Meldepflicht und zeitliche Einschränkung

Horw: Linke Partei sagt privaten Feuerwerken den Kampf an

Vielleicht bald ein seltener Anblick in Horw: eine gezündete Feuerwerksrakete. (Bild: Symbolbild Pixabay)

Mit einer Motion fordert Sofia Galbraith, L20-Einwohnerrätin von Horw, zusammen mit Parteikollegen den Gemeinderat auf, härtere Regeln für private Feuerwerke einzuführen.

Wer am nächsten Nationalfeiertag in Horw eine Feuerwerksrakete zünden möchte, muss strengere Regeln beachten. Zumindest, wenn es nach der Partei L20 geht. Sie hat den Horwer Gemeinderat mit einem Vorstoss aufgefordert, härtere Regeln in das Reglement zur Bewilligung von Feuerwerk aufzunehmen. Mit der vorgelegten Motion möchte die Partei, und mit ihr die Erstunterzeichnende Sofia Galbraith des Einwohnerrats, vor allem private Funken-Enthusiasten strikter in die Schranken weisen.

Der Horwer Gemeinderat bittet jeweils im Vorfeld von Silvester und 1. August Privatpersonen um Zurückhaltung im Zünden von Feuerwerk. Wie die L20-Partei in ihrem Vorstoss festhält, sei diese Aufforderung meist ohne grosse Wirkung. Gleichzeitig entstehe durch privates Feuerwerk grosser Schaden in der Natur. Beispielsweise würde die Luft verschmutzt und Tiere verängstigt. Deshalb, so die Motion, brauche es neue, weiterreichende Regeln.

Das verlangt die Motion

Die Unterzeichner des Vorstosses wollen erstens, dass das Naturschutzgebiet Luzern Süd / Seefeld / Horwer Bucht im bestehenden Reglement explizit geschützt wird. Zweitens verlangen sie, dass Personen, die privat ein Feuerwerk zünden möchten, sich im Vorhinein bei der Gemeinde melden müssen. Gewisse Feuerwerkskörper sollen dabei aber eine Ausnahme erhalten – beispielsweise Tischbomben oder sogenannte Vulkane.

Drittens soll der Gemeinderat ein Verbot für Feuerwerksbatterien aussprechen. Diese seien für Menschen mit Kriegstrauma «absolut unerträglich». Letztlich möchte der Vorstoss, dass an Feiertagen eine zeitliche Beschränkung für das Abfeuern von Raketen und Ähnlichem gilt. Die Motion schlägt vor, dass Private am 1. August bis 23 Uhr abends und an Silvester bis 1 Uhr morgens Feuerwerk zünden dürfen.

Verwendete Quellen
  • Motion von Sofia Galbraith, L20-Einwohnerrätin Horw
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