:focal(657x508:658x509)/www.zentralplus.ch/wp-content/uploads/2019/05/imagescms-image-007564502.jpg)
Ein Zuger Anwalt stand vor dem Bundesgericht, weil er ein vorübergehendes Berufsverbot erhielt. Ein Blick in die Akten zeigt: Der Anwalt hat einiges auf dem Kerbholz und wurde bereits ungewöhnlich oft sanktioniert.
Angefangen hat der Ärger mit einer unbezahlten Rechnung: Eine Witwe setzte den Zuger Anwalt 2019 als Willensvollstrecker und Verwalter des Erbes ihres verstorbenen Mannes ein. Für die Erbschaftseröffnung waren Kosten in der Höhe von etwas mehr als 700 Franken fällig – zu bezahlen aus dem Nachlass.
Diesen hatte der Anwalt auf ein Konto seines Büros überwiesen. Dies ist erlaubt. Es handelte sich dabei um einmal knapp 7700 Franken und einmal um gut 9800 Euro. Die Witwe überwies dem Anwalt für seine Dienste ausserdem eine Akontozahlung in der Höhe von 3800 Franken.
Anwalt rührte keinen Finger, weil Sekretärin weg war
Das Geld und das Erbe sah sie allerdings nicht so schnell wieder, wie aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Vielmehr schickte ihr der Anwalt die Rechnung von 700 Franken für die Erbschaftseröffnung. Laut Urteil gab er an, er habe kein Geld, um diese aus dem Nachlass zu bezahlen – laut Bundesgericht lag das Geld dabei aber schon auf seinem Bürokonto.
Was folgte, war ein monatelanges Hin und Her um die Rechnung. In Folge wollte die Witwe auch ihr Erbe sowie eine Abrechnung über die Arbeit des Anwaltes und die Rückzahlung der Differenz aus der Akontozahlung. Aber nichts da. Monatelang soll der Anwalt das Geld zurückbehalten haben. Auch blieb er den zuständigen Behörden Berichte über die Erbschaftsverwaltung schuldig. Seine Sekretärin sei in den Ferien oder er sei krank, entschuldigte er das Verstreichenlassen der Fristen. Schliesslich brachte eine Strafanzeige Bewegung in die Sache.
Bundesgericht gibt Anwalt in einem Punkt recht
Die Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte des Kantons Zug verhängte gegen den Anwalt ein mehrmonatiges Berufsverbot, welches vergangenes Jahr vom Zuger Obergericht bestätigt wurde.
Dagegen ging der Anwalt vors Bundesgericht. Dies einerseits, weil ihn das Berufsverbot störte, besonders aber auch, weil die Sanktion im Zuger Amtsblatt publiziert wurde. Dies sei nicht rechtens gewesen, so der Anwalt. Dass er das Erbe über längere Zeit nicht herausgerückt habe, sei erklärbar. Wiederum argumentierte er mit Krankheit und Absenzen.
Das Bundesgericht gab ihm zumindest in einem Punkt recht. Die Sanktion der Anwaltskommission hätte nicht im Amtsblatt publiziert werden sollen.
«Erschreckende Uneinsichtigkeit hinsichtlich der Berufsregeln»
In allen anderen Punkten wies es die Beschwerde ab. Es stütze sich dabei auf die Argumente des Zuger Obergerichts sowie auf die Vorgeschichte des Anwalts.
Denn diese zeigt: Der Zuger wurde bereits mehrmals wegen Verletzung der Berufsregeln sanktioniert. Vergangenes Jahr schrieb das Obergericht, dass Disziplinierungen von Rechtsanwälten eigentlich selten seien. «Beim Beschwerdeführer ziehen sich hingegen Disziplinierungen durch die Aufsichtskommission mit erheblicher Häufigkeit durch sein Berufsleben als Rechtsanwalt, was auf eine erschreckende Uneinsichtigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Berufsregeln schliessen lässt.» So steht es im Urteil.
Vor Gericht wegen Urkundenfälschung
Konkret wurde der Zuger Anwalt seit 2007 siebenmal mit einer Strafe belegt. Mehrfach musste er Bussen bezahlen, bis zu 2000 Franken. Einmal wurde ihm seine Beurkundungsbefugnis entzogen und einmal wurde er gleich ganz aus dem Anwaltsregister gelöscht. Dies wegen einer strafrechtlichen Verurteilung im Jahr 2009. Damals ging es um Urkundenfälschung und ein Dokument bei der Gründung einer Gesellschaft. Auch dagegen ging der Anwalt vors Bundesgericht – erfolglos. Worum es bei den anderen Strafen ging, ist nicht bekannt.
Klar ist: Der Anwalt darf seinen Beruf nun für einige Monate nicht mehr ausüben. Wie es im Bundesgerichtsurteil heisst, hätten Bussen bei ihm nichts gebracht. Dies zeige die Vorgeschichte. Ein vorübergehendes Berufsausübungsverbot sei der einzige Weg, dass er die Berufsregeln einhält. Ob dem künftig so ist oder ob der Zuger Anwalt bald erneut vor Gericht antraben muss, wird die Zeit zeigen.