Zuger Dorf stimmt demnächst ab

Immer mehr Gemeinden nehmen Hunde an die kürzere Leine

In immer weniger Gemeinden dürfen Hunde – auch ausserhalb der Setzzeit – frei laufen. (Bild: Alexandra Lau/Unsplash)

Für Hundefreunde, die ihre Tiere gern frei laufen lassen, wird der Platz im Kanton Zug immer enger. Bald stimmt mit Menzingen die dritte Berggemeinde über eine faktische Leinenpflicht von Frühling bis Spätherbst ab.

An der kommenden Gemeindeversammlung stimmt Menzingen über ein Hundereglement ab. Das Reglement, welches der Gemeinderat vorlegt, sieht zum einen vor, dass Hunde art- und tiergerecht gehalten und versorgt werden und weder Menschen noch andere Tiere gefährden oder belästigen.

Hunde sollen im öffentlichen Raum, in gemeindlichen Gebäuden und auf öffentlichen Anlagen sowie in Naturschutzgebieten an der Leine geführt werden. Ebenfalls sollen Hunde im Wald und am Waldrand in Sichtdistanz und «so unter Aufsicht gehalten werden, dass sie jederzeit abrufbar sind und weder Mensch noch Tier belästigen oder gefährden». Ausserdem soll in diesen Gebieten während der Brut- und Setzzeit, also zwischen 1. April und 31. Juli, eine Hundeleinenpflicht gelten. Ausgenommen sind Diensthunde der Polizei und anerkannte Rettungshunde im Einsatz und im Training. So weit, so gut.

Landwirtschaftsflächen sollen von März bis Ende Oktober tabu sein

Doch die Gemeinde möchte auch eine weitere, deutlich strengere Regelung einführen. Hunde, ausser Diensthunde, sind auf Wegen durch oder entlang von landwirtschaftlichem Kulturland, also beispielsweise auf Wiesen, Weiden, Heuflächen und Äckern, in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober anzuleinen. Ausserhalb dieser Zeitspanne sind Hunde unter direkter Aufsicht auf kurzer Distanz zu führen.

Dazu sei folgende Anmerkung gestattet: Bei den Naturflächen rund ums Dorf Menzingen handelt es sich praktisch ausschliesslich um Landwirtschaftsflächen. Auf Anfrage erklärt Fabian Arnet, Gemeindeschreiber der Gemeinde Menzingen, die Gründe für den Erlass des Hundereglements. «Die registrierten Hunde in der Gemeinde Menzingen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen.» Konkret sei die Zahl in den vergangenen zehn Jahren um 34 Prozent angestiegen. Weiter sagt Arnet: «In den vergangenen Jahren gab es bei der Gemeinde viele Reklamationen von Grundstückbesitzern.»

Auswärtige Hundehalterinnen kommen nach Menzingen

Und weiter: «Es wurde vermehrt festgestellt, dass Menzingen ein beliebtes Ziel für Hundehalterinnen aus Gemeinden und Regionen ist, welche die Leinenpflicht festgelegt haben.» Die Gemeinde verfüge heute über kein Hundereglement. «Um ein über die Gemeindegrenzen hinweg möglichst vergleichbares Hundereglement zu haben, haben wir unser Reglement stark an dasjenige der Gemeinde Unterägeri angelehnt.» Dieses wurde Anfang dieses Jahres angepasst und lehnt sich wiederum an die Bestimmungen der Nachbargemeinde. Oberägeri hat das Gesetz mit derselben Bestimmung zum landwirtschaftlichen Kulturland bereits im Jahr 2017 eingeführt.

Dass gerade Oberägeri schon vor Jahren mit einem relativ strengen Gesetz reagierte, liegt auf der Hand. Im angrenzenden Kanton Schwyz gilt die generelle Leinenpflicht seit über 40 Jahren. Wie der zuständige Oberägerer Gemeinderat Beat Wyss bestätigt, ist der Gemeinde die Thematik des «Hundetourismus» wohlbekannt.

«Weil uns keine weiteren Vorfälle zu Ohren gekommen sind, gehen wir davon aus, dass sich die Situation verbessert hat.»

Beat Wyss, Vorsteher Sicherheit und Verkehr in Oberägeri

Das Gesetz scheint jedoch Ruhe in die Sache gebracht zu haben. «Die Gesetzesgrundlage ist mit dem Reglement klar definiert, das ist eine Verbesserung zur vorherigen Situation.» Wyss weiter: «Weil uns keine weiteren Vorfälle zu Ohren gekommen sind, gehen wir davon aus, dass sich die Situation verbessert hat. Verifizieren können wir es jedoch nicht.»

Neue Regeln für Zuger Hündeler

Der Zuger Kantonsrat hat im vergangenen Januar ein neues Waldgesetz verabschiedet. Die Gesetzesrevision soll Tiere und Pflanzen im Wald besser vor dem Einfluss der Menschen schützen. Im Zuge dessen ist auch eine Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit zwischen dem 1. April und dem 31. Juli geplant. Noch ist das Gesetz jedoch nicht in Kraft. Dies, da die Mountainbike-Szene, welche aufgrund des neuen Waldgesetzes ebenfalls strengere Regelungen befolgen müsste, das Referendum ergriff (zentralplus berichtete).

In Walchwil müssen Hunde an die Leine oder nah zum Halter

Ebenfalls streng, wenn nicht strenger, ist die Gesetzgebung in Walchwil. Dort wurde 2023 ein erstes Hundereglement eingeführt. Es gilt die Leinenpflicht im Wald, am Waldrand und in landwirtschaftlichen Kulturen. Alternativ seien Hunde «unter direkter Aufsicht auf kurzer Distanz zu führen».

Simone Hirt, Kommunikationsverantwortliche der Gemeinde Walchwil, äussert sich zu den Gründen wie folgt: «Die stetige Zunahme von Hunden respektive Hundehaltern – sowie das Nichtzustandekommen einer kantonalen Lösung – hat die Gemeinde Walchwil dazu veranlasst, ein Hundereglement für das Gemeindegebiet Walchwil einzuführen.» Ziel sei es gewesen und sei es noch immer, ein konfliktfreies und friedliches Zusammenleben von Menschen und Hunden zu ermöglichen.

Seit der Einführung des Reglements sei die Situation auf dem Walchwilerberg besser geworden. «Im Siedlungsgebiet konnten wir noch nicht überall die angestrebte Verbesserung erzielen», so Hirt.

Andere Gemeinden kennen kein Gesetz

Wer im Ägerital wohnt und seinen Hund uneingeschränkt frei laufen lassen will, muss also in anderen Gemeinden Gassi gehen. Zum Beispiel in Neuheim, wo bislang kein Hundegesetz geplant ist. Oder aber in Baar. Dort existiert bereits seit 44 Jahren ein Hundereglement, das etwa das Anleinen von Hunden im Wald und am Waldrand oder während der Nachtzeit vorschreibt. Eine Regelung für Landwirtschaftsflächen gibt es indes nicht.

Der zuständige Gemeinderat Hans Küng sieht die Situation bislang entspannt. Er erklärt auf Anfrage: «Ein Hundetourismus ist bis jetzt nicht ersichtlich. Wir gehen aber davon aus, dass in den Naherholungsgebieten Höll, Wishalde, Allenwinden, Zugerberg etc. viele ‹Auswärtige› mit ihren Hunden spazieren gehen.» Das sei bis anhin kein Problem für die Gemeinde gewesen.

Auch die Korporationen hätten sich bis anhin nicht negativ bei der Gemeinde geäussert. Küng weist jedoch darauf hin, dass mit dem neuen kantonalen Waldgesetz strengere Regeln eingeführt werden sollten (siehe Box).

Langjährige Hundetrainerin begrüsst das geplante Reglement

Vreni Reding hält seit 50 Jahren Hunde, zumeist Schäferhunde. Seit drei Jahrzehnten führt sie zusammen mit Eugen Kälin die Hundeschule Wyden in Menzingen. Die geplanten Änderungen erachtet sie als zumutbar: «Es gibt hier mittlerweile sehr viele Hundehalterinnen in der Gemeinde. Zwar bräuchte der Grossteil davon kein solches Gesetz, doch gibt es immer solche, die sich an keine Regeln halten wollen.» Daher befürwortet sie das geplante Reglement. «Ich empfinde es als respektlos, wenn man Hunde beispielsweise in den Wiesen und Äckern herumrennen lässt.»

Reding ist überzeugt, dass eine artgerechte Haltung auch ohne Freilauf möglich ist. «Ich hatte über 13 Jahre lang eine belgische Schäferhündin. Das war eine gesunde und lustige Hündin, jedoch war sie eine passionierte Jägerin. Entsprechend lief sie nur an der langen Leine, ausser während des Trainings. Dann war sie auf mich fokussiert.» Wichtig sei, dass die Hunde ausgelastet seien. «Was nicht heisst, dass sie dauerbespasst werden müssen. Die Leine ist ein gutes Instrument, den Hund im Alltag unter Kontrolle zu halten, ohne einen ständigen Gehorsam von ihm zu verlangen.»

Hundetrainerin wünscht zwei kleinere Anpassungen

Sie sei längst nicht die Einzige, die das Hundegesetz unterstütze, so Reding. «Auch viele Trainer sehen das positiv. So erhalten wir eine Handhabung für das, was wir den Hundehalterinnen vermitteln.» Nur zwei Passagen würde Reding im geplanten Reglement anpassen. Im ersten Teil wird vorgeschlagen, dass alle Hunde ausser Diensthunde an die Leine müssen. «Doch auch das sind nur Hunde, wenn sie nicht im Dienst sind. Entsprechend würde ich stattdessen die Formulierung ‹Diensthunde im Einsatz oder Training› vorziehen.»

Ausserdem sei es für Reding wichtig, dass Sporthundeführer, welche an Wettkämpfen teilnehmen, ihr Fährtentraining absolvieren dürfen. Dies nach Rücksprache mit den Landbesitzern. «Es macht Sinn, mit dem Hund auf ein Ziel hin zu trainieren. Viele Rassen brauchen diese Auslastung.»

Verwendete Quellen
  • Informationen zur Gemeindeversammlung Menzingen
  • Schriftliche Anfragen bei den Gemeinden Menzingen, Walchwil, Oberägeri und Baar
  • Telefongespräch mit Vreni Reding
  • Hundereglement Unterägeri
  • Reglement Oberägeri
  • Hundereglement Baar
  • Zugmap.ch, Abfrage zu Landwirtschaftsflächen
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