Am Mittwoch reichte die Horwer FDP die Initiative «Erhalt des bestehenden Naturerlebniswegs Steinibachried» ein. Ob der Inhalt der Initiative überhaupt gültig ist, ist jedoch noch unklar. Klar ist, sie könnte die ganze Ufer-Neugestaltung beeinflussen.
Über 1250 Horwerinnen wollen, dass der Prügelweg im Steinibachried erhalten bleibt. So viele Unterschriften hat die FDP für ihre Initiative nämlich gesammelt (zentralplus berichtete). Die Partei übergab die Unterschriften am Mittwoch der Gemeinde.
Der sogenannte Prügelweg führt mitten durch das Steinibachried. Das Ried ist das grösste am Vierwaldstättersee und sei von nationaler Bedeutung. Die Gemeinde hat entschieden, den Weg durch das Ried zurückzubauen. Dies geschieht im Zusammenhang mit der «Vision Seefeld» (zentralplus berichtete). Neu soll ein Uferweg entstehen, der dem Ried entlang führt.
Der Weg habe negative Auswirkungen auf das Ried
Der Gemeinderat wolle den Prügelweg nicht grundlos aufheben, schreibt die «Luzerner Zeitung». Sondern: Das Steinibachreid sei seit 1972 durch eine kantonale Verordnung geschützt. In einem Gutachten zur Seefeld-Planung sei die Eidgenössisches Natur- und Heimatschutzkommission zum Schluss gekommen, dass der Weg weg muss.
Laut Urs Steiger, L20-Einwohnerrat, sind die negativen Auswirkungen des Weges auf das Ried markant. Gegenüber der «Luzerner Zeitung» sagte er: «Der Weg durchschneidet die geschützte Zone an einer sensiblen Stelle zwischen der Wasserzone und dem Riedkörper.» Das Röhricht werde durch das stetige Zurückschneiden dauerhaft beschädigt und die brütenden Vögel würden durch den Weg massiv gestört werden.
Steiger war deshalb alles andere als erfreut über die Initiative der FDP. Er meldete sich mit einer dringlichen Interpellation beim Gemeinderat. Nun sind die Antworten da.
Gemeinderat rügt unnötige Initiativen
Die Gemeinde habe eine Vorprüfung der Initiative durchgeführt, schreibt sie in der Antwort zur Interpellation. Die Unterschriftenlisten der Initiative würden den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Über die «materielle Gültigkeit der Initiative» könne die Gemeinde jedoch nichts sagen. Es liegt am Einwohnerrat, dies zu entscheiden.
Steiger will weiter wissen, wie der Gemeinderat die Situation einschätze, dass eine Initiative lanciert wird, «deren Umsetzung aus rechtlicher Situation offensichtlich gar nicht möglich ist».
«Aus Sicht des Gemeinderates ist es unschön, wenn Initiativen lanciert werden, die anschliessend durch den Einwohnerrat für teilweise oder ganz ungültig erklärt werden müssen», führt die Gemeinde aus. Dazu kam es in Horw beispielsweise im Jahr 2008 mit der Initiative «Begegnungszone im Zentrum Horw». Der Gemeinderat wünscht sich deshalb einen «sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit den direktdemokratischen Instrumenten», betont er.
Prügelweg-Initiative führt wahrscheinlich zur Verzögerung des Richtplans
Falls die Initiative für gültig erklärt wird, müsste das Richtplanverfahren vorerst gestoppt werden, bis klar ist, ob der Einwohnerrat die Initiative annimmt, meint der Gemeinderat. Falls das Parlament die Initiative ablehnen würde, sei zusätzlich die Volksabstimmung abzuwarten. Erst anschliessend könne der Richtplan Seefeld – mit oder ohne Prügelweg – fortgesetzt werden.
Der Gemeinderat könne zum aktuellen Zeitpunkt keine Einschätzung dazu abgeben, ob ein Richtplan Seefeld mit oder ohne Prügelweg durch den Regierungsrat genehmigt werden würde. Klar sei jedoch, dass ein rechtskräftiger Richtplan die Grundvoraussetzung für jegliches Baubewilligungsverfahren sei.
- Interpellation von Urs Steiger und die Antwort
- Artikel in der «Luzerner Zeitung»
- Website vom Quartierverein Winkel