Grosse Unterschiede bei den Zuger Gemeinden

Über sechs Prozent der Steinhauser haben ungültig gewählt

Nicht alle, die Wählen gehen, spielen bei demokratischen Entscheiden tatsächlich eine Rolle. (Bild: Symbolbild: Stephanie Bröge  / pixelio.de)

Stell dir vor, du quälst dich am Sonntagmorgen aus den Federn, um zu wählen, und dennoch zählt deine Stimme nicht. Fast jeder 40. Wähler in Zug hat einen ungültigen Wahlzettel abgegeben. In einigen Gemeinden war die Quote sogar deutlich höher. Das dürfte auch mit dem kleinen grünen Couvert zu tun haben.

53,1 Prozent der Zuger Wahlberechtigten gingen bei den Nationalratswahlen vergangenen Sonntag an die Urne. Das ist eine ordentliche Zahl, die etwas höher liegt als noch vor vier Jahren. Bedauerlich ist hingegen, dass die Stimmen 908 wahlfreudiger Zugerinnen nicht in den demokratischen Entscheid einflossen. Schlicht, weil die Wahlzettel dieser 2,17 Prozent ungültig waren.

So weit, so unspektakulär. Fehler passieren. Auch wenn der Kanton Zug bei den Wahlen 2019 bezüglich ungültigen Wählens schweizweit auf dem unrühmlichen ersten Platz stand (zentralplus berichtete). Damals verzeichneten die Zuger Behörden Fehler bei 2,6 Prozent der Wahlzettel. In Zürich waren es 0,07 Prozent.

Der Kanton Zug reagierte auf diesen Umstand mit der Kampagne «Gültig wählen». Diese zeigte offenbar Wirkung. Die Zahl der ungültigen Wahlzettel habe bei den kantonalen Wahlen 2022 auf 1,9 Prozent gesenkt werden können, erklärt Landschreiber Tobias Moser.

Der Majorz behagt der Bevölkerung deutlich besser

Moser verweist darauf, dass die Quote der ungültigen Wahlzettel bei Majorzwahlen grundsätzlich deutlich tiefer sei als beim Proporz. Letzterer kommt etwa bei Kantonsrats- oder eben Nationalratswahlen zum Einsatz. «Das Majorzsystem, in dem etwa Ständeräte gewählt werden, scheint für die Wählenden intuitiver zu sein», so Moser. Hier gibt es keine Unmengen an Listen, kein Panaschieren, kein Kumulieren, nur zwei leere Felder, in die zwei Namen passen. Und tatsächlich: Bei den Ständeratswahlen in Zug wiesen nur gerade 0,25 Prozent der Wahlzettel Fehler auf. Gleiches zeigte sich auch bei den Wahlen in Luzern (zentralplus berichtete).

Doch zurück zum vertrackten Proporz. Mit diesem schienen Wählerinnen in gewissen Zuger Gemeinden deutlich mehr Mühe zu haben als in anderen. Während in der Stadt Zug nur gerade 0,04 Prozent der Stimmberechtigten ungültig wählten, waren es in Steinhausen ganze 6,61 Prozent. Das sind Diskrepanzen, die Tobias Moser nicht in Alarmbereitschaft versetzen. «Diese Zahlen liegen im Normbereich», sagt er pragmatisch.

Wer gleichzeitig wählt und abstimmt, muss sich konzentrieren

Bei der Gemeinde Steinhausen ist man sich der ungewöhnlich hohen Zahl ungültiger Stimmabgaben bewusst. Gemeindeschreiberin Cécile Banz hat denn auch eine Erklärung für das Phänomen. Denn neben den Wahlen fand in der Gemeinde am vergangenen Sonntag auch eine gemeindliche Urnenabstimmung statt.

Banz erläutert: «Viele gemeindliche Wahlzettel lagen bei den brieflichen Stimmabgaben nicht im grünen Stimmzettelcouvert.» Der Kanton Zug bestehe jedoch darauf, dass ein Wahlcouvert vollständig als «ungültig» taxiert werden müsse, sobald ein Wahl- oder Stimmzettel nicht im grünen Stimmzettelcouvert liege.

In diesen Fällen ist ein Stimm- oder Wahlzettel ungültig

Damit Wahlzettel gültig sind, müssen sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen sie amtlich sein. Zum anderen müssen sie am Wahlsonntag nach dem Öffnen des Stimmzettelcouverts von einem Mitglied des Stimmbüros abgestempelt oder amtlich gekennzeichnet werden. Dies unter Wahrung des Stimmgeheimnisses.

Ungültig ist ein Wahlzettel, wenn er nicht handschriftlich ausgefüllt oder verändert wurde, der Wille der stimmberechtigten Person nicht eindeutig erkennbar ist sowie ehrverletzende Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten sind. Weiter bedürfen sie eines gültigen Kandidatennamens.

Banz nennt noch einen weiteren Umstand, der in der Gemeinde Steinhausen zu ungültigen Stimmzetteln geführt habe: «Wie wohl auch in anderen Gemeinden, haben einige Stimmberechtigte mehr als einen Wahlzettel der Nationalratswahlen ins Stimmzettelcouvert gelegt – welche dann vom Stimmbüro als ‹ungültig› taxiert werden mussten.»

Gemeindeschreiberin windet den Mitarbeitenden ein Kränzchen

Die Aufsicht und die Schlussprüfung der ungültigen Stimm/-Wahlzettel hätten bei der Gemeindeschreiberin und der Wahlaufsicht gelegen. Banz dazu: «Erfreulicherweise haben wir bei den Stichproben nur vier Fehler gefunden. Von den 5000 veränderten Wahlzetteln haben wir bei rund 20 Prozent eine Stichprobe durchgeführt. Das Stimmbüro hat also hervorragende Arbeit geleistet.»

Musterschüler der Wahlen waren heuer die Stadtzuger Wahlberechtigten mit einer äusserst tiefen Fehlerquote von 0,04 Prozent. Der Stadtschreiber Martin Würmli sagt auf Anfrage zu diesen: «Hauptgrund für die Ungültigkeit der Stimmzettel bildet, dass sie leer eingegeben werden.»

Sehr selten kämen ehrverletzende Äusserungen respektive Kennzeichnungen vor. «Die diesjährigen Zahlen entsprechen dabei durchaus den Erfahrungen der Vorjahre beziehungsweise von anderen Abstimmungen», sagt Würmli.

Verwendete Quellen
  • Wahlstatistiken 2019/2023
  • Artikel «Tages-Anzeiger» zu ungültigen Wahlzetteln
  • Telefongespräch mit Landschreiber Tobias Moser
  • Schriftlicher Austausch mit den Gemeinden Zug und Steinhausen
  • Gesetz über Wahlen und Abstimmungen im Kanton Zug
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