Referendum eingereicht

Zuger Biker wehren sich gegen neue Regeln

Biker kritisieren die geplanten neuen Regeln für Bikestrecken in Zuger Wäldern. (Bild: Symbolbild: Unsplash/Julian Hochgesang)

Der Kanton Zug will strengere Regeln für den Wald erlassen. Davon betroffen wären auch Mountainbiker. Diese wehren sich nun gegen die vom Kantonsrat gutgeheissene Gesetzesrevision.

Die Zuger Biker-Szene hält wenig vom neuen Waldgesetz, das der Kantonsrat im vergangenen Januar verabschiedet hat (zentralplus berichtete). Die Gesetzesrevision will Tiere und Pflanzen im Wald besser vor dem Einfluss der Menschen schützen. Dazu gehört auch die Leinenpflicht für Hunde. Vom 1. April bis Ende Juli sollen diese künftig an die Leine.

Aber auch für Biker sollen neue Regeln gelten. Konkret heisst es im Gesetz, dass nur noch jene Pfade und Wege im Wald mit dem Velo befahren werden dürfen, welche im Richtplan als Bikestrecke gekennzeichnet sind. Das kritisieren die IG Mountainbike Zug und der Kantonalverband Swiss Cycling Zug (zentralplus berichtete), weswegen die Organisationen Unterschriften für ein Referendum sammelten.

Dieses ist am Dienstagvormittag bei der Zuger Staatskanzlei eingereicht worden, wie die Organisationen mitteilen. Knapp 2800 Unterschriften sammelten sie, nötig wären 1500. Wenn die Staatskanzlei das Zustandekommen des Referendums festgestellt hat, wird also die Zuger Bevölkerung das letzte Wort über das neue Waldgesetz haben.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung der IG Mountainbike Zug und Kantonalverband Swiss Cycling Zug
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8 Kommentare
  • Profilfoto von Hegard
    Hegard, 03.04.2024, 16:46 Uhr

    Guter Entscheid!
    Adrenalin Byker gehören sowieso nicht in den Wald, die keinen Respekt vor der Natur haben. Wo haben die gestressten Waldbewohner noch Ruhe!

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  • Profilfoto von Annaarri
    Annaarri, 03.04.2024, 11:21 Uhr

    Was haben Biker für ein Problem?
    Jetzt wurde Routen geregelt für Biker doch sie möchten überall fahren wo sie wollen? Wo sollen all die Tiere hin? Wo sollen Spaziergänger hin? Hundehalter haben die Vorschrift ihre Tiere im Wald anzuleinen. Für mich kein Problem, da ich mir eh keinen Zeckenbiss mehr holen will.
    Diese Kämpferei um jedes und alles was man haben will wird nicht aufgehen.
    Tiere zB können sich nicht wehren gegen Belagerungen ihrer Reviere.
    Wir können nicht immer so weitermachen.
    Es wird Regelungen brauchen weil es immer mehr Belagerungen von Menschen in Wäldern, Naturlandschaften und Bergen gibt.
    Die Vorschriften werden immer engmaschiger werden und dies nicht nur im Kanton Zug…..
    Wenn jeder will "Was er will" wird es eng werden allem gerecht zu werden.
    Ich persönlich habe zB auch akzeptiert, dass der Zugerberg am Wochenende schon ab morgens 09.00 komplett belegt ist, obwohl ich mich sehr gerne wieder einmal dort bewegen würde.
    Irgendwann müssen wir unseren Aufenthalt in der Natur zeitlich geregelt bekommen? Das wäre sehr schade und für jeden Einzelnen persönlich einschneidend.

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    • Profilfoto von Rudi
      Rudi, 03.04.2024, 15:26 Uhr

      Die Routen wurden eben nicht geregelt. Es gibt nur einen Entwurf, dazu gab es sowohl von Bikern wie auch anderen Interessengruppen zahlreiche Eingaben. Welche Wege am Schluss im Richtplan stehen, weiss niemand. Das kann sinnvoll sein oder nicht. Es gibt leider keine rechtlichen Mittel, um den Richtplan anzufechten. Die Verknüpfung mit dem Richtplan bzw. einem in der Luft hängendem Entwurf und dem neuen scharf formulierten Gesetz ist bei den Bikern schlecht angekommen. Das war so auch nicht erwartbar.Deshalb hat man Unterschriften gesammelt.

      Wie rigoros das Gesetz dann umgesetzt wird, ist auch offen. Da gingen die Meinungen im Parlament von reiner Lenkung über mit Augenmass anwenden bis zu strikter Umsetzung. Die Gerichte betrachten dann auch noch die Verhältnismässigkeit z.b wie stark Fauna und Flora tatsächlich leiden, und ob ein totales Verbot das mildeste Mittel ist. Solange nicht klar ist, was genau Geschütz werden soll, sehe ich das auch als schwierig ein.

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    • Profilfoto von SKR
      SKR, 07.04.2024, 22:23 Uhr

      Die Diskussion führt völlig an der Realität vorbei.
      Begegnungen zwischen Wanderern und Bikern auf schmalen Wegen sind recht selten und in den aller meisten Fällten vollkommen problemlos und konfliktfrei – weil wir alle vernünftige Menschen sind (und es natürlich immer und überall auch Idioten gibt). Es scheint fast so, als seinen bei diesem Gesetz militante Wanderer am Werk, die am liebsten jede Kleinigkeit vor's Gericht bringen wollen.

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  • Profilfoto von Remo
    Remo, 02.04.2024, 19:42 Uhr

    Bravo! Da bin ich auf die Abstimmung gespannt. Wenn schon die zürcher nicht überall an den see wollen dürfen doch bitte die biker biken …..

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  • Profilfoto von Geri Mehner
    Geri Mehner, 02.04.2024, 18:21 Uhr

    … in den Kantonen GR, VS, TI, UR ist das Biken auf den Wanderwegen, abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen, seit vielen Jahren in Koexistenz mit den Wanderern möglich. Wenn bestehende Wege von den Bikern genutzt werden, dann ist dies für Flora und Fauna unproblematisch. Dazu gibt es sogar Studien. Die Schweizer Wanderwege sind übergeordnet dafür, dass die Mountainbiker auch auf Singletrails verkehren dürfen. Allerdings gibt es gewisse kantonale Sektionen, die für starke Einschränkungen eintreten. Schaut man sich das Alter mancher Vereinsleitung an, wird klar, dass die Biker auf wenig Verständnis stossen.
    In Zug müsste man gemäss der Logik des neuen Waldgesetzes jegliches Betreten abseits von Forststrassen verbieten. Die Protagonisten sollten die oben genannten Kantone oder etwa Südtirol meiden. Und ja nicht in den USA oder Kanada wandern. Dort gilt fast überall "hike & bike". Der Wegunterhalt wird von"communities" gemacht, von Wanderern und Bikern, und es werden oft Spendengelder eingesetzt. Bei uns sind primär die Werkdienste der Gemeinden zuständig und Freiwillige der kantonalen Wanderwegvereine.

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    • Profilfoto von Sandro Liv
      Sandro Liv, 02.04.2024, 20:59 Uhr

      Ich kenne keinen Wanderer, der sich nicht an den Bikern stört. Und auch in GR oder UR ist diese Koexistenz in der Regel nicht die Realität. Wenn sich der Wanderweg in einen 50cm tiefen Graben verwandelt, der von den Bikern im Hang raus gefahren wurde, kann man nicht mehr von unproblematischen Wegen sprechen. Kommt dazu, dass das Unfallrisiko in einem solchen Graben, der entweder schlammig oder sandig ist, bergab massiv zunimmt.
      Daher wäre eine Trennung zwischen den beiden Nutzertypen dringend nötig. Velos fahren schliesslich auch nicht auf der Autobahn.

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      • Profilfoto von Geri Mehner
        Geri Mehner, 02.04.2024, 21:47 Uhr

        … Ich war genügend oft in diesen Regionen in den Ferien, vor allem als Biker. Ich habe in über 30 Jahren eine Handvoll von unangenehmen Begegnungen mit Wanderern und Bikern gehabt. Was Schäden an Wanderwegen betrifft, übertreiben sie gewaltig und stellen dies als allgemein gültig durch Biker verursacht dar. Ich bin jahrzehntelang die Wege am Pilatus gefahren, bei nahezu gleich bleibenden Verhältnissen
        Bei sehr starken Regenfällen kommt es zu Erosionen, die der meistens einer ungenügenden Weganlage geschuldet sind (einseitige Neigung, die den Wasserstrom bündelt anstatt zerteilt, Kies und Schotter anstatt natürlicher Untergrund mit Steinen und Wurzeln). Zudem: Kein Weg ist für die Ewigkeit gemacht. Dazu gibt es Bezirksleiter der Wandervereine und die Werkdienste, die kontrollieren und instandstellen. Die Biker selber engagieren sich zunehmend bei den Arbeiten. Demnächst am Pilatus (Grenzweg).

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