Beschwerde der Parat-Partei

Verwaltungsgericht Zug soll Dokumente vorenthalten haben

Stefan Thöni und seine Parat-Partei haben beim Zuger Kantonsrat Beschwerde gegen das Verwaltungsgericht eingereicht. (Bild: Adobe Stock/PD)

Die Zuger Parat-Partei hat beim Kantonsrat Beschwerde eingereicht. Das Verwaltungsgericht soll gegen das Öffentlichkeitsprinzip verstossen und Informationen zurückbehalten haben.

Die Parat-Partei hat beim Zuger Kantonsrat Oberaufsichtsbeschwerde gegen das Verwaltungsgericht eingereicht. Dies lässt Stefan Thöni, Präsident der Parat-Partei, in einer Medienmitteilung verlauten. Mittels Einsichtsgesuch, das zentralplus vorliegt, verlangte die Partei am 29. Juni 2022 Akteneinsicht in der Causa Ines Stocker, ehemalige Richterin am Zuger Verwaltungsgericht (zentralplus berichtete). Die Parat-Partei wirft dem Verwaltungsgericht vor, gegen das Öffentlichkeitsprinzip verstossen zu haben. Bei der Akteneinsicht habe das Verwaltungsgericht diverse Dokumente zu Unrecht nicht herausgegeben.

Kurzer Rückblick: Richterin Ines Stocker ist im September 2021 umgezogen – und zwar vom Kanton Zug in einen anderen Kanton. Allerdings können nur Menschen als Zuger Richterinnen tätig sein, die im Kanton Zug gesetzlich niedergelassen sind. Der Wohnort ist eine Voraussetzung für die Wählbarkeit. Ergo: Wer wegzieht, verliert sein Amt. Stocker war aber auch nach ihrem Wegzug in mehr als 30 Rechtsverfahren als Richterin tätig.

Das Verwaltungsgericht gewährte die Parat-Partei mit Schreiben vom 4. Juli 2022 Einsicht in drei Dokumente. Weitere Dokumente, zu denen man der Partei hätte Einsicht gewähren können, würden nicht existieren, schrieb das Verwaltungsgericht im besagten Schreiben, das zentralplus ebenfalls vorliegt.

Gutachten erhärtet Verdacht der Parat-Partei

Die Justizprüfungskommission des Kantonsrates (JPK) liess indessen ein Gutachten erstellen, das im Fall der Richterin Ines Stocker Licht ins Dunkel bringen sollte. Daraus entnahm Parat-Partei, dass mindestens eine relevante E-Mail sowie mehrere SMS zwischen dem Verwaltungsgerichtspräsidenten Elsener und Richterin Stocker existieren. Diese hätte das Verwaltungsgericht der Partei infolge des Einsichtsgesuchs vorlegen müssen, so Stefan Thöni.

Weiter führt er an, dass das Verwaltungsgericht die Existenz dieser E-Mail und SMS nicht hätte verschweigen dürfen. Selbst wenn das Gericht zum Schluss gekommen wäre, dass die Dokumente explizit nicht dem Öffentlichkeitsprinzip unterlägen. Vielmehr hätte das Verwaltungsgericht die Existenz der Dokumente bejahen, die Herausgabe aber unter entsprechender Begründung verweigern sollen.

Derweil auf einem Nebenschauplatz: Stefan Thöni stellte sich im September 2022 für den frei gewordenen Posten von Ines Stocker am Zuger Verwaltungsgericht zur Wahl. Er verlor das Duell gegen die Zugerin Sarah Schneider jedoch klar.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung der Zuger Parat-Partei

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