Streit zwischen VBL und VVL bald vorbei?

Luzerner Subventionsskandal: Einigung bis Ende Jahr möglich

Die VBL ziehen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht weiter. Für Verwaltungsratspräsident Renzo Simoni überwiegen die politischen Überlegungen. (Bild: ida/VBL AG)

Das Bundesverwaltungsgericht ist zum Schluss gekommen, dass die Verkehrsbetriebe Luzern zu viele Subventionen bezogen haben. Die VBL akzeptieren das Urteil nun – gleichzeitig soll es zu Gesprächen mit dem Verkehrsverbund kommen.

Nächste Runde im Luzerner Subventionsskandal: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) zwischen 2012 und 2017 zu viele Subventionen bezogen hatten (zentralplus berichtete). Sie müssen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) deshalb 211’054 Franken zurückzahlen. Das Urteil wurde vor einem Monat bekannt. Nun habe sich der Verwaltungsrat der VBL nach einer «umfassenden Analyse» entschieden, das Urteil nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen, wie das Unternehmen am Mittwoch mitteilte.

Zwar sieht sich der Verwaltungsrat gemäss der Mitteilung immer noch im Recht, trotzdem lassen die VBL den Fall ruhen. Auch, um das Verhältnis mit ihren Bestellern, dem BAV und dem Verkehrsverbund Luzern (VVL), nicht noch mehr zu strapazieren. Damit würden sich die VBL gemäss eigenen Angaben bewusst «für eine konstruktive Lösung im Sinne des öffentlichen Verkehrs» entscheiden.

Für VBL ist Ziel erreicht: Juristische Klarheit

Auf Anfrage führt Verwaltungsratspräsident Renzo Simoni aus, das Unternehmen habe das Urteil auf politischer, unternehmerischer und juristischer Ebene analysiert. Rein juristisch seien die VBL in Absprache mit ihrem Anwalt der Meinung, dass sie bei einem Weiterzug eine gute Chance gehabt hätten, besser wegzukommen. Wegen «Vertrauensschutz», basierend auf einem Revisionsbericht des BAV kam das Gericht zum Schluss, dass die VBL für das Jahr 2011 nichts zurückzahlen müssen. Das Unternehmen ist jedoch der Meinung, dass der Bericht auch für die restlichen Jahre gelten sollte.

Letztendlich begräbt das ÖV-Unternehmen das juristische Kriegsbeil nun jedoch aus politischen Überlegungen. Denn das übergeordnete Ziel hätten die VBL mit dem Gerichtsurteil erreicht. «Uns ging es um eine juristische Legitimation, nur die Subventionen zurückzuzahlen, die wir tatsächlich müssen. Nicht mehr und nicht weniger», sagt Simoni. Somit hätten sie eine neutrale Argumentationsgrundlage gegenüber ihren Anspruchsgruppen: Simoni meint damit die Stadtluzerner Steuerzahler, welche Dividenden der VBL erhalten, und die Steuerzahler der VVL-Gebiete, die den VBL subventionieren.

«Damit haben wir nun die Kuh vom Eis und können uns wieder unserem Kerngeschäft widmen: die bestmögliche Bereitstellung und Entwicklung des öffentlichen Verkehrs.» Und das gelingt bekanntlich am besten, wenn der VVL und die VBL an einem Strang ziehen. Simoni hält darum auch fest: «Unser Anspruch ist, die gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre mit den Bestellern weiterzuführen und nicht aufs Spiel zu setzen.»

Hat VVL trotzdem Anspruch auf Gelder von 2010 und 2011?

Auch der VVL hat das Urteil des BVGer verfolgt. Denn er hat ebenfalls Subventionen von den VBL zurückverlangt. Seine Forderungen belaufen sich auf 22 Millionen Franken und sind damit deutlich höher als jene des Bundesamts für Verkehr. Das Verfahren, in das der VVL involviert ist, wurde beim Kantonsgericht mit Verweis auf das nun entschiedene Verfahren des BAV sistiert.

Durch das Urteil sieht sich der VVL darin bestätigt, von der VBL die mutmasslich zu viel bezogenen Subventionen einzufordern, wie er am Mittwoch schreibt. Jedoch seien die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene nicht identisch mit jenen auf der kantonalen Ebene. Der VVL prüfe deshalb, inwiefern das Urteil auf die kantonalen Verhältnisse und somit auf seinen Rechtsstreit übertragbar sei. Er betont jetzt: «Der VVL setzt sich dafür ein, die zu viel bezogenen Subventionen einzufordern.» Auf Nachfrage führt VVL-Mediensprecherin Luzia Frei aus, dass sich die juristischen Abklärungen auf die Jahre 2010 und 2011 beziehen. Also die Jahre, die die VBL gemäss BVGer nicht zurückzahlen müssen.

«Bis Ende Jahr sollte spätestens klar sein, ob eine aussergerichtliche Einigung möglich ist oder das Kantonsgericht Luzern das Verfahren reaktiviert.»

Renzo Simoni, Verwaltungsratspräsident VBL AG

Die Abklärungen würden auch aufzeigen, ob eine aussergerichtliche Einigung infrage komme. Diesbezüglich sei der VVL mit dem Verwaltungsrat der VBL im Gespräch. «Die Zusammenarbeit zwischen der VBL AG und dem VVL funktioniert gut und konstruktiv. Das möchten wir beibehalten», wird Ruth Aregger, die Präsidentin des Verbundrates, zitiert.

Einigung oder Wiederaufnahme des Gerichtsfalls

Gemäss VBL-Verwaltungsratspräsident Simoni ist es bereits zu einem ersten Gespräch gekommen. Dieses sei vor allem eine Auslegeordnung gewesen, wie der VVL und die VBL das Urteil interpretierten. Und was das für ihre jeweilige Position in ihrem derzeit sistierten Rechtsstreit bedeute.

Weitere Details könne Simoni jedoch nicht nennen. Nun sei der VVL am Zuge, der prüfe, wie das BVGer-Urteil auf die kantonale Gesetzgebung anwendbar sei. Simoni stellt in Aussicht: «Bis Ende Jahr sollte spätestens klar sein, ob eine aussergerichtliche Einigung möglich ist oder das Kantonsgericht Luzern das Verfahren reaktiviert.» Dann wird sich zeigen, ob der Subventionsskandal der VBL endlich zur Ruhe kommt.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung der VBL
  • Medienmitteilung des VVL
  • Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
  • Telefonat mit Renzo Simoni, Verwaltungsratspräsident VBL
  • Schriftlicher Austausch mit Luzia Frei, Mediensprecherin VVL
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6 Kommentare
  • Profilfoto von Hegard
    Hegard, 21.09.2023, 15:42 Uhr

    Ich denke bei genauerer Untersuchungen bei anderen Wirtschaftlichkeit, würden noch mehr Subventionsskandale ausgehoben! Was man da an Steuergeldern sparen könnte??

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  • Profilfoto von Fritz Meyer
    Fritz Meyer, 21.09.2023, 09:11 Uhr

    Die vbl ist zu 100% im Eigentum der Stadt Luzern, also der Luzerner Bürger. Auch wenn man mit der Auslagerung in diese unsinnigen AGs (wie bei ewl AG und viva Luzern AG) diese der politischen Kontrolle zu entziehen versucht.
    Die ganze Übung bei der vbl AG kosten ganz viel Geld. Nicht nur die zurückzubezahlenden Gebühren, sondern auch Rechtskosten und operative Kosten.

    – Wer beziffert diese Kosten und macht die öffentlich?
    – Wer übernimmt die operative Verantwortung für dieses Debakel?
    – Wer übernimmt die politische Verantwortung für dieses Debakel?

    Es darf nicht sein, dass wegen der komplizierten, rechtlichen Struktur mit der AG einfach wieder alles unter den Tisch gewischt wird.

    Bin gespannt auf klare Worte aus dem Stadthaus, da wo die politische Verantwortung irgendwo sitzen muss??

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  • Profilfoto von Dr. Josef Julius Rappo
    Dr. Josef Julius Rappo, 20.09.2023, 22:21 Uhr

    Die ständig positiven Einschätzungen und Erfolfsstories bei katastrophalen Komplettversagen von Seiten der VBL lassen mich persönlich eine Haltung uneinsichtiger Arroganz bei den verantwortlichen Personen interpretieren, die langsam den «Raum von Geist und Charakter» mit einen extrem starken, unerträglichen Beigeschmack füllen.

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  • Profilfoto von Jaap Super
    Jaap Super, 20.09.2023, 21:51 Uhr

    Überheblich statt demütig, aber es passt zu den uneinsichtigen Renzo Simoni. Die Aussage dass die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene nicht identisch seien mit jenen auf kantonaler Ebene ist unglaublich peinlich und zum fremdschämen. Immerhin wurde mit viel kriminelle Energie betrogen und 16 Millionen zweckentfremdet. Nur schon aus diesem Grund sollten zwingend weitere strafrechtlichen Schritte eingeleitet werden.

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  • Profilfoto von Selbstbedienung
    Selbstbedienung, 20.09.2023, 20:56 Uhr

    Da geht es um sehr viel Geld. Da muss es doch Verantwortliche geben, welche sich bereichert haben. Dieser Betrug muss geklärt und die Verantwortlichen verurteilt werden.

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  • Profilfoto von schaltjahr
    schaltjahr, 20.09.2023, 17:05 Uhr

    Ich denke, dass sich nun die Schlinge um den Hals der vbl – «Mänätscherli» sehr schnell zusammenzieht und sie das unrechtmässig zusammenbeschissene Geld zurückbezahlen müssen .. Ich sehe bei diesem Betrug viel kriminelle Energie und Frage mich noch immer, wieso keine strafrechtlichen Schritte eingeleitet werden .. Ein öffentliches Interesse daran besteht sichelich ..

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