Budget und Revision

Das musst du zur kommenden Abstimmung in Luzern wissen

Zahlen Luzernerinnen bald weniger Steuern? Das können sie bald an der Urne bestimmen. (Bild: Archivbild: ida)

Die Stadt Luzern stimmt am 21. Januar über das Budget und eine Teilrevision der Gemeindeordnung ab. Wir sagen dir, wieso du schon wieder über eine Steuersenkung abstimmst und wieso auch die Teilrevision deine Aufmerksamkeit verdient.

Das neue Jahr ist erst angebrochen, schon werden die Stadtluzerner an die Urne gebeten. Die Abstimmung am 21. Januar ist bewusst so früh angesetzt: Derzeit hat die Stadt kein rechtsgültiges Budget und kann nur die nötigsten Ausgaben tätigen (zentralplus berichtete). Weiter stimmen die Luzernerinnen über eine Teilrevision der Gemeindeordnung ab, womit der Stadtrat einen Blankocheck für Häuserkäufe erhalten soll. zentralplus beantwortet dir die wichtigsten Fragen zum neuen Budget.

Eine Budget-Abstimmung – schon wieder?

Und jährlich grüsst die Budget-Abstimmung: Weil das Budget 2024 eine geplante Steuersenkung einschliesst, startet die Stadt das Jahr im budgetlosen Zustand. Schraubt der Grosse Stadtrat (GSR) oder die Stadtregierung am Steuerfuss, muss dieser zuerst vom Volk abgesegnet werden. Seit 2010 befindet sich die Stadt bereits zum fünften Mal in einem budgetlosen Zustand. Zuletzt 2023, bevor die Stadtluzernerinnen dem neuen Budget mit einer Steuerfusssenkung von 1,75 auf 1,7 zustimmten (zentralplus berichtete).

Weshalb werden die Steuern erneut gesenkt?

Nachdem sich der Stadtrat 2023 noch gegen eine Steuersenkung ausgesprochen hatte, kam die Idee 2024 sogar von ihm selbst. Da die Stadt in den letzten Jahren Überschüsse erwirtschaftet hat und mit wachsenden Steuereinnahmen rechnet, schlug der Stadtrat eine Senkung des Steuerfusses von 1,7 auf 1,6 vor (zentralplus berichtete).

Die SP und die Grünen wollten die Steuern in der Debatte im November jedoch nicht so stark senken. Ihrer Meinung nach sollte der finanzielle Handlungsspielraum der Stadt nicht für Steuersenkungen genutzt werden, sondern zur Weiterentwicklung der Stadt Luzern. So schraubten sie mit mehreren Anträgen am Budget für Sozialpolitik (zentralplus berichtete). Unter anderem erhöhten sie erfolgreich das Budget für Betreuungsgutscheine und beantragten eine erneute Energiekostenzulage. Zudem setzte die links-grüne Mehrheit einen Steuerfuss von 1,65 Einheiten durch.

Die Stadtkasse wurde in den letzten Jahren durch Überschüsse gefüllt – der Stadtrat hält eine Steuersenkung deshalb für verkraftbar. (Bild: bic)

Wer stellt sich gegen das Budget 2024?

Zwar stellten sich in der Debatte GLP, FDP, Mitte und SVP gegen das Budget, die Nein-Parole hat aber nur die städtische SVP beschlossen. Grünliberale, Freisinnige und Mitte sagen zähneknirschend Ja, um den budgetlosen Zustand nicht auszuweiten. Trotz dieser Aussicht kämpft die SVP dezidiert gegen das aus ihrer Sicht «unverantwortliche» und «aufgeblähte» Budget. Die geforderten Mehrausgaben seien «unsinnig», da der Bedarf und das Personal dafür gar nicht bestünden, so argumentiert die Partei.

Was hat es mit den Beschwerden gegen die Abstimmung auf sich?

Alt-Grossstadtrat Yves Holenweger (SVP) fordert von der Luzerner Regierung, das vom Stadtparlament verabschiedete Budget für nichtig zu erklären (zentralplus berichtete). Seine Argumentation: Im Budget seien Ausgaben für Leistungen aufgenommen worden, die noch gar nicht beschlossen worden seien.

So habe beispielsweise der GSR das Budget der Dienstabteilung Alter und Gesundheit um eine Million Franken erhöht. Unter anderem solle der Stadtrat 80 Stellenprozente zusätzlich schaffen – doch ein Beschluss über den Einsatz von zusätzlichem Personal wurde nie gefasst. Gleiches kritisiert auch der Stadtrat in der Abstimmungsbroschüre: «Bevor Budgetmittel gesprochen werden, müssen die fachlichen Grundlagen und Vorschläge konkret vorliegen, wie es im parlamentarischen Prozess mittels Berichten und Anträgen vorgesehen ist.»

Auch der amtierende Grossstadtrat Silvio Bonzanigo hat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht (zentralplus berichtete). Er kritisiert die Formulierungen im Rahmen der Energiekostenzulage. In der Abstimmungsbroschüre sei von «nochmaliger Auszahlung» die Rede, im Protokoll zur Budgetdebatte von einer Auszahlung «analog zum Jahr 2023». Die unterschiedliche Formulierung hätte grosse finanzielle Folgen: Budgetiert hat das Parlament für die Energiekostenzulage 4,6 Millionen Franken, der Betrag im Jahr 2023 war jedoch doppelt so hoch. Bonzanigo fordert darum einen Stopp der Abstimmung und eine erneute Beratung des Budgets.

Beide Beschwerden sind noch beim Regierungsrat hängig. Heisst die Regierung diese gut, muss die Abstimmung verschoben werden.

Wie geht es bei einem Nein weiter?

Lehnen die Luzernerinnen das Budget ab, verbleibt die Stadt noch länger im budgetlosen Zustand. Das bedeutet, dass die Stadt nur noch Geld für Dinge ausgeben darf, die für die «ordentliche und wirtschaftliche Verwaltung unerlässlich» sind. Stellenaufstockungen werden aufgeschoben, Feste und Apéros abgeblasen. Will er nicht längerfristig blockiert sein, muss der Stadtrat möglichst schnell ein neues Budget ausarbeiten und dem Parlament vorlegen.

Worum geht’s bei der Teilrevision der Gemeindeordnung?

Die Stadtluzernerinnen entscheiden am 21. Januar nicht nur über das Budget, sondern auch über eine Teilrevision der Gemeindeordnung. Nebst einigen redaktionellen Anpassungen hat der Grosse Stadtrat auch an den Finanzkompetenzen des Stadtrats geschraubt. Die wichtigste Änderung: Der Stadtrat dürfte künftig Grundstücke zu Anlagezwecken ohne Kostenlimite kaufen. Und dies, ohne dass diese Geschäfte einem Referendum unterliegen und ohne dass das Parlament mitreden kann.

Im Bericht und Antrag begründet die Stadt den Schritt damit, dass ihr wegen der langen Entscheidungsprozesse sonst Kaufoptionen durch die Lappen gingen, so etwa beim Himmelrich. Nur wenn die Stadträtinnen Grundstücke tauschen oder verkaufen wollen oder Grundstücke für ein bestimmtes Vorhaben – etwa eine Schule – kaufen wollen, können die Luzerner künftig noch das Referendum ergreifen.

Zwar wollte die FDP-Fraktion diesen Blankocheck in der Ratsdebatte verhindern, doch ihr Antrag wurde abgelehnt. Weiter will der Stadtrat seine Limite für frei bestimmbare Ausgaben von 750’000 auf eine Million Franken erhöhen, die Limite für Projektierungskredite von 400’000 Franken auf 500’000 Franken. In der abschliessenden Abstimmung hat das Parlament die Teilrevision einstimmig angenommen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Lukas Wolfisberg
    Lukas Wolfisberg, 12.01.2024, 08:48 Uhr

    Einen Handlungsspielraum erhält die Stadt, wenn sie die Überschüsse auf die Seite legt für schlechtere Zeiten und die Steuern moderat senkt. 1,65 ist okay. 1,6 wäre ebenfalls vertretbar. Wenn nicht dieses Jahr, dann halt nächstes Jahr.

    Wird mehr Geld verteilt, wird der finanzielle Handlungsspielraum nicht grösser, sondern kleiner. Es bringt die Stadt und die Bevölkerung nicht weiter, wenn zusätzliches Geld nach dem Giesskannenprinzip für die Betreuung und die Stromkosten ausgegeben wird. Die neuen Ausgaben wurden zudem nicht im ordentlichen parlamentarischen Verfahren diskutiert und beschlossen.
    Ich werde daher nein stimmen am Sonntag.

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