Luzerner Regierung «denkt neu»

Bis zur Baubewilligung dauert es ewig – das soll sich ändern

Bis Bauarbeiter Baugespanne auf dem Pilatusplatz aufstellten, dauerte es rund zehn Jahre. (Bild: Archivbild: ewi)

Langwierige Einspracheverfahren und Gerichtsprozesse, geforderte Bauämter: Vom Gesuch bis zur Bewilligung dauert es immer länger. In Antworten auf mehrere Vorstösse zum Thema gelobt die Luzerner Regierung Besserung.

Das Gestänge beim Bundesplatz gehört inzwischen zum Stadtbild. 2012 wurde ein erster Gestaltungsplan für die Brache eingereicht, noch immer sehen die Luzerner nichts als Metallstangen und Kies (zentralplus berichtete).

Die Brache teilt sich eine ähnlich lange Leidensgeschichte wie die Brache beim Pilatusplatz, die seit dem Abriss der «Schmitte» 2011 leer steht. Erst seit Kurzem ziert ein Shopcontainer als Zwischennutzung den Platz. Doch auch ausserhalb der Stadt Luzern verzögern sich Bauprojekte: so etwa der Pilatus Tower in Kriens (zentralplus berichtete). Und ebenfalls ohne Einsprachen dauert der Bewilligungsprozess wegen der geforderten Bauämter länger als geplant.

Für Architektinnen wie Eigentümer ist die Situation unbefriedigend. Unlängst ist der Baubewilligungsprozess auch auf dem politischen Parkett angekommen. Die Luzerner Regierung veröffentlicht am Dienstag gleich sieben Stellungnahmen auf Vorstösse, die im Grunde alle dasselbe fordern: Der Baubewilligungsprozess muss schneller werden. Sie unterscheiden sich jedoch in der Idee, wie die Luzerner Verwaltung das schaffen kann.

Regierung will Bewilligungsprozess «neu denken»

Für die Luzerner Regierung ist es kein Wunder, dass der Baubewilligungsprozess regelmässig zum Politikum wird. Die Fälle werden rechtlich komplexer, die Verfahren aufwendiger, die Akzeptanz in der Nachbarschaft sinkt, die Ressourcen zur Bearbeitung knapper und die Medien verfolgen vor allem grössere Bauprojekte bei jedem Schritt. Das alles zählt die Regierung in ihrer Stellungnahme auf das Postulat von Gaudenz Zemp (FDP) auf.

Weiter liefert sie in der Antwort auf die Anfrage von Marlis Krummenacher-Feer (Mitte) Zahlen zu den Verfahren: Die kantonale Verwaltung brauchte 2021 und 2022 im Schnitt etwa 30 Arbeitstage, um ein ordentliches Baugesuch zu behandeln. Aber: Dabei ist die Zeit, die für das Nachreichen von Dokumenten gebraucht wird, nicht einberechnet. Zudem verstreichen zwischen Einreichen bei der Gemeinde und der Überweisung des Gesuchs an den Kanton zwischen «einem Tag und mehreren Wochen». Und auch Einsprachen sind in dieser Zahl nicht mit drin.

Ob all diesen Vorstössen will die Regierung den Baubewilligungsprozess «grundlegend neu denken». Dabei will sie nicht nur überprüfen, wie sich das Verfahren vereinfachen liesse. Sondern auch, wie Beteiligte am Verfahren einbezogen würden und ob es rechtliche Anpassungen brauche. Weiter will sie unter anderem prüfen, ob sich der Prozess automatisieren liesse und wie die Verwaltung Bauwillige unterstützen könnte. Im Rahmen ihrer Überlegungen will die Regierung auch die Vorschläge der Kantonsräte prüfen.

Einfachere Formulare oder Bearbeitung mit KI?

So möchte beispielsweise FDP-Kantonsrat Andreas Bärtschi die Digitalisierung im Prozess vorantreiben. Baugesetze, Zonenpläne und weitere wichtige Dokumente seien digital und maschinenlesbar zu erfassen, womit die Erstprüfung eines Baugesuchs automatisiert werden könnte.

Diesen Ball nimmt die Regierung auf und beantragt eine Erheblicherklärung. So verspricht sie in ihrer Stellungnahme, beispielsweise ihre digitalen Formulare zu überprüfen und wo nötig zu verbessern. Weiter will sie abklären, was der Kanton für eine flächendeckend digitale Bauverwaltung benötigen würde. Zudem liebäugelt sie in einer anderen Stellungnahme mit dem Gedanken, mithilfe von KI gewisse Schritte zu automatisieren.

Meldepflicht statt vereinfachtes Baubewilligungsverfahren?

Eine andere Idee von Andreas Bärtschi war, das vereinfachte Baubewilligungsverfahren in der heutigen Form abzuschaffen – und durch eine einfache Meldepflicht zu ersetzen. Dieser Idee steht die Regierung skeptischer gegenüber. Denn dies dürfte nach Bundesrecht nicht zulässig sein. Trotzdem möchte der Regierungsrat sein Postulat zumindest teilweise erheblich erklären.

Er wolle überprüfen, wo er die Meldepflicht ausweiten könne, ohne übergeordnetes Recht zu verletzen. Als Beispiel nennt er eine Änderung des nationalen Raumplanungsgesetzes, die National- und Ständerat im September 2023 beschlossen habe. Danach könnten Kantone «ästhetisch wenig empfindliche» Bauzonen festlegen, in denen energetische Sanierungen keine Baubewilligungen benötigten. Doch noch ist die Änderung nicht in Kraft.

Der Ersatz einer Ölheizung durch beispielsweise eine Erdsonde-Wärmepumpe könnte künftig keine Bewilligung mehr benötigen. (Bild: Pixabay)

Mehr Fachwissen für Baugremien

Einen anderen Ansatz liefert SVP-Kantonsrat Thomas Gfeller. Er möchte die Arbeit und Prozesse von zugezogenen Fachgremien und Experten optimieren. Auch dieses Postulat will die Regierung erheblich erklären. Für sie seien beispielsweise Schulungen denkbar, neue Arbeitshilfen zu erstellen und alte zu erneuern oder regionale Baubewilligungszentren (RBZ) zu stärken. Zu solchen schliessen sich vor allem kleinere und mittlere Gemeinden zusammen, um deren Gemeindeverwaltungen zu entlasten und Fachwissen zu bündeln.

Mitte-Kantonsrat Michael Kurmann hat sich auf die RBZ fokussiert. Mit seinem Postulat will er die Entstehung weiterer RBZ fördern. Zwar bestätigt die Regierung, dass sie mit den bisherigen Zentren gute Erfahrungen gemacht hätte. Zur Umsetzung spielt sie den Ball den Gemeinden zu. Im Rahmen der ihnen zustehenden Gemeindeautonomie sollen die Kommunen selbst entscheiden, wie sie ihre Bauprozesse organisieren wollen. Trotzdem will sie die Chancen von RBZ überprüfen, weshalb sie den Vorstoss für erheblich erklären will.

FDP-Kantonsrätin Sibylle Boos will hingegen bei den Einsprachen ansetzen (zentralplus berichtete). Ihr schweben beispielsweise Seitenbeschränkungen, Formulare oder finanzielle Konsequenzen bei umfassenden Einsprachen vor. Gaudenz Zemp schlägt in seinem Postulat gar eine eigene Einsprachebehörde vor. Auch hier antwortet die Regierung, dass sie das Einspracheverfahren im Rahmen ihrer Gesamtüberprüfung unter die Lupe nehmen wolle.

Der Regierungsrat fügt jedoch an, dass das rechtliche Gehör gewährleistet sein müsse. Und weist darauf hin, dass trotz markanter Zunahme von Bauverfahren die Anzahl von Beschwerden relativ konstant bleibe. Bei rund 3600 Baugesuchen pro Jahr seien zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 30. September 2023 «nur» rund 50 Beschwerden beim Kantonsgericht eingereicht worden.

Regierung warnt: Änderung benötigt viel Zeit

Erklärt das Kantonsparlament wie von der Regierung gewünscht alle diese Vorstösse für erheblich, verpflichtet sich die Verwaltung dazu, ihren Baubewilligungsprozess umfassend zu prüfen. Damit es nicht beim reinen Prüfungsbericht bleibt, will die Regierung parallel dazu einzelne Massnahmen mit «überschaubarem Aufwand» prüfen. Beispielsweise weitere Merkblätter und Anwendungshilfen oder Verordnungsänderungen.

Trotz des offenen Ohrs der Regierung verpasst sie in ihren Stellungnahmen frohlockenden Bauherren einen Dämpfer. Denn: Diese Überprüfung benötigt Zeit. Es ist eine Arbeit, die die Mitarbeiterinnen des Baudepartements im laufenden Bewilligungsbetrieb stemmen müssen. Auch allfällige Massnahmen müssten später bei laufendem Betrieb umgesetzt werden. Mit der Anpassung des Bewilligungsprozesses gilt also gleich wie bei Baugesuchen: Geduld ist gefragt.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Andreas
    Andreas, 09.04.2024, 15:11 Uhr

    Es ist heute mit wenig Aufwand möglich, mit einer Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Baugesuche in die Länge zu ziehen. Nach abgeschlossen Schriftenwechsel ist mit mindestens 3/4 Jahren zu rechnen, bis ein Verwaltungsgerichtsentscheid vorliegt. Wiso auch immer so lange !! Kanton und Gemeinden haben seit der Einführung der Plattform e-bage an Geschwindigkeit zugelegt.

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  • Profilfoto von Peter Bucher
    Peter Bucher, 09.04.2024, 14:31 Uhr

    Oft ist aber Baubewilligungsbetrug im Spiel. Ein Abstand von einem Meter weiss jeder, dass dies Betrug ist und trotzdem wurde das Baugesuch bewilligt. Für sowas braucht es ein automatisches Strafverfahren.

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  • Profilfoto von KCN
    KCN, 09.04.2024, 13:36 Uhr

    In der Stadt Luzern verzögert zusätzlich die 'Rückweisung zur Überarbeitung' der BZO 2022, welche die Realisierung neuer Bauprojekte insofern behindert, da nun weitere Jahre sowohl die alte wie auch die neue BZO erfüllt werden muss.
    Durch einen professionell gestalteten politischen Entscheidungsprozess hätte diese Verzögerung verhindert werden können…

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  • Profilfoto von Chrigel
    Chrigel, 09.04.2024, 08:17 Uhr

    Es ist schon klar, dass die Baulobby möglichst unbehelligt Geld scheffeln will. Aber nur mit unseren Bauvorschriften können wir dem daraus entstehenden Wildwuchs etwas entgegenhalten. Als ehemaliger Bauamtsmitarbeiter weiss ich, dass es ein grosser Teil der Architekten und Planer nicht schafft, ein Gesuch im ersten Anlauf einigermassen vollständig einzureichen, dass man überhaupt darauf eintreten kann. Dazu kommt: Wenn man selber baut, soll es ohne Einschränkungen möglich sein, aber wenn der Nachbar baut, muss man ihm ganz genau auf die Finger schauen.

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