:focal(67x42:68x43)/www.zentralplus.ch/wp-content/uploads/2022/10/DSC06742.jpg)
Etwas weniger, als das Bundesamt für Verkehr gefordert hat – aber: Das Gericht weist die VBL-Beschwerde grossmehrheitlich ab.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und der Verkehrsverbund Luzern (VVL) fordern von der VBL AG insgesamt rund 16 Millionen Franken zurück. In den Jahren 2010 bis 2017 habe die VBL AG aufgrund der Verrechnung kalkulatorischer Zinsen zu hohe Subventionen erhalten, lautete der Vorwurf. Das wurde Ende Februar 2020 bekannt.
Die Verantwortlichen der VBL AG haben darauf eine juristische Klärung verlangt. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Sachen Forderung seitens des BAV entschieden: Gutgeheissen wird die VBL-Beschwerde für die Jahre 2010 (Verjährung) und 2011 (Vertrauensschutz). Im Übrigen aber lehnt das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde ab und verpflichtet die Verkehrsbetriebe Luzern zur Rückzahlung von insgesamt 211'054 Franken für ungerechtfertigt bezogene Bundessubventionen zwischen 2012 und 2017.
Der Verwaltungsrat der Verkehrsbetriebe Luzern AG werde nun die Analyse des schriftlichen Urteils vornehmen und zu gegebener Zeit eine Stellungnahme zum Urteil sowie dem weiteren Vorgehen abgeben, heisst es. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts könnte für das Verfahren auf Kantonsebene massgebend sein: Dort geht es um die Millionen.
- Medienmitteilung der VBL
- Medienmitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.