Die Bewohner der Wagenburg haben bei der Stadt Kriens ein nachträgliches Baugesuch eingereicht. Das Gesuch ist ungewöhnlich, es fehlt eine Unterschrift.
Die Stadt Kriens möchte die Situation auf dem Hinterschlund rechtlich ins Reine bringen. Sie hat von den Bewohnern der Wagenburg ein nachträgliches Baugesuch verlangt und erhalten. Nächste Woche wird es vermutlich öffentlich aufliegen, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Auf dem Areal, welches in Kriens liegt, aber der Stadt Luzern gehört, steht seit 2021 eine Ansammlung von Wohnanhängern und Barracken.
Bei nachträglichen Baugesuchen ist es normalerweise üblich, dass die Grundeigentümer, in diesem Fall die Stadt Luzern, unterschreiben und der Nutzung so zustimmen. Wie Maurus Frey, Bauvorsteher der Stadt Kriens, gegenüber der «Luzerner Zeitung» schreibt, sei eine solche Unterschrift beim Gesuch der Bewohner der Wagenburg aber nicht vorhanden. Das sei formell grundsätzlich möglich, aber dennoch ungewöhnlich. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.
Zwischennutzung gescheitert
Letzten Sommer suchte die Stadt Luzern Lösungen für eine Zwischennutzung des Areals. Vier Vorschläge gingen ein, einer davon von den Bewohnern der Wagenburg selbst – keiner konnte die Stadt überzeugen. Zuletzt war es nach dieser gescheiterten Suche unklar, wie es auf dem Hinterschlund weitergeht und wie lange die Wagenburg noch dort stehen bleibt (zentralplus berichtete).
Mit dem eingereichten nachträglichen Baugesuch geht der Zank in die nächste Runde.
- Artikel in der «Luzerner Zeitung»
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Kritischer Blick, 16.03.2024, 15:49 Uhr Der Kanton hat anfangs Woche den Asyl-Notstand ausgerufen. Der Hinterschlund wäre doch der ideale Standort für ein provisorisches Asylzentrum, welches modular aufgebaut ist und situativ an an das benötigte Mengengerüst angepasst werden könnte.
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