Gesetz würde ausgehebelt

Häuserjagd durch Zuger Stadtrat? Kommission ist dagegen

Wenn eine Liegenschaft zum Verkauf steht, will der Zuger Stadtrat künftig schneller zugreifen können. (Bild: Adobe Stock)

Der Zuger Stadtrat beantragt für sich einen 40-Millionen-Blankocheck, mit dem er auf Häuserjagd gehen kann. Bereits die Geschäftsprüfungskommission äusserte Bedenken – die Baukommission lehnt das Vorhaben ganz ab.

Um auf dem Immobilienmarkt stärker mitmischen zu können, möchte der Zuger Stadtrat einen 40-Millionen-Kredit zu freien Verfügung für die Häuserjagd. Er argumentiert, dass ihm durch die Trägheit des politischen Prozesses schon einige gute Angebote durch die Lappen gingen. Zudem habe er seit dem Ja zur «2000-Wohnungen»-Initiative den politischen Auftrag, für preisgünstigen Wohnraum zu sorgen.

Doch ob das Parlament dem Vorhaben zustimmt, scheint unsicher. Bereits die Geschäftsprüfungskommission (GPK) stimmte der Vorlage nur zu, nachdem sie für sich eine Notbremse beantragt hatte (zentralplus berichtete). Die Bau- und Planungskommission (BPK) hingegen lehnt den Kredit ganz ab, wie sich in ihrem Kommissionsbericht zeigt. Wenn auch sehr knapp: 6 Mitglieder waren dafür, 5 dagegen.

Rechtliche Bedenken

So monierte beispielsweise ein Kommissionsmitglied, dass es eine klarere Immobilienstrategie der Stadt brauche. Es sei nicht die Idee, dass der Stadtrat Häuser in Wohngegenden kaufe, wie etwa die Chamerstrasse 69 oder die Ägeristrasse 9. Ein weiteres Kommissionsmitglied fügte rechtliche Bedenken an: Das Finanzhaushaltsgesetz schreibe für die Exekutive bei Grundstücken eine Finanzkompetenz von fünf Millionen Franken vor. Mit dem Rahmenkredit werde diese Regelung ausgehebelt. Ein rechtlich sauberer Weg wäre hingegen die Erhöhung der Finanzkompetenz durch den Kanton.

Zuletzt fragten die Kommissionsmitglieder auch, ob ein schnellerer Einbezug des Parlaments innert nützlicher Frist nicht doch möglich wäre. Bei all diesen Bedenken forderte auch die BPK ein Mitspracherecht. Denn nach den Plänen des Stadtrats hätte er nur bei der GPK Stellungnahmen bei Häuserkäufen eingeholt. Einstimmig stellte sich die Kommission hinter einen Antrag, damit auch die BPK bei Grundstückgeschäften einbezogen wird. Ob es das überhaupt benötigt oder ob die Vorlage gänzlich versenkt wird, entscheidet der Grosse Gemeinderat. Die Vorlage kommt voraussichtlich im März ins Parlament.

Verwendete Quellen
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2 Kommentare
  • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
    Kasimir Pfyffer, 17.01.2024, 15:45 Uhr

    Parlament und Regierung haben überhaupt kein Interesse, für die normalen ZugerInnen etwas zu machen. Null, nada. Denn so lange es noch einige Normalos gibt, stören diese mit ihren lästigen Initiativen und Wortmeldungen lediglich den Umbau des Kantons Zug zu einer russischen Rohstoff-Exklave und behindern die Geldwäscherei namens Krypto. Was tun? Ganz einfach: Die Einheimischen mit überteuerten Horror-Mieten vertreiben, bis nur noch eingebürgerte Big Shots im Kanton wohnen, die für noch mehr asoziale Politik und noch teurere Grundstückpreise und Mieten zu haben sind. Voilà!

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    • Profilfoto von David Meyer
      David Meyer, 17.01.2024, 22:14 Uhr

      Wenn der Stadtrat als letzter Bietende gegen alle andern ein Wohnhaus kauft, ist es mit Sicherheit überbezahlt. Danach muss er es in Kostenmiete vermieten, nur ist die Miete auf Grund des überteuerten Kaufpreises viel zu hoch um sozial sein zu können. So ist das nun mal mit der Kostenmiete. Das Geld aus den überteuerten Käufen fehlt dann für echte preisgünstige Wohnungen zu bauen.
      Wir tun unser Bestes im GGR, müssen uns aber manchmal einfach den Sachzwängen fügen.
      Der Rest des Pamphlets entspricht dem aktuellen Zeitgeist und liest sich sehr süffig.

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