2000 günstige Wohnungen in Zug

Nach Rechtsgutachten: Initianten fühlen sich bestärkt

Die SP Stadt Zug wertet das Rechtsgutachten zur Wohnungs-Initiative als positiv. (Bild: Andreas Busslinger / zvg)

Nun kann es vorwärts gehen: Die Wohnungs-Initiative, welche von der Stadt Zug im Sommer angenommen wurde, widerspricht der Verfassung nicht. Die Urheber der Initiativen sind erfreut, aber nicht überrascht.

Mit der Annahme der Initiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» im vergangenen Juni hat die städtische Bevölkerung ein klares Zeichen gesetzt. Ein Zeichen, dass es mit den Mietpreisen so nicht weitergehen kann. Was für die städtische SP als grosser Erfolg zu verbuchen war, stellte die Behörden indes vor Schwierigkeiten: Der Stadtrat musste Rechtssicherheit zur Umsetzung der Initiative erlangen. Jetzt liegt das entsprechende Gutachten vor (zentralplus berichtete).

Der Grundtenor: Die Initiative kann grundsätzlich verfassungskonform umgesetzt werden. «Die in der Initiative vorgesehenen Massnahmen greifen nicht unverhältnismässig in die Grundrechte ein, zumal sie lediglich neue Wohnungen in den Verdichtungsgebieten erfassen», äusserte sich der verantwortliche Rechtsanwalt Beat Stalder zusammenfassend.

SP ist nicht überrascht vom Resultat

«Die Feststellung, dass kein schwerer Eigentumseingriff vorliegt, vernehmen wir gerne. Während der Kampagne wurde uns von bürgerlicher Seite vorgeworfen, massiv ins Eigentumsrecht einzugreifen», sagt Rupan Sivaganesan, Präsident der städtischen SP. «Diesen Vorwurf haben wir nicht verstanden, schliesslich haben wir bloss die Möglichkeiten des kantonalen Bau- und Planungsrechts präzise genutzt.»

Überrascht vom positiven Urteil des Gutachtens sei man nicht. «Der Initiativtext wurde von erfahrenen SP-Politikern entwickelt und in einer internen Arbeitsgruppe intensiv diskutiert. Dies geschah mit dem Ziel, möglichst griffige Lösungen für die von der Wohnungsnot erfasste Stadt Zug auszuarbeiten», heisst es in einer Mitteilung der Partei.

Partei hat Lehren gezogen

«Hier hat die SP die Lehre aus der ausgebliebenen Umsetzung ihrer 2012 an der Urne angenommenen Wohninitiative gezogen», urteilt Sivaganesan. Die damalige Initiative hatte zwar Ziele vorgeschrieben. Weil sie aber allgemein gehalten worden war, hätte sie die bürgerliche Mehrheit in Stadtrat und Grossem Gemeinderat nur unzureichend in die Pflicht nehmen können, bedauert die Partei.

Und weiter: «So wurden ungeachtet einer Initiativforderung Wohnbaugenossenschaften ein Jahrzehnt lang mit keinem einzigen Franken bei der Erstellung von preisgünstigem Wohnraum unterstützt.» Mit der dieses Jahr angenommenen Initiative seien nun aber «realistische Ziele» und «klare Massnahmen» vorgeschrieben worden, um den preisgünstigen Wohnraum zu fördern: Bis 2040 müssen demnach 20 Prozent der Wohnungen in der Stadt Zug preisgünstig sein.

«Die Politik steht vor der Aufgabe, die Initiative konkret umzusetzen. Der Weg hierfür ist hinreichend klar», findet die SP. «Die Anpassung aller Bebauungspläne und Bauchefin Eliane Birchmeier sowie die bürgerlichen Mehrheiten in Stadtrat und Grossem Gemeinderat stehen in der Pflicht.» Die SP wolle weiterhin Hand bieten zur gebotenen und raschen Umsetzung des Stadtzuger Volkswillens. 

Immobilienfirmen haben zu beissen

Weniger positiv ist das Gutachten für jene Unternehmen, die derzeit an grösseren Wohnbauprojekten in der Stadt Zug arbeiten. Dazu gehört Zug Estates, welche beim Einkaufszentrum Metalli sowie dem angrenzenden Gebiet Bergli grosse Baupläne hat. Unter anderem ist an der Baarerstrasse gemäss ursprünglichen Plänen ein Hochhaus geplant.

Die Firma äussert sich auf Anfrage von zentralplus zurückhaltend. Philipp Hodel, Leiter Kommunikation des Unternehmens: «Wir haben das Rechtsgutachten erhalten und zur Kenntnis genommen. Zu den konkreten Auswirkungen auf die Bebauungspläne Metalli und Bergli können wir uns aktuell noch nicht äussern. Wir stehen dazu im Austausch mit den zuständigen Behörden.»

«Bis anhin waren in den beiden Bebauungsplänen 20 Prozent preisgünstige Wohnungen vorgesehen.»

Philipp Hodel, Medienverantwortlicher von Zug Estates

Und weiter: «Bis anhin waren in den beiden Bebauungsplänen 20 Prozent preisgünstige Wohnungen vorgesehen.» Durch die Annahme der Initiative seien für Zug Estates bereits jetzt zeitliche Verzögerungen entstanden. «Die 1. Lesung im Grossen Gemeinderat war im Herbst 2023 vorgesehen.»

Verwendete Quellen
  • Telefongespräch mit Rupan Sivaganesan
  • Medienmitteilung der SP
  • Schriftliche Anfrage bei Zug Estates
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