Milizsystem stosse an Grenzen

Emmer Gemeinderat spricht sich für Stellvertreter aus

Durch eine Stellvertreterlösung sollen die leeren Stühle an Emmer Einwohnerratssitzungen künftig besetzt sein. (Bild: zvg/pbu)

In der laufenden Legislatur hat der Emmer Einwohnerrat lediglich zweimal in vollständiger Besetzung getagt. Die Mitte-/GLP-Fraktion bringt deshalb eine Stellvertreterlösung ins Spiel. Sie rennt damit offene Türen ein.

Regelmässige Absenzen und viele vorzeitige Rücktritte: Damit soll künftig Schluss sein. Die Mitte-/GLP-Fraktion des Einwohnerrats Emmen hat eine Stellvertreterlösung aufs Parkett gebracht (zentralplus berichtete). Analog der Kantone Wallis, Neuenburg, Jura und Graubünden sollen sich Parlamentarier an Sessionen oder Kommissionssitzungen durch Ersatzmitglieder ersetzen können. So wäre das Amt für berufstätige Mütter, selbstständige Unternehmer oder Studenten einfacher unter den Hut zu bringen. Der Emmer Gemeinderat steht der Idee positiv gegenüber, wie er in einer Mitteilung am Freitag schreibt.

Dabei bezieht er sich auf den kürzlichen Entscheid des Luzerner Kantonsrats. Dieser hat eine entsprechende Motion des Emmer Mitte-Kantonsrats Tobias Käch als Postulat erheblich erklärt. Damit muss die Regierung nun den Puls der Gemeinden mit Parlament fühlen. In einer ersten Umfrage von zentralplus zeigten sich bereits Horw und Emmen offen gegenüber der Idee (zentralplus berichtete). Besteht bei den Gemeinden ein Bedürfnis, soll der Kanton ein einheitliches Modell für alle Gemeinden entwickeln und die gesetzlichen Anpassungen dem Parlament unterbreiten.

Der Emmer Gemeinderat freut sich über dieses Resultat: «Der Emmer Gemeinderat begrüsst dieses Vorgehen und ist bereit, bei den kantonalen Überlegungen und Ideen für ein mögliches Stellvertretungssystem in kommunalen Parlamenten mitzuwirken.» Das letzte Wort in der Sache hat jedoch der Emmer Einwohnerrat. Er wird voraussichtlich am 14. November darüber entscheiden.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
    Marie-Françoise Arouet, 05.11.2023, 16:53 Uhr

    Das wäre dann juristisch zu überprüfen und würde höchstwahrscheinlich als verfassungswidrig korrigiert.

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