kantonale Datenschützer.

Generell gelte: Entscheide sich eine Gemeinde für die Videoüberwachung und bewillige sie, könne sie die Kameras trotzdem nicht einfach laufen lassen. Als anordnende Behörde müsse sie periodisch überprüfen, ob die Überwachung noch erforderlich sei. Zudem sei in diesem Fall die Krienser Musikschule als Betreiberin dafür verantwortlich, dass die aufgezeichneten Daten nicht durch Unbefugte bearbeitet werden.

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