Offene Fragen bleiben

Justiz-Panne in Zug: Jetzt liegt das Gutachten vor

Für Stefan Thöni sind in Sachen Zuger Justiz-Panne noch längst nicht alle Fragen geklärt. (Bild: Adobe Stock / PD)

Eine nebenamtliche Richterin hat an Entscheiden des Zuger Verwaltungsgerichts mitgewirkt, obwohl sie ihren Wohnsitz längst nicht mehr im Kanton hatte. Nun liegt in der Sache ein Gutachten vor.

Ganze 36 Entscheide des Zuger Verwaltungsgerichts kamen letztes Jahr aufgrund des Wohnungswechsels der besagten Richterin auf den Prüfstand (zentralplus berichtete). Die Frau hatte sich im August 2021 im Kanton Zug abgemeldet, weil sie nach Zürich gezogen war. Das Problem: Sie hat weiter als Richterin gearbeitet – obwohl dies nicht zulässig sein dürfte.

Betroffene zweier Rechtsfälle verlangten deswegen eine Revision ihres Verfahrens. Die restlichen 34 Fälle liessen die Betroffenen von sich aus auf sich beruhen. Nur deshalb hält sich der finanzielle Schaden in Grenzen: Er liegt bei nur 2'000 Franken.

«Erst heute erfahren» – eine seltsame Formulierung

Trotzdem wollte die Justizprüfungskommission (JPK) wissen, wie es zu der Panne gekommen war. Sie gab ein Gutachten in Auftrag. Und zwar bei dem renommierten Juristen Paul Richli, einem der Gründer und längjähriger Rektor der Universität Luzern (zentralplus berichtete).

Gemäss dem Gutachten will der Präsident des Zuger Verwaltungsgerichts erst Monate nach dem Umzug von dem Wohnortswechsel der Richterin erfahren haben. Am 14. April 2022 teilte er der JPK des Kantonsrats mit, das Gericht habe «erst heute erfahren», dass die Richterin ihre Papiere in den Kanton Zürich verlegt habe.

«Es ist eine politische Frage, ob ein Verwaltungsgerichtspräsident, der die Öffentlichkeit und die Justizkommission zunächst unzutreffend informiert, eigentlich noch haltbar ist.»

Stefan Thöni, Steinhauser Politiker

Das ist seltsam. Zum einen gab der Gerichtspräsident an, dass ihm die Richterin bereits während des Weihnachtsessens der Gerichtskanzlei am 30. November 2021 – also über vier Monate vorher – vom Projekt eines Hausbaus erzählt habe. Völlig überraschend dürfte der Schritt also nicht gewesen sein.

Personalamt hatte die neue Adresse längst

Gemäss Gutachten hat das Personalamt die neue Adresse der Richterin im Februar 2022 eingetragen. Aus Sicht von Paul Richli heisst das aber nicht, «dass die Adressänderung von ihr gemeldet worden sei», wie die Richterin dies gegenüber der «Zuger Presse» angegeben hatte (zentralplus berichtete).

Sehr konkret wurde es dann spätestens im März 2022. Da schrieb der Gerichtspräsident der Richterin gemäss Gutachten eine SMS mit dem Hinweis, dass ein Brief – der an ihre «Zuger Adresse» geschickt worden war – von der Post nicht zugestellt werden konnte. Sie solle doch demnächst mal zu einer Besprechung deswegen vorbeikommen. Die Sache eile aber nicht.

Wie kann das sein, wenn das Verwaltungsgericht angeblich erst am 14. April vom Wegzug erfahren hat? Fakt ist: Es gab vorher zumindest starke Indizien dafür, dass die Richterin nicht mehr in Zug lebt. Das Gutachten geht auf diesen Widerspruch nicht ein und auch die Justizprüfungskommission erwähnt die Diskrepanz in ihrem Bericht mit keinem Wort.

Stefan Thöni ist irritiert

Dies sorgt beim Steinhauser Politiker Stefan Thöni – der sich mehrfach als Richter am Verwaltungsgericht zur Wahl stellte – für Irritation. «Wie aus dem Gutachten hervorgeht, ahnte der Gerichtspräsident spätestens am 10. März, dass es wegen des Wohnsitzes ein Problem geben könnte, denn für eine einfache Adressänderung wird wohl kaum eine Besprechung nötig gewesen sein», schreibt er auf Anfrage. Zudem lege die Bezeichnung «Zuger Adresse» nahe, dass auch eine ausserkantonale Adresse schon vorher bekannt gewesen sei.

«Es ist schlussendlich mehr eine politische als eine rechtliche Frage, ob ein Verwaltungsgerichtspräsident, der die Öffentlichkeit und die Justizkommission zunächst unzutreffend über einen solchen Vorfall informiert, eigentlich noch haltbar ist», meint Stefan Thöni.

Wohnsitzpflicht ist nicht explizit geregelt

Rechtlich kommt Gutachter Paul Richli letztlich zum Schluss, dass im Kanton Zug nirgends explizit festgelegt ist, dass der Wohnsitz während der ganzen Amtsdauer einer Richterin aufrechterhalten werden muss und das Amt ohne Rücktrittserklärung durch einen Wohnsitzwechsel endet. Auch das Bundesgericht hat sich gemäss Richli dazu bislang noch nicht geäussert. Es gebe daher keine Rechtsgrundlage, um Lohn zurückzufordern. Zudem hätten sich wohl weder der Gerichtspräsident noch die Richterin strafbar gemacht.

Nur für die Wahl in den Kanton ziehen: Macht das Sinn?

Aus Sicht der Justizprüfungskommission besteht deswegen allenfalls Handlungsbedarf für die Zukunft. Nachdem sich nicht einmal das Verwaltungsgericht selbst sich sicher gewesen sei, ob über die Wahl hinaus eine Wohnsitzpflicht für gewählte Richterinnen bestehe, dränge sich die Frage auf, «ob die offenbar unklare Rechtslage mittels Gesetzesänderung oder anderer Massnahmen für die Zukunft geklärt werden müsste», wie sie in ihrem Bericht schreibt. Die JPK werde das Thema bei den nächsten Visitationen ansprechen.

Stefan Thöni hat dazu eine klare Haltung: «Meines Erachtens liegt es in der Natur von verfassungsmässigen Wählbarkeitsvoraussetzungen, dass diese nicht nur bei der Wahl(anmeldung), sondern während der gesamten Amtszeit erfüllt sein müssen», schreibt er auf Anfrage. Die gegenteilige Ansicht würde zur absurden Situation führen, dass Kandidatinnen für die Wahl in den Kanton ziehen müssten, nur um danach gleich wieder wegziehen zu können.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Mirjam
    Mirjam, 18.01.2023, 08:09 Uhr

    Mauschelei um Mauschelei: Wie eh und je bedienen sich die dem Volk dienenden mit voller Rückendeckung!

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