Arzt wurde freigesprochen

Tötungsdelikt St. Urban: Familie zieht vor Kantonsgericht

Luzerner Psychiatrie in St. Urban. (Bild: zvg)

Das Bezirksgericht Willisau hat einen Arzt der psychiatrischen Klinik St. Urban freigesprochen. Während seiner Schicht hatte 2017 ein Patient einen Mitpatienten erschlagen. Die Familie der Opfer zieht das Urteil weiter.

Die Tat ereignete sich am 14. April 2017. Ein Patient verletzte seinen 85-jährigen Zimmergenossen derart schwer, dass er noch in der Nacht starb. Der Täter wurde vom Kriminalgericht verurteilt und als schuldunfähig eingestuft (zentralplus berichtete). Der Kampfsportler glaubte, er sei mit dem Teufel im Zimmer, er litt an akuter Schizophrenie. Er hatte sich freiwillig in die Klinik begeben.

Beim Aufnahmegespräch erwähnte der Mann, dass er Stimmen hörte. Dennoch brachte ihn der zuständige Arzt in einem Doppelzimmer mit dem betagten Mitpatienten unter – ohne ihm Mediakemente zu geben. Das war aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein Behandlungsfehler. Der Arzt hätte aus ihrer Sicht die Gefahr erkennen müssen, in die er den älteren Mitpatienten brachte. Und: Er hätte die Medikamente nicht nur anbieten, sondern im Falle einer Weigerung unter Zwang verabreichen müssen (zentralplus berichtete).

Der Beschuldigte war in jener Nacht für 200 Patienten zuständig. Drei Neue kamen hinzu und mussten aufgenommen werden. Nicht alle kamen freiwillig, es gab akutere Fälle, in denen Patienten zwangsweise eingeliefert wurde. «Es wäre rechtlich nicht möglich gewesen, ihm zwangsweise Medikamente zu verabreichen», argumentierte denn auch der Verteidiger in der Verhanldung vor dem Bezirksgericht (zentralplus berichtete). Der Einzelrichter folgte dieser Argumentation und sprach den Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.

Die Familie des Opfer sowie die Staatsanwaltschaft akzeptieren diesen Entscheid jedoch nicht, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Aus Sicht des Sohnes des Verstorbenen wurden beim Eintrittsprozedere «krasse Fehler und Mängel» gemacht, zitiert ihn die Zeitung. Als nächstes wird sich demnach das Kantonsgericht mit dem Fall beschäftigen.

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