:focal(1280x720:1281x721)/www.zentralplus.ch/wp-content/uploads/2023/05/arbeitslosenkasse_zug-scaled.jpg)
Viele Zuger haben Post erhalten, dass ihr Mietzins bald ansteigt. Grund dafür ist unter anderem der kürzlich gestiegene Referenzzinssatz. Doch viele Zuger fechten die teureren Mieten an.
Die Schlichtungsbehörde im Kanton Zug hat derzeit alle Hände voll zu tun. Vor kurzem haben viele Zuger einen unliebsamen Brief der Vermieterin erhalten: der Mietzins soll steigen. Grund dafür ist unter anderem der gestiegene Referenzzinssatz. Im Juni ist dieser von 1,25 auf 1,5 Prozent gestiegen, weshalb die Vermieter die Mieten um drei Prozent erhöhen dürfen (zentralplus berichtete). Hinzu kommen Wohnungsnot und die allgemeine Teuerung, die Vermieterinnen zu 40 Prozent auf ihre Mieter abwälzen dürfen.
Doch nicht alle Mieten dürfen nach oben angepasst werden. Beispielsweise dann, wenn im Mietvertrag bereits der Referenzzinssatz von 1,5 gilt, weil er 2020 nicht nach unten korrigiert worden ist. In diesem Falle wäre die Erhöhung missbräuchlich und kann angefochten werden. Von diesem Recht machen besonders viele Zuger Gebrauch, wie die «Zuger Zeitung» schreibt. Die Schlichtungsbehörde verzeichne einen Höchststand an neuen Gesuchen, wie Leiterin Simona Dognini Iten gegenüber der Zeitung schreibt.
Normalerweise gingen im Kanton Zug 25 Gesuche pro Monat ein – heuer seien es 150. Aufgrund der Flut an Gesuchen könne die Behörde die Beantwortungsfrist von zwei Monaten vermutlich nicht immer einhalten. Denn die Schlichtungsbehörde ist eher klein und nur nebenamtlich besetzt. Sie setzen den Vermietern nun eine Frist zur Stellungnahme, in der Hoffnung, dass sie sich ausserhalb der Schlichtungsbehörde mit den Mietern einigen können.
- Artikel «Zuger Zeitung»