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Während der Setz- und Brutzeit müssen Hunde im Kanton Zug künftig an die Leine. So will es der Kantonsrat. Droht bald auch die generelle Leinenpflicht? zentralplus klärt auf.
Am Donnerstag beriet der Zuger Kantonsrat die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Wald. Für emotionale Voten sorgte dabei ein Teilaspekt. Nämlich die Frage, wie der Umgang mit Hunden im Wald geregelt werden soll. Auf kantonaler Ebene gab es bis anhin keine Regeln für Haltung und Aufsicht. Das soll sich nun ändern.
In der Vorlage des Kantons steht, Hundebesitzer sollen ihre Tiere am Waldrand und im Wald so unter Aufsicht halten, dass sie jederzeit abrufbar sind und weder Mensch noch Tier belästigen oder gefährden. «Da die grosse Mehrheit der Hundehaltenden diese Aufsichtspflicht bereits heute in Eigenverantwortung wahrnimmt, betrifft die neue Regelung nur wenige», heisst es weiter.
Doch dem Kantonsrat reicht das nicht. Er will weiter gehen als die Regierung: Wie bereits die vorberatende Ad-hoc-Kommission fordert auch die Parlamentsmehrheit, dass eine zeitlich begrenzte Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit eingeführt wird.
Doch was bedeutet der Entscheid konkret? Kommt nun die von vielen gefürchtete generelle Leinenpflicht? zentralplus hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Wo und wann muss ich Bello künftig anleinen?
Die Brut- und Setzzeit ist definiert auf die Zeit zwischen dem 1. April und 31. Juli. Die Leinenpflicht soll im Wald und am Waldrand gelten. Wie nah genau am Waldrand, ist derzeit nicht bestimmt. Die gesetzliche Regelung im Kanton Zürich definiert «Waldrand» als das Gebiet in bis zu 50 Meter Entfernung vom Wald.
Obacht: Die einzelnen Gemeinden können auf eigene Faust strengere Regelungen erlassen respektive, sie haben dies bereits getan. Wer etwa im Baarer Wald im Februar seinen Hund frei laufen lässt, darf bereits heute gebüsst werden. Nicht nur dort, auch in weiteren Gemeinden gibt es bereits eine Leinenpflicht. Es lohnt sich also, die kommunalen Regelungen nachzuschauen.
Ist es sicher, dass das Gesetz umgesetzt wird?
Nein. Aber sehr wahrscheinlich. Ende Januar wird die 2. Lesung zum Thema stattfinden. Dann könnte der Zuger Kantonsrat das Gesetz versenken. So geschehen im Jahr 2015, als sich das Parlament an der Schlussabstimmung mit einer Stimme Unterschied gegen ein kantonales Hundegesetz aussprach (zentralplus berichtete). Heute ist die Lage aber anders.
Am Donnerstag sprachen sich die Parlamentarierinnen mit 51 zu 24 Stimmen für die zeitlich begrenzte Leinenpflicht aus. Einzig die SVP und vereinzelte Politiker anderer Lager lehnen die Regelung ab. Dass sich diese Haltung bis zur zweiten Lesung am 25. Januar ändert, ist unwahrscheinlich.
Wie viele Waldtiere werden in Zug von Hunden gerissen?
Wenig, wie die Jagdstatistik des Kantons Zug zeigt. Die Anzahl der Risse, die klar Hunden zugeordnet werden kann, ist gering. Sie variierte in den letzten 10 Jahren zwischen vier und null tödlichen Rissen pro Jahr. Signifikant ist der Unterschied zu früher. In den frühen 90er-Jahren gab es im Durchschnitt rund 10 Risse pro Jahr.
Fachleute beteuern, dass die Risse nicht das eigentliche Problem sind, sondern nur die «Spitze des Eisbergs». Relevant in Bezug auf den Schutz der Brut- und Setzzeit sei es vielmehr, dass die Wildtiere nicht durch herumstöbernde Hunde gestört werden.
Hand aufs Herz: Was, wenn Bello ein Reh reisst?
Relativ einfach: «Es kommt zu einer Strafanzeige», erklärt Martin Ziegler, der Amtsleiter des Amtes für Wald und Wild. Dann wird ein Strafverfahren eröffnet. Über das Strafmass entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren. Zum Beispiel, ob es bereits Vorfälle durch einen Hund derselben Halterin gab.
Gibt es den Hundetourismus tatsächlich?
«Hundetouristen» kommen aus den umliegenden Kantonen nach Zug zum Spazieren. Das hat selbst der Regierungsrat in seinem Bericht und Antrag dokumentiert. Es könne davon ausgegangen werden, «dass Hundehaltende aufgrund der liberaleren Bestimmungen ihre Hunde vermehrt im Kanton Zug ausführen».
Das wäre gerade für Hundehalterinnen aus dem Kanton Schwyz eine naheliegende Option. Dort gilt eine generelle, ganzjährige Leinenpflicht für Hunde. Wer Fiffi gern frei laufen lässt, tut dies am einfachsten im Nachbarkanton Zug.
Droht bald eine generelle Leinenpflicht im Kanton Zug?
Kaum. Auch wenn das Thema Hundereglemente in Zug nicht unumstritten ist. Eine zentralplus-Umfrage bei den Parteien im letzten Sommer zeigte, dass einige Politiker mit dem gesetzlichen «Flickenteppich» im Kanton unzufrieden seien (zentralplus berichtete).
Einige appellierten an die Eigenverantwortung, andere plädierten für die Wiedereinführung von obligatorischen Hundeerziehungskursen. Diese waren einst vom Bund vorgegeben, wurden jedoch 2017 abgeschafft. Eine generelle Leinenpflicht schlug keiner explizit vor.
Gegen eine generelle Leinenpflicht spricht ausserdem, dass der bürgerliche Kanton Zug generell wenig hält von starken Regulierungen.
- Bericht und Antrag des Regierungsrats zum Waldgesetz
- Jagdstatistik Kanton Zug
- Telefonischer Austausch mit Martin Ziegler, Leiter Amt für Wald und Wild
- Berichterstattung «Zuger Zeitung»
- Bund zur Abschaffung der obligatorischen Hundekurse
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