«Ich mache dich fertig»

Strafverfahren in Zug: Vater schlägt Sohn – und Polizisten

Die Zuger Polizei musste wegen eines ausgearteten Familienstreits ausrücken. (Bild: ber)

Zug im Februar 2023: Ein Familienstreit eskaliert, die Polizei rückt an. Um den Vater unter Kontrolle zu bringen, braucht es vier Polizisten. Der Mann schlägt, bespuckt und beschimpft die Beamten. Dafür wird er jetzt bestraft.

Der Anruf kommt vom Sohn. Es ist kurz nach Mitternacht, als die Polizei in einem Zuger Wohnquartier vorfährt. Ein normaler Wochentag, ein normaler Wohnblock. Doch in einer der Wohnungen ist die Situation eskaliert.

Der Vater ist betrunken, hat sich mit der Mutter gestritten und den Sohn geschlagen. Das jedenfalls sagt dieser am Telefon. Später wird es in einem Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft heissen: Der Vater habe dem Sohn gegenüber «Tätlichkeiten verübt».

Seit kurzem ist der Strafbefehl öffentlich. Die Zuger Staatsanwaltschaft verurteilt den Vater, einen Mann mittleren Alters, wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie wegen Beschimpfung.

Mann lässt sich Handschellen anlegen, dann bespuckt er Polizisten

Als die beiden Polizisten in dieser Februarnacht die Wohnung betreten, fehlt vom Vater jede Spur. Die Beamten versuchen herauszufinden, was vorgefallen ist, da steht er plötzlich vor ihnen. Offensichtlich hat er getrunken. «Im Wissen, was vor dem Eintreffen der Polizei geschehen war, entschied die ausgerückte Patrouille, [die Hände des Beschuldigten] mit Handfesseln auf den Rücken zu binden», steht im Strafbefehl.

Das gelingt. Doch als die Polizisten den Grund für ihr Erscheinen erklären wollen, eskaliert die Lage ein zweites Mal. Der Vater spuckt einem der Polizisten ins Gesicht. Daraufhin hätten die Beamten den Mann «zu Boden» führen müssen: «Dabei leistete er massiven Widerstand, weshalb zur Unterstützung eine weitere Patrouille angefordert wurde.»

Im Treppenhaus tritt der Gefangene um sich

Vier Polizeibeamte braucht es, um den Mann aus der Wohnung zu bugsieren, in den Gefangenen­transporter zu verfrachten und auf den Posten zu bringen. Nachdem sie ihm Handschellen angelegt hatten, beschimpfte der Mann die Polizisten und drohte ihnen: «Wir sehen uns irgendwann wieder und dann bist du alleine, ich mache dich fertig.» Zudem tritt er im Treppenhaus des Polizeipostens um sich, erwischt einen der Polizisten am Oberschenkel, verletzt ihn aber nicht.

Laut dem Strafbefehl leidet der Mann gemäss eigenen Angaben an einer bipolaren Erkrankung, also an starken und krankhaften Stimmungsschwankungen. Da er seine Ärzte nicht vom Berufsgeheimnis entbunden habe, sei keine weitere Abklärung zum Gesundheitszustand erfolgt.

Auf die Schuldfähigkeit des Mannes wirkte sich seine Aussage also nicht aus, der mehrfach vorbestrafte Mann wird mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 60 Franken bestraft. Hinzu kommen 300 Franken Busse, die er bezahlen muss. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl 1A 2023 716 der Zuger Staatsanwaltschaft
Themen
0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon