Gerüchte machen die Runde

Wer schächtete das Schaf in Zug? Ein Augenzeuge war vor Ort

Dem Schaf wurde der Hals durchtrennt. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Unbekannte haben in der Stadt Zug ein Schaf geklaut und geschächtet. SVP-Nationalrat Thomas Aeschi stellt Vermutungen an, wer es war. Die Polizei will sich zu Gerüchten nicht äussern.

Wer hat in der Stadt Zug ein Schaf geschächtet? Diese Frage beschäftigt zurzeit die Zuger Polizei. Im Oktober waren Unbekannte auf eine Weide gegangen, hatten ein Schaf geklaut und anschliessend ausbluten lassen (zentralplus berichtete).

Bei einer nahen Feuerstelle fanden die Täter noch Zeit, ein Feuer zu entfachen, bevor sie gestört wurden. Sie flüchteten und liessen das Fleisch zurück. Nun ermittelt die Zuger Polizei, wer das Tier geschächtet hat. Die Tat in Zug ist kein Einzelfall.

Auch im Kanton Schwyz gab es eine Schächtung

Zehn Tage nach der Tat in Zug geschah ähnliches in der Schwyzer Gemeinde Bennau. Zwei Jungschafe wurden gestohlen und ebenfalls geschächtet. Die Täter liessen die Innereien, Felle und Köpfe in einem Wald zurück und verschwanden mit dem Fleisch. Zurzeit ermittelt die Polizei gegen eine unbekannte Täterschaft.

«Eine solche Tat im Kanton Zug ist nicht zu akzeptieren. Wir nehmen das sehr ernst.»

Frank Kleiner, Sprecher Zuger Polizei

Recht sicher scheint sich Thomas Aeschi zu sein, wer die Tat in Zug verübt hat. Auf X/Twitter schreibt der SVP-Nationalrat: «Mutmasslich muslimische Asyl-Migranten lassen die Schafe unserer Bäuerinnen und Bauern qualvoll verbluten.» Auf Nachfrage von zentralplus äussert er sich nicht weiter, wie er zu dieser Unterstellung kommt. Stattdessen spricht er sich für Grenzkontrollen und weniger Einwanderung aus.

Polizei hat Ermittlungen eingeleitet

Der Sprecher der Zuger Polizei, Frank Kleiner, will Aeschis Aussage weder bestätigen noch dementieren. «Wir stellen vorgängig zu den Ermittlungen keine Vermutungen auf oder äussern uns zu Gerüchten.» Er betont aber, dass die Tat kein Bagatelldelikt sei. «Eine solche Tat im Kanton Zug ist nicht zu akzeptieren. Wir nehmen das sehr ernst.»

Weiter erzählt er, dass am 20. Oktober ein Augenzeuge vor Ort war. «Die Täterschaft wurde bei ihrem Vorgehen von einer Person gestört.» Ob es noch weitere Täter gab, sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Polizei habe am Tatort Spuren gesichert.

Schächtungen im Zusammenhang mit Asylunterkünften

Dass ähnliche Vorfälle bereits mit Asylunterkünften zu tun hatten, zeigt ein Blick in die Vergangenheit. Im Jahr 2012 stahlen Diebe ein Schaf im Kanton Aargau. Sie schächteten das Tier und liessen die Innereien zurück. Eine Überwachungskamera, deren Bilder nie veröffentlicht wurden, soll Asylbewerber aus einer nahen Asylunterkunft gezeigt haben, schrieb die «Aargauer Zeitung».

Ein weiterer Fall geschah im Jahr 2018: Per Zufall fand die Aargauer Kantonspolizei in einer Asylunterkunft ein zuvor gestohlenes und geschächtetes Schaf im Kühlschrank, berichtete der «Blick». Als Tatverdächtige ermittelte die Polizei zwei abgewiesene Asylbewerber aus Pakistan und Myanmar.

Wichtig zu betonen: Die beiden Fällen sagen nichts über die jüngste Schächtung in Zug aus. Bis die Zuger Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, bleibt unklar, wer das Tier getötet hat.

Schächten spielt im Judentum und Islam eine wichtige Rolle

Das Schächten ist eine Form der rituellen Schlachtung von Tieren. Dabei wird dem Tier ohne Betäubung ein Schnitt zugefügt, der den Hals bis zur Wirbelsäule durchtrennt. Im Anschluss blutet das Tier innerhalb von Sekunden aus. Im Judentum wird die Praxis genutzt, um koscheres Fleisch zu erhalten. Fleisch aus normaler Schlachtung ist den Gläubigen verboten. Auch im Islam ist die Praxis gebräuchlich.

In der Schweiz ist das Schächten ohne Betäubung seit 1893 verboten. Seit 1978 ist die Regel im Tierschutzgesetz verankert. Wer heute in der Schweiz schächtet, muss sich wegen Tierquälerei verantworten. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Nicht unwesentlich zu erwähnen: Die Abstimmung zum Schächtverbot vor 130 Jahren wurde von antisemitischen Parolen begleitet. Bis heute gibt es immer wieder Kritik von religiösen Gemeinschaften, dass das Schächtverbot eine Einschränkung der Religionsfreiheit sei.

Verwendete Quellen
  • Artikel auf SRF zum Schächten in der EU
  • Artikel auf SRF zu 130 Jahren Schächtverbot in der Schweiz
  • Artikel auf Deutschlandfunk zum Schächten in der Schweiz
  • Artikel auf Blick.ch
  • Artikel in der «Aargauer Zeitung»
  • Telefonat mit Frank Kleiner, Sprecher der Zuger Polizei
  • Schriftlicher Austausch mit Thomas Aeschi, Nationalrat SVP
  • Beitrag auf X von Thomas Aeschi
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Armando
    Armando, 12.11.2023, 17:31 Uhr

    Es ist richtig, dass das Schächten verboten ist. Gilt auch für Juden und Muslime.

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