Psychotiker brachte Mitpatienten um

Tötungsdelikt in St. Urban: Arzt warnte die Klinik vor der Gefahr

Hier passierte die Tat: Klinik St. Urban.

Ein Patient der Luzerner Psychiatrie hat 2017 in der Klinik in St. Urban einen Mitpatienten totgeschlagen. Nun steht der zuständige Arzt vor Gericht. Für die Gutachterin ist klar: Der Tod wäre vermeidbar gewesen. Der Verteidiger sieht es anders – und verlangt einen Freispruch.

Wer trägt die Verantwortung für den Tod eines 85-jährigen Mannes, der 2017 in der psychiatrischen Klinik St. Urban sein Leben verlor? Klar ist: Er wurde von einem Mitpatienten brutal zusammengeschlagen und starb kurze Zeit später an seinen Verletzungen.

Klar ist auch: Der Täter litt unter einem starken psychotischen Schub. Er hatte Wahnvorstellungen und hörte Stimmen, die ihm einredeten, sein Mitpatient sei der Teufel. Der ehemalige Kampfsportler stand 2019 wegen vorsätzlicher Tötung vor dem Kriminalgericht – allerdings wurde er nicht bestraft, weil der Mann zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war (zentralplus berichtete).

Plötzlich hörte er Stimmen

Die Frage, die sich am Donnerstagmorgen am Bezirksgericht Willisau stellt, lautet: Trägt der Arzt, der den Täter mit dem älteren Herrn in einem Zimmer unterbrachte, die Verantwortung für den Todesfall (zentralplus berichtete)?

In der Verhandlung äusserte sich eine Gutachterin dazu. Aus den Aussagen des Pflegers und des Bruders des Patienten schliesst sie, dass der Kampfsportler bei der Einweisung in einem hochpsychotischen Zustand war. Und zwar erstmals in seinem Leben.

«Der Beschuldigte hätte darauf hinwirken müssen, dass der Patient das Medikament einnimmt.»

Staatsanwalt

«Es ist etwas anderes, ob jemand bereits mehrfach psychotische Episoden hatte und sich mit den wahnhaften Phänomenen auskennt oder ob er das erste Mal einer solchen Situation ausgesetzt ist», erklärte die Expertin. Vorliegend hatte der Mann erstmals akustische Halluzinationen. Er hörte Stimmen und er hatte Angst.

«Das ist etwas, was man einem Menschen sofort ansehen kann, sogar als Laie», so die Gutachterin. Ein solcher Zustand sei erkennbar, ohne mit dem Menschen zu reden – erst recht für einen Psychiater oder einen Fachpfleger.

Hohe Dosierung – doch die Tabletten blieben liegen

Das Risiko eines körperlichen Angriffs sei in solchen Situationen klar gegeben, wenn man den Patienten nicht beruhigen könne. Entscheidend sei die Dosierung des Medikaments, welches der Arzt verschrieb. Sie ist ungewöhnlich hoch. «Man würde eigentlich mit 5 oder 10 Milligramm anfangen», so die Gutachterin. «Hier wurden 20 Milligramm als Reserve bereitgelegt.» Das mache man gemäss den geltenden Richtlinien nur bei einer Fremdgefährdung – was dafür spreche, dass der Arzt die Situation richtig eingeschätzt hatte.

«Mehr als Anspannung war in dem Moment nicht feststellbar.»

Pfleger

Das Problem: Der Patient nahm die Tabletten nicht. Er gab an, er brauche sie nicht. Aus Sicht der Gutachterin hätte das Behandlungsteam sicherstellen müssen, dass er das Medikament nimmt – und anschliessend beobachten müssen, ob es wirkt. Ansonsten hätte man ihn nicht in ein Doppelzimmer bringen dürfen.

Das ist auch der Vorwurf der Anklage. «Der Beschuldigte hätte darauf hinwirken müssen, dass der Patient das Medikament einnimmt», sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er fordert eine die Verhängung eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 100 Franken sowie eine zusätzliche Busse von 1500 Franken. Richtig wehtun dürfte dem Arzt im Falle einer Verurteilung die Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen der Hinterbliebenen.

Wo war der Überweisungsbrief?

Der Arzt schildert den Patienten als zugänglich. Dem Pfleger – einem professionellen Aggressionmanager – sei es gelungen, den Mann zu beruhigen und sein Vertrauen zu gewinnen. «Mehr als Anspannung war in dem Moment nicht feststellbar, es war ein Dialog mit dem Patienten möglich», sagte dieser in der Verhandlung aus.

Gemäss dem Arzt war der Mann nach dem Eintrittsgespräch ganz ruhig und habe angegeben, er wolle nur noch schlafen. Gegen die Gefahr einer Fremdgefährdung spreche zudem, dass er nicht über einen Fürsorgerischen Freiheitsentzug in die Klinik kam, sondern freiwillig.

«Es wäre rechtlich nicht möglich gewesen, ihm zwangsweise Medikamente zu verabreichen.»

Verteidiger

Zentral ist in diesem Zusammenhang der Überweisungsbrief des Arztes, welcher den Kampfsportler in die Klinik schickte. Darin stand, dass der Mann fremdgefährdend ist. Das Schreiben erreichte den zuständigen Arzt allerdings erst am nächsten Morgen – als es bereits zu spät war.

«Wenn das nicht so war, ist es eine zentrale Frage, wer das zu verantworten hat», meinte die Gutachterin dazu. Gemäss dem Pfleger ging das Behandlungsteam davon aus, dass der Mann nach einem Familienstreit in die Klinik kam – von einer psychotischen Erkrankung wusste man nichts.

Zwangsmedikation kam nicht infrage

Der beschuldigte Arzt – ein Assistenzarzt – war in jener verhängnisvollen Nacht für 200 Patienten zuständig. Drei Neue kamen hinzu und mussten aufgenommen werden. «Dieser Patient war nicht der akuteste Fall an diesem Abend. Er kam freiwillig und in Begleitung seiner Familie», argumentierte der Verteidiger. Er sei hochprofessionell beruhigt worden und wollte schlafen. «Es wäre rechtlich nicht möglich gewesen, ihm zwangsweise Medikamente zu verabreichen», so der Anwalt.

«Es ist undenkbar, jedem psychotischen Patienten zwangsweise Medikamente zu verabreichen. Dann wäre Psychiatrie wieder dort, an dem sie vor 80 Jahren war.»

Beschuldigter Arzt

Zu behaupten, es sei vorhersehbar, dass ein psychotischer Patient einen Mitpatienten tötet, sei nicht fair. «Das ist eine Rückschaubetrachtung, die Gutachterin kann das nur behaupten, weil sie das Resultat kennt», so der Verteidiger. Er fordert, dass sein Mandant freigesprochen wird. «Eine Fehleinschätzung des Risikos ist nicht strafbar.»

Der Arzt wies in seinem letzten Wort darauf hin, wie es in Schweizer Psychiatrien zu und her geht. «Es ist undenkbar, jedem psychotischen Patienten zwangsweise Medikamente zu verabreichen. Das wären dann wohl rund 30 Prozent aller Patienten – und die Psychiatrie wäre wieder an dem Punkt, an dem sie vor 80 Jahren war», meinte er.

Das Urteil wird schriftlich eröffnet. zentralplus wird darüber berichten, sobald es vorliegt.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Sylvana
    Sylvana, 19.07.2021, 00:53 Uhr

    Hier stellt sich die Frage, ob der Mann evtl. zuvor tagelang nicht schlafen konnte wegen der plötzlichen Psychose. Oder ob er wegen tagelanger Schlaflosigkeit in eine Psychose gekommen war. Er hatte ja gesagt, dass er nur noch schlafen wolle; hatte das aber offenbar nicht gekonnt, worauf ihn der Pfleger hätte ansprechen müssen. Der Pfleger hätte ihm ein gut wirksames Schlafmittel anbieten sollen und nicht gleich Neuroleptika. Bei einer (plötzlichen) Psychose kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass da irgendeine Substanz im Körper ist, die im Hirn derart wirken kann, dass es eine Psychose auslöst. Wurde das untersucht?

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  • Profilfoto von Beobachter
    Beobachter, 08.07.2021, 22:20 Uhr

    Danke für die differenzierte und umfangreiche Berichterstattung, welche es erlaubt, sich wirklich ein Bild zu machen.

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