Vorsicht!

Wer seinen Pool trockenlegt, muss an die Fische denken

Für Fische ist chlorhaltiges Wasser giftig. (Bild: Pixabay)

Chlorhaltiges Wasser aus Swimming-Pools darf nicht direkt in die Natur gelangen: Pool-Besitzer sollen sich deshalb bei der Gemeinde erkundigen, durch welchen Abfluss das Wasser geleitet werden darf.

Glücklich kann sich schätzen, wer bei diesen immer noch hochsommerlichen Temperaturen einen eigenen Pool hat und sich dort abkühlen kann. Doch die Hitzetage sind gezählt – bald kommt der Herbst und dann der Winter.

Das Wasser muss also aus dem Pool abgelassen werden. Die Luzerner Staatsanwaltschaft warnt deshalb rechtzeitig alle Poolbesitzer davor, die Schwimmbecken mit chemikalienhaltigem Wasser einfach über den nächstliegenden Schacht zu entleeren. Das Wasser muss zwingend über das Kanalisationssystem geleitet werden, damit Chlor und andere Chemikalien nicht direkt in die Natur gelangen und dort grossen Schaden anrichten.

So sind Mitte August in Buttisholz rund 75 Fische verendet, weil ein Poolbesitzer das Schwimmbecken über einen Meteorschacht entwässert hat. Die Leitung führt aber direkt zum Chäserbach. Und dort hat das chlorhaltige Wasser die Fische getötet.

Geldstrafe und Busse für Verursacher

Viele Poolbesitzer sind sich nicht bewusst, dass Widerhandlungen angezeigt und bestraft werden. So wurde im letzten Sommer ein Verursacher in Schenkon bestraft, weil er das Poolwasser unsachgemäss entsorgt hat. Wegen der fahrlässigen Gewässerverunreinigung sowie der fahrlässigen Tierquälerei wurde er mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 120 Franken und mit einer Busse von 900 Franken bestraft. Zudem musste er die Untersuchungskosten von über 500 Franken bezahlen.

Verwendete Quellen
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