Zuger Verwaltungsgericht-Debakel

Stefan Thöni blitzt am Bundesgericht ab

Parat-Präsident Stefan Thöni will nach wie vor Mitglied des Zuger Verwaltungsgerichts werden. (Bild: Adobe Stock/zvg)

Der Zuger Parat-Politiker Stefan Thöni ging bis vor Bundesgericht, weil er Akten rund um die Causa Ines Stocker von 2021 einsehen wollte. Das Gericht urteilt nun, er sei kein Geschädigter.

Der Fall schlug hohe Wellen: Die ehemalige Zuger Verwaltungsrichterin Ines Stocker ist im September 2021 umgezogen – und zwar vom Kanton Zug in einen anderen Kanton. Allerdings können nur Personen als Zuger Richterinnen tätig sein, die in Zug gesetzlich niedergelassen sind. Der Wohnort ist eine Voraussetzung für die Wählbarkeit. Ergo: Wer wegzieht, verliert sein Amt. Stocker war aber auch nach ihrem Wegzug in mehr als 30 Rechtsverfahren als Richterin tätig (zentralplus berichtete).

Der Fall wurde durch Parat-Politiker Stefan Thöni publik gemacht, der sich im September 2022 für den frei gewordenen Posten am Zuger Verwaltungsgericht zur Wahl stellte. Er verlor diese und reichte Strafanzeige ein. Er sei als Kandidat geschädigt worden und sprach von «Wahlfälschung». Ausserdem habe das Verwaltungsgericht Dokumente zurückgehalten (zentralplus berichtete). In diese Akten wollte der Politiker Einsicht nehmen und ging deswegen bis vors Bundesgericht.

Bundesgericht sieht Thöni nicht als direkt betroffen

Dieses erteilt ihm nun eine Abfuhr, wie aus einem Urteil hervorgeht. Das Bundesgericht sah es denn nicht als gegeben, dass Thöni und seine Parat-Partei durch das Debakel direkt geschädigt wurden. Dies, weil seine Rechte oder sein Vermögen nicht direkt betroffen waren.

Ausserdem gehe es bei Vergehen gegen den Volkswillen vielmehr um das korrekte Zustandekommen einer Volksmehrheit als um die individuellen Interessen. Beim Urteil des Bundesgerichts ging es lediglich darum, ob Thöni als Geschädigter gilt und ob er Einsicht in die Akten erhält und nicht um die Vorfälle von 2021 und 2022 an sich.

Thöni fordert Anti-Korruptionsbehörde

Thöni beschäftigen derweil bereits neue Baustellen. So kämpft er aktuell gegen die Zuger Regierung und besonders gegen deren Spesenreglement. Die Mitglieder des Regierungsrats würden ihre gemeinsamen Essen abrechnen, obwohl sie dafür mit dem Lohn bereits eine Pauschale erhalten würden. Dies stört Thöni. Er reichte kürzlich eine Strafanzeige ein, die die Zuger Staatsanwaltschaft jedoch nicht weiterverfolgte (zentralplus berichtete).

Die Parat-Partei meldete sich am Dienstag mit einer Mitteilung darauf. Darin fordert sie eine interkantonale Anti-Korruptionsbehörde. «Die Zuger Kantonsregierung ist wie Donald Trump der Meinung, dass Gesetze nur für die Normalbürgerinnen gelten. Diese Meinung scheint die Staatsanwaltschaft zu teilen. Das liegt offensichtlich an ihrer fehlenden Unabhängigkeit von der Politik. Deshalb braucht es eine interkantonale Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption und andere Straftaten im Amt», wird Thöni in der Mitteilung zitiert.

In der Mitteilung kündigt er zudem an, erneut zur Verwaltungsgerichtswahl anzutreten, «um den Stimmberechtigten eine Alternative zum Postenschacher zu bieten».

Verwendete Quellen
  • Urteil Bundesgericht
  • Medienmitteilung Parat-Partei
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1 Kommentar
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    Justus, 24.04.2024, 08:51 Uhr

    Unter Anwaltskreisen ist es mittlerweile ein heisses Thema, wie unabhängig die Zuger Staatsanwaltschaft noch sein kann. Deshalb ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit von gesprochenen Entscheiden, aber auch Nichteintretungen erfährt, v. a. dass unabhängige Medien sich einer Berichterstattung annehmen. Was das Verwaltungsgericht angeht: Stefan Thöni braucht es als Sprengkandidaten. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, konnte nur er aufdecken, dass die damalige Richterin Ines Stocker den Wohnsitz in einen anderen Kanton verlegt hatte. Pragmatisch sprach man von einer „Panne“ und 36 Urteile waren betroffen. Eine Bagatelle? Ganz sicher nicht, eher ging es um eine qualifizierte Mauschelei und die anderen Richter duldeten die Situation.

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