Wohnen & Bauen
Neue Wohnungen in Luzern

Nach Besetzung: So geht es mit dem «Kellerhaus» weiter

Das gelb-orange «Kellerhaus» in Luzern dürfte in absehbarer Zeit legal bewohnt werden. (Bild: Archivbild: ber)

Die Geschichte des Hauses an der Kellerstrasse 28a in Luzern geht weiter. Rund ein Jahr nach dessen Besetzung liegt nun ein Baugesuch dazu auf. Die neuen Besitzer wollen das Gebäude rundum erneuern.

Ein bewegtes Haus in der Stadt Luzern erhält das nächste Kapitel: Das «Kellerhaus» an der Kellerstrasse 28a wird bald aufgehübscht. Für rund zwei Millionen Franken soll das leer stehende Haus kernsaniert werden. Derzeit liegt ein entsprechendes Baugesuch in der Stadt Luzern auf. Das Gebäude gehört inzwischen der Immo Egger Luzern AG. Ihre dazugehörige Architekturfirma Egger Architektur GmbH hat das Projekt dazu ausgearbeitet. Die Firma entwarf beispielsweise auch die Pläne für das Restaurant Mill'Feuille oder das Restaurant Philipp Neri.

An der Kellerstrasse plant das Unternehmen eine umfassende Erneuerung: Die Sanitär- und Elektroinstallation soll komplett erneuert werden. Weiter will die Firma die hofseitigen Balkone vergrössern, neue Fensterläden und dichtere Fenster einbauen, eine neue Haupteingangstür und den zweiten Eingang entweder sanieren oder ebenfalls erneuern. Die heutige orange-gelbe Hauswand wird in einer neuen Farbe angestrichen. Dies in Absprache mit dem Denkmalschutz, wofür die Firma die Fassade untersuchen liess. Ursprünglich sah das Haus vermutlich anders aus, wie du hier siehst:

Zudem können sich die künftigen Bewohner auf eine neue begehbare Dachterrasse freuen. Nebst dem Treppenhaus sollen sie in Zukunft auch mit einem Lift vom Erdgeschoss ins vierte Stockwerk kommen. Statt sechs soll das Kellerhaus künftig fünf Wohnungen haben: drei 3-Zimmer-Wohnungen, eine 2-Zimmer-Wohnung und eine 4-Zimmer-Maisonette-Wohnung.

Um das Haus tobte ein Erbstreit

Das Haus an der Kellerstrasse 28a steht seit über fünf Jahren leer. Zuletzt nutzte die Caritas das Haus als Unterkunft für Asylbewerber. Doch mit dem Tod des ehemaligen Besitzers im Sommer 2017 musste sie ausziehen (zentralplus berichtete). Danach passierte jahrelang nichts – zumindest öffentlich. Denn um das Haus tobte ein jahrelanger Rechtsstreit. Gemäss dem letzten Willen des Verstorbenen sollte das Haus in den Besitz einer neu gegründeten Stiftung übergehen. Mit dem Vermögen sollte die Stiftung insbesondere einen Gnadenhof für Tiere in Ballwil sanieren und betreiben (zentralplus berichtete).

Dagegen wehrte sich jedoch die Witwe des Verstorbenen. Sie focht den Erbvertrag aus formellen Gründen an. Dabei kritisierte sie unter anderem, dass sie einen Erbverzicht unterzeichnet habe, ohne diesen zu verstehen, da kein Dolmetscher anwesend gewesen sei (zentralplus berichtete). Der Erbstreit zog sich bis zum Bundesgericht – wo die Witwe letztlich abblitzte.

Aktivistinnen besetzten das Haus und wollten es kaufen

Während des Erbstreits stand das Haus leer und verlotterte zusehends. Dabei geriet es vor rund einem Jahr in den Fokus von Aktivistinnen. Um ein Zeichen für bezahlbaren Wohnraum zu setzen, besetzte ein «Kollektiv Kellerhaus» das Haus anfangs Oktober 2022. Die Aktivisten beschrieben zwar einen desolaten Zustand im Innern – unter anderem herumliegender Taubenkot und verrottende Lebensmittel. Betonten aber stets, dass das Haus mit wenig Aufwand wieder bewohnbar wäre. Sie hätten das Haus darum am liebsten gekauft und daraus eine WG gemacht.

Das Haus ist derzeit in einem schlechten Zustand. So sah das Treppenhaus im Oktober 2023 aus. (Bild: Screenshot: Baugesuch)

Dem Willensvollstrecker und Stiftungsratspräsidenten war die Besetzung aber ein Dorn im Auge. Er drohte den Besetzern rechtliche Schritte an, sollten sie das Haus nicht wieder räumen. Nach rund zwei Wochen zog das Kollektiv darum wieder aus – aber nicht, ohne mit einer Demonstration erneut ein Zeichen für bezahlbaren Wohnraum zu setzen (zentralplus berichtete). Wie bezahlbar der Wohnraum im «Kellerhaus» künftig sein wird, verrät das Baugesuch nicht. Dafür können fünf Wohnungen bald wieder bewohnt werden – diesmal legal.

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