Landesverweis für Brandstifter

Luzerner Strafgericht: «Krass egoistisches Verhalten»

Im Januar 2021 wurde in einem Luzerner Dorf ein Brand gelegt. (Bild: Symbolbild)

Im Januar 2021 brennt es in einem Haus an der Grenze zum Mittelland. Jetzt verurteilt das Luzerner Kriminalgericht einen 43-Jährigen, der das Feuer gelegt hat. Er wollte seine Spuren verwischen, nachdem er eine Wohnung nach Diebesgut durchsucht hatte.

Eine Januarnacht 2021, eine Ortschaft nahe dem Mittelland. Gegen 2 Uhr morgens tritt eine dunkle Gestalt ins Freie und marschiert eine schmale, abschüssige Strasse entlang. Bald steht sie vor dem Mehrfamilienhaus, in dem es in dieser Nacht brennen soll. Die Gestalt betritt das Gebäude, nach einer Viertelstunde ist sie wieder draussen, das Werk getan. Und knapp zwei Jahre danach wird es in einem Urteil des Luzerner Kriminalgerichtes heissen: «Ca. 20 Sekunden, nachdem die dunkel gekleidete Person die Liegenschaft verlassen hat, kann hinter dem Küchenfenster der Hochparterrewohnung ein flackerndes Licht festgestellt werden, welches sodann immer intensiver wurde und sich zu einem Brand entwickelte.»

Vieles davon, was in dieser Nacht geschieht, findet sich auf Überwachungsbildern der Polizei. Und diese liefern den Beweis gegen einen 43-jährigen Italiener, den das Luzerner Kriminalgericht unlängst zu vier Jahren und sieben Monaten Gefängnis, 75 Tagessätzen Geldstrafe und 750 Franken Busse verurteilt hat. Hinzu kommt ein Landesverweis von zehn Jahren. Seit heute ist das begründete Urteil in diesem Fall öffentlich.

Wohnung nach Geld durchsucht

Das dreiköpfige Kriminalgericht verurteilt den Mann unter anderem wegen qualifizierter Brandstiftung und versuchten Diebstahls. Im 54-seitigen Urteil heisst es, was der Mann getan habe, zeuge «von einem krass egoistischen Verhalten». Denn die Wohnung hat er nur in Brand gesteckt, um seine Spuren zu verwischen.

Wenige Tage zuvor war er schon einmal dort gewesen. Die Bewohner waren verreist, doch der Mann wusste, wo sie den Ersatzschlüssel aufbewahrten. Und so schlich er sich in die Wohnung, durchsuchte sie nach Bargeld, ohne etwas zu finden. Er habe «alles durchwühlt», sagte der Mann, als ihn die Luzerner Staatsanwaltschaft einvernahm.

Vier Tage später sei er zurückgekehrt. Damit die Bewohner nicht merkten, was er getan hatte, habe er mehrere Decken angezündet und sei gegangen. Bis die Nachbarn im Haus nebenan merkten, was passiert ist, sollte über eine Stunde vergehen. Erst um 3.17 Uhr, fast anderthalb Stunden nachdem der Mann das Haus betreten hatte, alarmierten die Nachbarn die Feuerwehr. Die Vier-Zimmer-Wohnung wird ein Opfer der Flammen, doch da die Einsatzkräfte einigermassen schnell vor Ort sind, bekommen sie den Brand unter Kontrolle. Der Sachschaden ist bis heute unbekannt: Wenige Monate später brannte es ein zweites Mal im Haus – wieso, geht aus dem Urteil nicht hervor.

Indem der 43-jährige Italiener Feuer gelegt habe und einfach gegangen sei, habe er eine «konkrete Gefahr für Leib und Leben» der Nachbarsfamilie geschaffen, heisst es in der Anklage der Luzerner Staatsanwaltschaft. Diese hatte fünf Jahre Gefängnis und zehn Jahre Landesverweis gefordert, der Verteidiger beantragte für den Vorwurf der schweren Brandstiftung und des versuchten Diebstahls jeweils einen Freispruch – mit welcher Argumentation, zeigt das Urteil nicht.

Beschuldigter wirft Verteidiger Druckversuch vor

Dafür wird deutlich, dass es während des Verfahres zu Problemen zwsichen dem Beschuldigten und der Verteidigung gekommen sein muss. Ein Jahr nach dem Vorfall wurde der amtliche Verteidiger auf Wunsch des Italieners ausgetauscht. Dieser hatte die Tat nach anfänglichem Abstreiten im Lauf des Verfahrens zugegeben. An der Hauptverhandlung vom November 2022 zog er sein Geständnis aber wieder zurück, gab an, von seinem damaligen Verteidiger gedrängt worden zu sein, etwas Falsches zu sagen. Vor Gericht sagte er, nicht er habe die Wohnung in der Januarnacht betreten, stattdessen habe er zwei Personen gesehen, die kurz vor dem Brand auf dem Weg zum Haus gewesen seien.

Das sei «aus mehreren Gründen unglaubhaft», sagt das Gericht. Einerseits hätten die Kameras den 43-Jährigen in der Brandnacht beim Betreten und Verlassen des Gebäudes gefilmt. Andererseits sei er der einzige gewesen, der während mehrerer Tage das Haus betreten habe. «Es ist ferner nicht glaubhaft», schreibt das Gericht, «dass sein ehemaliger Verteidiger ihn dazu angehalten haben soll, ein falsches Geständnis abzulegen.»

Dieses sah beim Italiener, der seit 2017 in der Schweiz ist, keinen schweren persönlichen Härtefall gegeben und verhängte einen zehnjährigen Landesverweis. Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig: Es wurde Berufung angemeldet.

Verwendete Quellen
  • Urteil 1O6 22 5 des Luzerner Kriminalgerichts
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