Gesetzesänderung

Hundesteuer für Assistenzhunde soll fallen

Assistenzhunde helfen etwa Menschen mit Behinderung oder psychischen Problemen. (Bild: Symbolbild: Adina Voicu, Pixabay)

Die Luzerner Regierung will die Steuern für Assistenzhunde abschaffen. Die Vernehmlassung dazu ist abgeschlossen. Nun liegt der Ball beim Kantonsrat.

120 Franken zahlen Hundehalterinnen und -halter pro Jahr für ihren Vierbeiner. Ausgenommen davon sind unter anderem Blindenhunde, Militär- und Polizeihunde oder Lawinenhunde. Nun soll die Steuer auch für Assistenz- und Therapiehunde fallen. Damit gemeint sind Hunde, die etwa Menschen mit Behinderung unterstützen oder im Rahmen einer Therapie bei psychischen Problemen mitwirken.

«Auch für Assistenz- und Therapiehunde soll keine Steuer mehr entrichtet werden müssen, da diese Menschen mit einer Behinderung, Erkrankung oder Entwicklungsstörung unterstützen», wird Regierungsrätin Michaela Tschuor in einer Mitteilung des Kantons zitiert.

Geringe Steuereinbussen für Gemeinden

Den Entwurf zur Vorlage hat die Regierung vergangenes Jahr in die Vernehmlassung geschickt. Wie der Kanton schreibt, seien gut 40 Wortmeldungen dazu eingegangen. Diese hätten gezeigt, dass die Idee bei den Gemeinden und Hundeorganisationen sehr gut ankomme.

Finanzielle Auswirkungen für den Kanton seien keine zu erwarten. Die Gemeinden hingegen müssten mit geringfügigen Steuereinbussen rechnen, schreibt der Kanton.

Der Kantonsrat berät die Botschaft zur Steuerbefreiung von Assistenz- und Therapiehunden voraussichtlich in der Juni- und September-Session 2024.

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