Staatsanwaltschaft bestraft renitenten 43-Jährigen

Zuger bedroht Polizisten mehrfach mit dem Tod

Mehrmals musste die Zuger Polizei wegen des Zugers ausrücken. (Bild: Symbolbild: wia)

Mehrere Male muss die Zuger Polizei wegen des gleichen Mannes ausrücken. Kaum fahren die Beamten vor, beleidigt er sie, schlägt um sich, zerkratzt mit Handschellen ein Polizeiauto. Dafür bekommt er nun die Quittung.

Es ist noch hell an diesem Abend im Juni 2019, als auf der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei die Meldung eingeht, der Rettungsdienst Zug brauche Hilfe. Die Rettungssanitäter wurden wegen eines Mannes Mitte 40 gerufen, der Alkohol getrunken und gleichzeitig Drogen und Medikamente genommen hatte. Der Mann muss ins Spital. Doch dagegen wehrt er sich.

Als wenige Minuten nach der Meldung zwei Polizisten erscheinen, finden sie den Mann im Rettungswagen vor dessen Haus. Als der 43-Jährige die Polizisten erblickt, stösst er die Rettungssanitäterin zur Seite, springt aus dem Krankenwagen und rennt.

Polizisten kriegen den Mann kaum unter Kontrolle

Zuerst hetzt er über die Quartierstrasse, dann klettert er über eine Mauer, springt zwei Meter in die Tiefe. Auf dem darunterliegenden Vorplatz bringen die Polizisten den Mann zu Boden, doch der wehrt sich so stark, dass ihm die Polizisten keine Handschellen anlegen können. Der Mann tritt um sich, droht einem der Polizisten, dessen Familie umzubringen. Erst als eine zweite Patrouille eintrifft, können die Polizisten den Mann im Krankenwagen fixieren – aber nicht, ohne dass er zuvor einem der Beamten gegen den Kopf getreten hätte.

Was an diesem Sommerabend 2019 geschah, findet sich in einem Strafbefehl beschrieben, den die Allgemeinheit bis vor wenigen Tagen öffentlich einsehen konnte. Und was damals geschah, sollte sich in den folgenden zwölf Monaten zumindest ähnlich zwei weitere Male wiederholen.

Die Geschichte eines Menschen, der scheinbar die Kontrolle verloren hat

Deshalb verurteilt die Zuger Staatsanwaltschaft den vorbestraften Mann zu 120 Tagessätzen Geldstrafe. Unter anderem wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Beschimpfung und Sachbeschädigung.

Was die Strafverfolger in ihrem siebenseitigen Strafbefehl schildern, ist die Geschichte eines Mannes, der die Kontrolle über sich und sein Leben verloren zu haben scheint. Im Herbst 2019, wenige Monate nach dem Zwischenfall mit dem Krankenwagen, musste die Polizei erneut wegen des Mannes ausrücken.

Auslöser war ein Ehestreit. Dieser hatte sich zwar gelegt, als die Polizei vorfuhr. Doch als ein Polizist den Mann auf den Posten mitnehmen wollte, um den Hergang zu klären, weigerte sich dieser mitzukommen. Er machte Anstalten wegzulaufen und sagte dem Polizisten, er werde nur bleiben, wenn man ihm Handschellen anlege.

«Schweine!», «Idioten!»

Das taten die angerückten Polizisten, durchsuchten den Mann, der sie währenddessen als «Idioten» und «Schweine» beleidigte. Mit den Handschellen zerkratzte der Mann schliesslich die Fensterscheibe des Polizeiautos und richtete so über 1000 Franken Sachschaden an.

Und bei der letzten Polizeiintervention, die im Strafbefehl erwähnt wird, bedrohte der Mann mehrere Polizisten mit dem Tod. Einem sagte er, er werde ihm ein Messer ins Herz stecken, seine Frau und Kinder umbringen. Das habe den Polizisten «in Angst versetzt», schreibt die Staatsanwaltschaft.

Die 120 Tagessätze Geldstrafe à 30 Franken stellt die Staatsanwaltschaft unbedingt aus. Wie der Strafbefehl zeigt, ist es immerhin unwahrscheinlich, dass die Polizei noch mal so viel Arbeit mit dem Mittvierziger hat: Er hat den Kanton Zug verlassen und wohnt mittlerweile im Ausland.

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