Abfall in Luzern

Die Luzerner Güselabholung sorgt für rote Köpfe

In Container mit diesem Kleber dürfen nur Gebührensäcke. (Bild: mre)

«Stell doch mal den Müll raus!» Einfacher gesagt, als getan, denn nicht überall wird gleich häufig der Güsel abgeführt. zentralplus erhält häufig Zuschriften mit Kritik an der Abfallabholung – und hat deshalb mal genauer nachgefragt.

Der durchschnittliche Schweizer produziert pro Jahr 698 Kilogramm Abfall (zentralplus berichtete). Und der muss auch entsorgt werden. Die Müllabfuhr betrifft alle Bürgerinnen – und beschäftigt sie anscheinend auch sehr. In den letzten Tagen erhielt zentralplus gleich mehrere Leserzuschriften mit Kritik daran, wie die Entsorgung in Luzern abläuft. Sie beanstanden unter anderem die Häufigkeit der Abfallabholung und die Tatsache, dass künftig nicht mehr alle Container zugelassen sind. zentralplus hat deshalb diesbezüglich bei den Zuständigen nachgehakt.

Kehrichtgrundgebühr ist für alle gleich hoch – ist das fair?

Ein Reussbühler stört sich daran, dass in Luzern alle eine gleich hohe Kehrichtgrundgebühr bezahlen, obwohl der Service nicht überall derselbe ist. So wird der Abfall im Stadtzentrum beispielsweise zweimal wöchentlich abgeholt und an seiner Strasse nur einmal pro Woche. Das sei nicht fair, findet der Leser.

«Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen werden die Abfallgrundgebühren unabhängig von Art und Menge des erzeugten Abfalls und unabhängig von der Häufigkeit der Inanspruchnahme der Entsorgungsdienstleistungen erhoben», schreibt das Strasseninspektorat auf Anfrage. Die Gebühr werde sogar fällig, wenn die Entsorgungsdienstleistung gar nicht in Anspruch genommen wird, erklären die Zuständigen.

Die Kehrichtgrundgebühr wird nämlich pro Liegenschaft erhoben und richtet sich nach dem Gebäudewert. Die Eigentümer der Liegenschaft geben die Gebühr für gewöhnlich an die Vermieter weiter. Wo der Abfall wie häufig abgeholt wird, habe «ökologische, ökonomische und feuerpolizeiliche» Gründe. Grundsätzlich holt das Strasseninspektorat den Kehricht aber einmal pro Woche ab.

An gewissen Orten wird Abfall nur einmal pro Monat abgeholt

Das Stadtzentrum und das Quartier Littauerberg bilden Ausnahmen. Im Stadtzentrum findet die Abholung zweimal wöchentlich aufgrund des geringeren Platzes für die Zwischenlagerung statt. Im Littauerberg wird der Kehricht hingegen sogar nur einmal pro Monat abgeholt. Ob das nicht zu Problemen, wie beispielsweise unangenehme Geruchsbildung, führt?

«Im Quartier Littauerberg wird der Hauskehricht vorwiegend in geschlossenen Containern und im freien Privatareal gelagert», schreibt das Strasseninspektorat auf die Frage. Der Versuch im Jahr 2023, den Kehricht sogar nur alle fünf Wochen abzuholen, sei aber auf Widerstand gestossen. Daraufhin hat das Strasseninspektorat wieder das monatliche Intervall eingeführt.

Doch wofür bezahlt die Bevölkerung eigentlich die Kehrichtgrundgebühr, wenn sie bereits die Gebührensäcke bezahlt? Die Gebühr fliesst in die Sammlung von Kehricht, aber auch von Papier, Karton und Altmetall. «Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für den Bau und den Unterhalt der Separatsammelstellen, die Beschaffung der Kehrichtfahrzeuge, den Gemeindebeitrag an den Gemeindeverband REAL sowie weitere Dienstleistungen», erklärt das Strasseninspektorat.

Dass es unterschiedliche Abholfrequenzen gibt, sei bereits seit zwanzig Jahren so. Das Strasseninspektorat würde die Priorisierung der Sammelrouten ausserdem regelmässig überprüfen.

Kleine Gewichtscontainer sind bald nicht mehr zulässig

Eine andere Leserin von zentralplus kritisiert, dass Real kleinere Gewichtscontainer aus Kunststoff verbiete. Die Gründe seien für sie nicht nachvollziehbar. «Wir besitzen seit Jahren einen 140-Liter-Gewichtscontainer, der dank unserer Abfalltrennung sehr selten geleert werden muss. Damit sind wir sehr zufrieden», schreibt sie.

Tatsächlich stattet Real seit dem 1. Januar 2024 nur noch Container mit einem Volumen von mindestens 360 Litern mit einem Datenchip aus. Mit diesem wird der Kehricht pro Gewicht verrechnet und nicht mittels der Gebührensäcke. Die kleineren Kehrichtcontainer können also weiterhin benutzt werden – der Abfall darin muss jedoch in Gebührensäcke abgefüllt werden.

Wieso kam es zu dieser Änderung? «Der Gewichtscontainer wurde primär für Gewerbekunden konzipiert, die grössere Abfallmengen bereitstellen und/oder die aus technischen Gründen ihren Kehricht nicht mit Gebührensäcken entsorgen können», schreibt Real. Seit einigen Jahren gebe es jedoch immer mehr Privathaushalte, die Kleinstmengen in Gewichtscontainern entsorgen. Die Mitarbeiter des Sammeldiensts müssen deshalb auf ihren Touren viele Andockvorgänge bei Gewichtscontainern ausführen, die mit lediglich ein oder zwei Säcken gefüllt sind.

Jeder Andockvorgang sei eine potenzielle Gefahrenquelle für alle Verkehrsteilnehmer, die Mitarbeiter müssen einen doppelten Weg auf sich nehmen und der Aufwand für die Rechnungstellung sei bei kleinen Containern und Mengen häufig höher als der Rechnungsbetrag selbst. Somit erfolge eine Querfinanzierung durch die übrigen Kunden für diese Sammlung in Kleincontainern. Dies verletze sowohl das Verursacher- als auch das Kostendeckungsprinzip.

Für Real ist es deshalb eine logische Entscheidung, ab 2026 keine Gewichtscontainer mehr mit einem Volumen von unter 360 Litern zu leeren. Von den neuen Änderungen sind viele betroffen. Im Jahr 2023 standen im Gebiet von Real insgesamt etwa 6600 Gewichtscontainer im Einsatz. Über 1000 davon haben ein Volumen von unter 360 Litern.

Ab sofort dürfen keine Metallcontainer mehr neu angeschafft werden

Eine weitere Änderung von Real: Seit Anfang 2024 dürfen nur noch Container aus Kunststoff neu angeschafft werden. Funktionstüchtige Metallcontainer dürfen bis 2033 im Einsatz bleiben.

Für Real überwiegen die Vorteile der Kunststoffcontainer klar. Sie seien leichter als jene aus Metall, haben bessere Räder und auch die Verletzungsgefahr sei deutlich geringer. Die Kunststoffcontainer verursachen ausserdem weniger Lärm beim Befüllen und seien korrosionsbeständig.

Das überzeugt unsere Leserin nicht. «Die grossen Metallcontainer sind oft von V-Zug und halten ‹ewig›. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese gerade beispielsweise bei Grüngutsammlungen schneller kaputtgehen als Kunststoffcontainer», schreibt sie.

Weiter will die Leserin wissen, ob es eine Vernehmlassung bei den Gemeinden bezüglich der Änderungen gab. Sie stört sich an der «Geheimniskrämerei» bezüglich der Vernehmlassungsantworten. Auf Anfrage von zentralplus schreibt Real: «Die neue Abfallverordnung war bei der Vernehmlassung bei den Gemeinden vom 29. Juni bis 5. September 2022 eine Beilage zum revidierten Abfallreglement. Die Vernehmlassungen bei Gemeindeverbänden finden nicht öffentlich statt und müssen daher nicht veröffentlicht werden.»

Die Delegiertenversammlung sei jedoch öffentlich und die Medien werden jeweils eingeladen. Dort sei das Abfallreglement genehmigt worden. Die Inkraftsetzung ist im Kantonsblatt publiziert worden.

Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit Matthias Bättig, Kommunikationsverantwortlicher des Strasseninspektorats
  • Schriftlicher Austausch mit Fabian Zumbühl, Kommunikationsverantwortlicher der Real
  • Input und Austausch mit Leserreporter
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