Politik
40-Millionen-Blankocheck?

Kommission nimmt Zuger Stadtrat bei Häuserjagd an die kurze Leine

Die Geschäftsprüfungskommission will bei den Häuserkäufen der Stadt noch mitentscheiden können. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Der Zuger Stadtrat beantragt einen Kredit von 40 Millionen Franken, mit dem er künftig auf Häuserjagd gehen kann. Die Geschäftsprüfungskommission stimmt dem Anliegen zwar zu – beantragt für sich aber eine Notbremse.

Die Stadt Zug will auf dem Zuger Immobilienmarkt stärker mitmischen. Der Stadtrat beantragt beim Grossen Gemeinderat einen Rahmenkredit von 40 Millionen Franken für den Kauf neuer Liegenschaften. Der Clou: Die Stadt hat dabei keine spezifischen Grundstücke im Auge, sondern will das Geld direkt parat haben, sollte sich eine günstige Gelegenheit ergeben.

Denn für den Zuger Stadtrat mahlen die eigenen Mühlen zu langsam. Kostet ein Haus oder Landstück mehr als fünf Millionen Franken, muss er den Kaufvertrag erst dem Grossen Gemeinderat (GGR) vorlegen. Liegt das Preisschild über sieben Millionen Franken, untersteht der Vertrag dem fakultativen Referendum.

Wie Finanzvorsteher Urs Raschle (Mitte) sagt, seien der Stadt deshalb in den vergangenen Jahren einige Grundstücke durch die Lappen gegangen (zentralplus berichtete). Mit dem neuen Rahmenkredit könnte der Stadtrat so auch bei Immobilien zwischen fünf und zwölf Millionen Franken zuschlagen. Dabei müsse der Kauf aber sinnvoll sein. Sprich: Das Grundstück grenzt an ein benachbartes Grundstück der Stadt Zug oder die Stadt kann das Areal anschliessend einer Baugenossenschaft übergeben. Beim Kauf von grösseren Grundstücken wie beispielsweise dem Zurlaubenhof sollen aber immer noch das Parlament und die Bürger das letzte Wort haben.

Reissleine für Notfälle

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des GGR empfiehlt die Vorlage einstimmig zur Annahme, wie aus ihrem kürzlich veröffentlichten Bericht hervorgeht. Einfach durchgewunken hat sie die Vorlage jedoch nicht. So haben Mitglieder beispielsweise die hohe Summe von 40 Millionen Franken kritisch beäugt. Andere Kommissionsmitglieder stellen sich jedoch auf den Standpunkt, dass angesichts der Grundstückspreise der Betrag durchaus berechtigt sei, um flexibel agieren zu können.

Mehr Erfolg hatte jedoch ein anderes Kommissionsmitglied, das den Stadtrat bei der Häuserjagd an die kurze Leine binden will. Bei Zustimmung zum Kredit übergebe der GGR dem Stadtrat relativ grosse Kompetenzen, so die Kritik. Er stellte deshalb den Antrag auf ein Vetorecht für die GPK. Mit diesem könne die Kommission bestimmte Käufe des Stadtrats ablehnen und dem Parlament und anschliessend den Zugerinnen zur Debatte stellen.

Der Antrag wurde von den anderen Mitgliedern mit 5 zu 2 Stimmen angenommen. Stimmt das Parlament dem Antrag zu, wird die Kommission damit eine Notbremse für die Käufe des Stadtrats erhalten.

Vertraut die GPK dem Stadtrat etwa nicht? «Ich würde nicht von Misstrauen sprechen», antwortet GPK-Präsident Philip C. Brunner auf Anfrage. Mit dem neuen Rahmenkredit habe der Stadtrat eine deutlich höhere Kompetenz als bisher, wo ihm 5 Millionen Franken zur Verfügung stehen.

Die Notwendigkeit leuchte den GPK-Mitgliedern ein. «Es gibt Fälle, bei denen der Staat handlungsfähig sein muss», so Brunner. Trotzdem wollte ein GPK-Mitglied ein Vetorecht als «Notventil». «So hat die GPK die Möglichkeit einzugreifen, wenn wir beispielsweise einen Kauf überflüssig oder den Preis als zu übertrieben erachten.» Der Kauf würde somit vom Grossen Gemeinderat diskutiert werden und unterstehe zudem dem Referendum. 

Kommission berate schnell genug

Finanzvorsteher Urs Raschle zeigte sich während der Kommissionssitzung wenig Begeisterung für den Antrag, wie dem Kommissionsbericht zu entnehmen ist. Beim Rahmenkredit gehe es ja gerade darum, die Handlungsfähigkeit des Stadtrats zu beschleunigen statt zu blockieren. Dass das Vetorecht der GPK die allfälligen Käufe des Stadtrats wieder verlangsame, räumt auch Philip C. Brunner ein: «Falls die GPK Veto einlegen würde, müsste der Stadtrat mindestens bis zur nächsten GGR-Sitzung auf einen Entscheid warten.» Er betont aber: «Die GPK ist in der Lage, ein solches Immobiliengeschäft relativ schnell zu beurteilen und zu beraten.»

Der Stadtrat müsse deshalb potenziellen Verkäufern transparent kommunizieren, dass der Kauf gegebenenfalls zuerst vom Parlament abgesegnet werden muss. Zudem betont Brunner, dass die Kommission dem Stadtrat auch entgegengekommen sei. Ursprünglich wollte der Stadtrat die GPK bereits bei Käufen über 500'000 Franken einbeziehen. In ihrem Antrag liege die Schwelle nun bei fünf Millionen Franken.

GPK-Präsident Philip C. Brunner betont, der Antrag sei kein Misstrauensvotum gegen den Stadtrat. (Bild: zvg)

Angesichts der Tatsache, dass in der Stadt Zug erst kürzlich ein sanierungsbedürftiges Haus für über acht Millionen Franken versteigert wurde, ist es ohnehin fraglich, ob der Stadtrat unterhalb der 5-Millionen-Schwelle fündig wird (zentralplus berichtete).

Nebst dem Vetorecht will die Stadt der GPK auch ein Recht zur Stellungnahme bei Käufen ab 5 Millionen Franken einräumen. Zwar sagt Brunner, dass der Stadtrat auch vorher schon regelmässig die Meinung der Kommission eingeholt habe. Bisher beruhte dies jedoch auf Freiwilligkeit. Nun sei dies zum ersten Mal schriftlich festgelegt – sollte der GGR dies bewilligen. Die Debatte dazu findet voraussichtlich am 14. November statt.

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