Das haben die transparenten Vormieten in Luzern gebracht
Seitdem die Vermieter im Kanton Luzern den Mietzins der Vormieter offenlegen müssen, fechten mehr Mieter den Mietzins an. Dennoch handelt es sich um Einzelfälle. Der Mieterverband erwartet aufgrund anstehender Mietzinserhöhungen aber viel mehr Beratungen.
Im Herbst 2020 haben die Stimmbürger des Kantons Luzern hauchdünn eine Initiative des Luzerner Mieterinnen- und Mieterverbands angenommen. Diese verpflichtet Vermieter, die Mietkosten des vorherigen Mieters beim Abschluss eines neuen Mietvertrags anzugeben. Verpflichtet sind die Vermieter aber erst seit dem November 2021, da die massgebende Leerwohnungsziffer von 1,5 Prozent erst im Jahr 2021 unterschritten wurde (zentralplus berichtete).
Jetzt zeigt sich: Im ersten Jahr nach der Umsetzung haben die Anzahl Beratungen für die Anfechtung des Mietzinses beim Mieterinnen- und Mieterverband deutlich zugenommen. «Dies aus dem einfachen Grund, dass Mieterinnen nun schwarz auf weiss sehen, wie viel der Vormieter oder die Vormieterin bezahlt hat» schreibt Co-Geschäftsleiterin Nadja Burri.
Mehr Fälle landen bei der Schlichtungsbehörde – Fälle dennoch überschaubar
Die Formularpflicht spürt auch die Schlichtungsbehörde Miete und Pacht des Kantons Luzern. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Anzahl Fälle deutlich angestiegen, verharrt aber nach wie vor auf niedrigem Niveau. Fochten im Jahr 2022 zwölf Parteien ihre Mietzinsen an, waren es in den Vorjahren stets zwischen drei und vier. Zum Vergleich: Die Schlichtungsbehörde behandelte im vergangenen Jahr insgesamt 757 Fälle wegen Streitigkeiten rund um Miete und Pacht.
Für den Anstieg an Fällen dürfte auch der Mieterverband verantwortlich sein. «Wir haben Mieterinnen mit guten Anfechtungschancen ermutigt, die Anfangsmiete anzufechten», so Burri. Das sei wichtig, denn gerade zu Beginn des Mietverhältnisses hätten die Mieter Hemmungen, gegen den Vermieter vorzugehen. «Viele Mieterinnen sehen davon ab, weil sie das Mietverhältnis nicht bereits zu Beginn trüben wollen.»
Trotz weniger behördlicher Fälle: Transparente Vormieten seien ein Erfolg
Trotz transparenter Vormieten: Nur ein Dutzend Parteien haben vor der Schlichtungsbehörde ihren Anfangsmietzins angefochten. Der Mieterverband verbucht das trotzdem als Erfolg. «Wir sind klar der Meinung, dass die Formularpflicht etwas gebracht hat und auch notwendig ist. Nur schon, wenn es vorher keine Anfechtungen gab und nun einige», schreibt Burri. «Die Anfechtung bedeutet für Mieterinnen: Mut, sich bereits am Anfang gegen den Vermieter oder die Vermieterin zu behaupten.» Dennoch stellt der Mieterverband fest, dass «andere Themen sicherlich von der Menge her gewichtiger» sind.
Zudem gilt es festzuhalten: Nicht alle Mieter, die ihren Anfangsmietzins kritisieren, ziehen vor die Schlichtungsbehörde. Manchmal einigen sich Vermieter und Mieter aussergerichtlich, heisst es auch vonseiten des Mieterverbands. Für den Mieterverband ist klar, dass die Formularpflicht wichtig ist: «Sonst werden die Mieten systematisch bei jedem Mieterwechsel erhöht, ohne dass etwas am Mietobjekt sich verbessert oder geändert hat.»
Erneut droht eine Mietzinserhöhung
Teuerung und knapper Wohnraum: Die Mietzinsen in Luzern steigen, so viel ist bekannt (zentralplus berichtete). Doch ein weiter Anstieg steht womöglich kurz bevor, da im Juni der Referenzzinssatz ansteigen könnte. Experten gehen davon aus, dass die Mieten dadurch um drei Prozent ansteigen können.
Der Mieterverband vermutet, dass die abermals steigenden Mietzinsen zu einem starken Anstieg an Anfragen führen würden. Klar ist aber: Die Teuerung von rund drei Prozent und die entstandenen Kosten wegen des steigenden Referenzzinssatzes dürfen die Vermieter an die Mieter weitergeben. Will heissen: Viele Mieter, deren Mietzinsen noch nicht der Teuerung angepasst wurden, müssten einen Anstieg der Mietzinsen von sechs Prozent hinnehmen.
- Schriftlicher Austausch mit Christian Renggli, Sprecher Luzerner Gerichte
- Schriftlicher Austausch mit Nadja Burri, Co-Geschäftsleiterin des Mieterinnen- und Mieterverbands
- Informationen über den Referenzzinssatz, Bundesamt für Wohnungswesen