Kein Geld für Abtreibung

Illegale Medis für Frau besorgt – Mann verurteilt

llegale Medikamente führten zum Abbruch der Schwangerschaft. (Bild: Flickr: Marco Verch)

Weil es auf der schwarzen Liste der Krankenkasse stand, griff ein Luzerner Paar zu illegalen Medikamenten, um eine Schwangerschaft abbrechen. Dafür erhält der Mann nun eine bedingte Freiheitsstrafe.

Der Fall sorgte Ende März für Schlagzeilen. Ein Mann stand wegen illegalem Schwangerschaftsabbruch vor dem Luzerner Kriminalgericht (zentralplus berichtete).

Der Mann und seine Partnerin, beide mit Wurzeln im Kosovo, haben bereits mehrere Kinder und wurden Ende 2021 ungewollt wieder schwanger. Sie wollten eine Abtreibung durchführen und meldeten sich bei der Frauenklinik in Luzern.

Medikamente aus dem Kosovo mitgebracht

Wie es in der Anklageschrift heisst, solle ihnen dort aber gesagt worden sein, dass sie für einen Termin 800 Franken in bar zahlen müssten, weil die Ehegatten noch Schulden bei ihrer Krankenkasse hätten. Dieses Geld hätten die beiden aber nicht aufbringen können. Laut Staatsanwaltschaft hätten der Bauarbeiter und seine nicht arbeitende Frau bereits vielerorts Schulden und lebten in bescheidenen Verhältnissen.

Von einem Urlaub im Kosovo brachte der Mann schliesslich ein Medikament mit, das für Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz nicht zugelassen ist. Nach der Einnahme mehrerer Tabletten starb der Fötus schliesslich und die Frau musste im Spital notoperiert werden.

Gericht mildert Strafe

Weil er das Medikament besorgt hatte, stand der Mann vor Gericht. Dieses spricht in Schuldig, wie nun aus einem Urteil hervorgeht. Das Gericht berücksichtige dabei mehrere strafmildernde Umstände. So war der Beschuldigte während des Verfahrens reuig und geständig. Ausserdem habe er seine Frau nie zur Einnahme der Medikamente gezwungen. Weiter glaubt das Gericht, seine Ausführungen, dass er nicht gewusst hatte, dass das Medikament verboten sei.

Ein illegaler Schwangerschaftsabbruch kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Im Fall des Luzerners sprach das Gericht eine Freiheitsstrafe von acht Monaten bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Es folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Auch auf einen Landesverweis verzichtete das Gericht, da der Mann und seine Familie gut verwurzelt seien und er ausserdem noch Schulden abzahlen müsse.

Verwendete Quellen
  • Urteil Luzerner Kriminalgericht
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