:focal(950x634:951x635)/www.zentralplus.ch/wp-content/uploads/2021/10/Hirschmatt.jpg)
Ein Bevölkerungsantrag fordert, dass sich die Stadt Luzern wieder einem Gesetz unterstellt, das Wohnraum schützen soll. Nun gibt es Rückenwind aus der Baukommission.
Auch die Baukommission des Grossen Stadtrats ist der Meinung, für günstigen Wohnraum in Luzern müsse schnellstmöglich etwas getan werden. Sie hat den Bevölkerungsantrag «Preisgünstiger Wohnraum muss erhalten bleiben» mit knapper Mehrheit als Motion überwiesen. Damit widerspricht sie dem Antrag des Stadtrats, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Das Gros der Kommission sagte, es gäbe dringenden Handlungsbedarf im Bereich Wohnraum. Die Leerwohnungsziffer sei anhaltend tief und preisgünstiger Wohnraum rar. Voraussichtlich am 30. November wird das Stadtparlament den Bevölkerungsantrag behandeln.
Ein altes Gesetz soll in Luzern wieder gelten
Mit dem dringlichen Bevölkerungsantrag fordert der Mieterverband sowie Grossstadträte der SP und der Jungen Grünen, dass sich die Stadt Luzern wieder einem alten Gesetz unterstellt. Sie erhoffen sich, dass somit preisgünstiger Wohnraum besser geschützt und erhalten wird (zentralplus berichtete).
Das Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (GEW) bewirkt, dass jedes Projekt, bei dem Wohnraum verloren geht, eine Extra-Bewilligung des Stadtrats benötigt (zentralplus berichtete). Es galt in Luzern zuletzt von 1990 bis 1998, denn Gemeinden können frei entscheiden, ob sie sich danach richten.
- Medienmitteilung der Baukommission
- Stellungnahme des Stadtrats zum Bevölkerungsantrag