Gericht verurteilt pädophilen Luzerner

Geklaute Kinderkleider gaben ihm seinen Kick

Symboldbild: Der Verurteilte klaute Kinderkleider von fremden Wäscheleinen – und zog sie zuhause an.

(Bild: Adobe Stock/MarkusL)

Er klaute Kinderkleider, verbreitete Kinderpornos und verleitete via Chat eine Jugendliche zu sexuellen Handlungen: Dafür wurde ein Luzerner vom Kriminalgericht zu zwölf Monaten bedingt verurteilt.

Was René* im Sommer 2016 anstellte, klingt zunächst harmlos. Er stieg in eine Waschküche in Rothenburg und stahl Kleider. Zwei Monate später schlich er sich nachts auf dem Nachhauseweg vom Ausgang in Gärten und klaute Kleider von Wäscheständern.

Dahinter steckte aber mehr als ein Lausbubenstreich: Der junge Mann hatte es gezielt auf Kinderkleider abgesehen – Trägerkleider, Badekleider und Slips. Zuhause zog er sich die Sachen an und machte Fotos davon. Das gab ihm einen Kick und reizte ihn. Dann habe er sich «einen runtergeholt», gab er später zu Protokoll.

Im Februar musste sich René vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Dabei wurden der mehrfache Hausfriedensbruch und Diebstahl als geringfügig eingestuft. Seine weiteren Vergehen: sexuelle Handlungen mit einem Kind und Pornografie.

Ein Chat, der harmlos beginnt

Seit er 14 war, hatte der heute 26-Jährige Kinderpornografie konsumiert, heruntergeladen und weiterverbreitet. Er hat via Chat und Messenger kinderpornografisches Material erhalten. Laufend hat er Dateien und Chatprotokolle von seinem Computer und Mobiltelefon gelöscht, um seine Spuren zu verwischen. Trotzdem konnten die Ermittler später über 500 kinderpornografische Bilder und 270 Videos sichern, darunter viele mit tatsächlichen sexuellen Handlungen.

Im Dezember 2015 lernte der damals 22-Jährige über einen Messenger ein 13-jähriges Mädchen aus Deutschland kennen. Anfangs tauschten sie sich über harmlose Alltagsthemen aus. Mit der Zeit wurden seine Nachrichten anzüglicher. Er schickte der Minderjährigen sexuelle und pornografische Texte, später Nacktfotos und irgendwann Masturbationsvideos.

Sie hingegen blieb bei normalen Selfies. Mit der Zeit wechselten sie auf Videochat – und er onaniert vor ihren Augen. Zehn bis zwanzig Mal kam das vor, der Austausch zog sich über ein Jahr hinweg. Bis die Jugendliche aus Deutschland den Kontakt beendete.

Seine pädophilen Neigungen liessen René nicht mehr los: Im März 2017 filmte und fotografierte er in Rothenburg und Horw heimlich jugendliche Mädchen und stellte sie ins Netz. «Er filmte die Mädchen während einiger Sekunden auf Hüfthöhe von hinten. Das Video lud er anschliessend auf eine russische Internetseite», heisst es im Urteil.

Heimliche Aufnahmen von Jugendlichen

Ende März 2017 wurde der Mann frühmorgens in Rothenburg durch die Luzerner Polizei verhaftet. Die Ermittler beschlagnahmten mehrere Mobiltelefone, Festplatten, einen Computer sowie die entwendeten Kinderkleider.

Der Mann ist vollumfänglich geständig, deshalb kam es zu einem abgekürzten Verfahren. Auch wenn es nie zu einem «echten» Treffen kam: «Diese strafbaren Handlungen wiegen schwer», so das Urteil. Der Mann hat ein Mädchen unter 16 Jahren mehrfach in sexuelle Handlungen miteinbezogen. Er habe nicht von sich aus damit aufgehört, das Mädchen hat den Kontakt beendet.

Zusätzlich wurden ihm der mehrfache Diebstahl und das Eindringen in den fremden Garten angelastet. Die heimlichen Videos und Fotos hingegen sind nicht strafbar, heisst es im Urteil. Es handle sich zwar um eine Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegerät. Da die Mädchen aber nicht identifiziert werden konnten und Strafanträge fehlen, gab es hier keine Anklage.

Handlungen gaben ihm den Kick

Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten ergab beim Beschuldigten eine heterosexuelle Pädophilie, die lebenslang bestehen würde. Es bestehe eine hohe Rückfallgefahr für erneute Internetpornografie. Als gering jedoch stuft das Gutachten das Risiko für sexuelle Übergriffe auf Minderjährige mit Körperkontakt.

Der Beschuldigte war zu einer ambulanten therapeutische Massnahme bereit. Es liege in seinem Interesse, dass es nicht mehr zu verbotenen Handlungen komme, sagte er. Nach der Festnahme hat er von sich aus eine Therapie begonnen.

Der Verurteilte, der in Vereinen und als Fasnächtler aktiv war, wusste, dass seine Handlungen verboten sind. Er stehe grundsätzlich auf Gleichaltrige und hatte eine Freundin. Aber eine gewisse pädosexuelle Neigung wolle er nicht in Abrede stellen. Als Grund gab er an, dass ihm die sexuellen Handlungen einen Kick gaben.

Urteil: 12 Monate bedingt

Wegen seinen Vergehen zwischen Dezember 2015 und Januar 2017 wurde René zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, der Beschuldigte hat der Anklageschrift zugestimmt.

Zusätzlich wurde eine ambulante therapeutische Massnahme für maximal fünf Jahre sowie eine Bewährungshilfe angeordnet, um ihn vor weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten.

Zudem muss der Verurteilte die Verfahrenskosten von rund 18’000 Franken berappen.

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