Ohne geeignete Betreuung

Sonderschüler in Privatschulen beschäftigen Luzerner Grüne

Statt dass Sonderschüler in für sie passende Schulen gehen können, schickt der Kanton Luzern sie teilweise an Privatschulen. (Bild: Symbolbild: Taylor Wilcox/Unsplash)

Der Kanton Luzern schiebt gemäss Medienberichten Schüler mit einer Autismus-Störung oder ADHS an Privatschulen ohne Betreuung ab. Die Grüne/Junge Grüne-Fraktion fragt nun, wie es in der Stadt Luzern aussieht.

Statt an Sonderschulen schicke der Kanton Luzern Schüler mit ADHS oder ähnlichen Beeinträchtigungen an private Regelschulen. Dies aus Kostengründen oder wegen fehlenden Plätzen an spezialisierten Schulen wie in Sursee und Schachen. Dort erhielten die Schülerinnen jedoch nicht die benötigte Betreuung, die ihnen von der Verfassung her zustehe, wie eine Artikelserie der «Luzerner Zeitung» aufdeckte. Mit einer kürzlich eingereichten Interpellation macht die Grüne/Junge Grüne-Fraktion das Thema zum städtischen Politikum.

Barbara Irniger, Christov Rolla und Monika Weder wollen in ihrem Vorstoss unter anderem wissen, wie viele Stadtluzerner Schüler von der oben genannten Praxis betroffen seien. Weiter fragen sie den Stadtrat, wie dieser das städtische Angebot an «angemessenen Sonderschulplätzen» beurteile. Und ob sich dieser über die in der Zeitung angesprochene fehlende externe Evaluation des Sonderschulbereichs solcher Privatschulen bewusst sei. Auch fragen die Interpellantinnen, wie die Stadt Luzern generell zur kritisierten Praxis stehe.

Die Grüne-Fraktion ist nicht die einzige, die zum Thema Sonderschulung aktiv geworden ist. Mitte Juni hat SP-Kantonsrätin Gisela Widmer Reichlin dazu eine Anfrage bei der Luzerner Regierung eingereicht. Dabei fragt sie unter anderem nach der Strategie hinter diesem Vorgehen oder der Leistungsvereinbarung mit den Privatschulen. Auch nimmt sie das Thema der mangelnden Heilpädagoginnen auf (zentralplus berichtete). Die Adligenswilerin will etwa wissen, wie viele voll ausgebildete Heilpädagogen dem Kanton fehlen und was die Regierung dagegen tue.

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8 Kommentare
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    Prosi, 08.08.2023, 15:45 Uhr

    Sie dürfen das letzte Wort haben.

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    Anna Graber, 07.08.2023, 07:15 Uhr

    Wir haben vor ein paar Monaten über diese Kleinklassen ohne Hilfe im Kanton gelesen und gingen davon aus, dass hier von den Behörden der Riegel geschoben wurde. Aber nein. Wie beruhigend, dass jetzt Politikerinnen und Politiker nachfragen. Da kann gespannt sein, wie es weitergeht.

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    Roli Greter, 06.08.2023, 22:23 Uhr

    «… erhielten die Schülerinnen jedoch nicht die benötigte Betreuung, die ihnen von der Verfassung her zustehe…»

    Das gilt übrigens für alle Schüler an Privatschulen.

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    • Profilfoto von Prosi
      Prosi, 07.08.2023, 09:06 Uhr

      Ja, aber diese „alle Schüler“ sind ja nicht an eine Privatschule zugewiesen worden von der DVS wie es bei den Sonderschüler:innen der Fall ist.

      Und ich bin jetzt nicht die Schulrechtlerin, dennoch glaube ich, dass sich im Kanton Luzern auch die Privatschulen an den Lehrplan und die Standards halten müssen.

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        Roli Greter, 08.08.2023, 05:45 Uhr

        Ah sehr gut, somit haben ja auch die Sonderschüler keine Nachteile. Danke für die Erklärung.

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          Prosi, 08.08.2023, 10:27 Uhr

          Doch, weil ja die Schulaufsicht nicht im Bereich Sonderschule evaluiert und kontrolliert. Nur im Bereich Privatschule findet das Controlling statt.

          Vor dem NFA war die Sonderschulung bei der Medizin IV deponiert…
          ..spannend in diesem Zusammenhang: wenn das Gefäss „Schule“ nicht funktioniert und die Kinder nicht reüssieren können, werden sie nicht in die Berufswelt eingegliedert und früh berentet. Diese Kostenfolge wird dann wieder das Gesundheitsdepartement – IV bezahlen.

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            Roli Greter, 08.08.2023, 14:44 Uhr

            Im Beitrag steht, dass Schüler mit Beeinträchtigungen an Privatschulen überwiesen werden, somit ist Ihre Sorge obsolet.

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    Prosi, 06.08.2023, 20:14 Uhr

    sehr gespannt wie es weiter geht und wie die Verwaltung des Kantons darauf reagiert. Unglaubwürdig finde ich folgendes Zitat von der Dienststelle Volksschulbildung:
    „Es ist genau das richtig Angebot“ – wenn sie dieses Schulmodell ja weder evaluieren noch einem Controlling unterziehen.

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