Irrtum mit Folgen

Firma als Konkurs gemeldet, obwohl sie es gar nicht ist

Dem Zuger Handelsregisteramt unterlief ein gravierender Fehler. (Bild: Screenshot Google Street View)

Das Zuger Handelsregisteramt hat aus Versehen die Baarer Firma Casillo Getränke AG als Konkurs machend gemeldet, obwohl sie das gar nicht ist. Dies hat weitreichende Folgen.

Drei Tage lang stand im Handelsregister zur Baarer Firma Casillo Getränke AG «in Liquidation». Nur: Der Firma geht es gut, sie macht gar nicht Konkurs. Davon erfahren hätten die Firmenchefs durch die Zuger Kantonalbank, wie die «Zuger Zeitung» schreibt. «Man hat uns angerufen und nachgefragt, was passiert sei. Natürlich sind wir erschrocken, wir haben davon nichts gewusst», sagt Carlo Casillo gegenüber der Zeitung.

Wie es beim zuständigen Amt heisst, sei das Malheur bei einer Bearbeitung eines Konkurseröffnungsentscheids passiert. Dabei tritt die Casillo Getränke AG als Gläubigerin auf, also, dass ihr noch Geld geschuldet wird. Fälschlicherweise erfasste der Beamte aber nicht die Gesellschaft, über welche der Konkurs eröffnet wurde, sondern die betreibende Gläubigerin.

Folgen für den Verkauf des Unternehmens

Dies hat nun Folgen für die Casillo Getränke AG. Zunächst einmal sei es einfach sehr mühsam, so der Geschäftsführer. Sie hätten sich tagelang bei Kunden und Lieferanten erklären und rechtfertigen müssen. Dies sei sowohl für die Chefs als auch die Angestellten eine grosse Belastung. Die grosse Sorge ist nun, dass die Reputation gelitten haben könnte. «Wir sind eine Firma, die seit beinahe 60 Jahren besteht und allen Verpflichtungen nachgekommen ist», sagt Casillo.

Derzeit sucht er einen Käufer für das Unternehmen. «Ein solcher Eintrag kann sich auf den Verkaufsprozess und den Preis auswirken», so Casillo. Der Makel bleibe schliesslich im Handelsregistereintrag drin, auch wenn nun dort steht, dass die Konkurseröffnung irrtümlicherweise erfolgt sei. Er erwarte, dass durch die Ämter eine Richtigstellung erfolgt und sie bei der Aufarbeitung des Malheurs helfen.

Haftet der Kanton?

Dem Handelsregisteramt scheint der Fehler derweil peinlich zu sein. Auf Anfrage der «Zuger Zeitung» heisst es, dass man den Fehler sehr bedauere und sich in aller Form entschuldige. Es sei bisher noch nie ein derartiger Fehler passiert.

Unklar ist noch, ob die Geschichte rechtliche Konsequenzen hat. Für einen Schaden, den ein Beamter bei amtlichen Aufgaben verursacht hat, kann nämlich der Staat haftbar gemacht werden.

Verwendete Quellen
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