Vorstoss Kanton Luzern

SP will Pauschalbesteuerte überprüfen lassen

Das Parkhotel Vitznau: Der Besitzer Peter Pühringer wird pauschalbesteuert. (Bild: parkhotel-vitznau.ch)

Werden beide Augen zugedrückt? Nachdem bekannt wurde, dass der österreichische Multimillionär Peter Pühringer in Vitznau pauschal besteuert wird, bestehen Zweifel an der Rechtspraxis für pauschalbesteuerte Ausländer. Das Abkommen mit Pühringer sei aus mehreren Gründen nicht rechtens.

Läuft alles korrekt? Die Luzerner SP fordert den Regierungsrat mit einem Vorstoss auf, die zirka 130 einzelnen Steuerabkommen mit vermögenden Ausländern von unabhängiger Stelle überprüfen zu lassen. Die Begründung: «Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Pauschalbesteuerungsabkommen den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen», schreibt die Partei in einem Postulat. Exemplarisch zeige sich dies am Beispiel von Peter Pühringer. Erst kürzlich hat eine Mitarbeiterin von Pühringer bestätigt, dass dieser pauschal besteuert werde (zentral+ berichtete).

Diese Information sei die Regierung der Öffentlichkeit und auch dem Parlament bis jetzt schuldig geblieben. Pikant: Peter Pühringer dürfte gar nicht von der Pauschalbesteuerung profitieren. Dies aus mehreren Gründen.

Keine Arbeit in der Schweiz 

Die eidgenössische Steuerverwaltung hält umfassend fest: «Eine die Besteuerung nach dem Aufwand ausschliessende Erwerbstätigkeit in der Schweiz übt aus, wer hier einem irgendwie gearteten Haupt- oder Nebenberuf nachgeht und daraus im In- oder Ausland Einkünfte im Sinne der Artikel 17 oder 18 DBG erzielt.»

Dies trifft insbesondere zu auf Künstler, Wissenschaftler, Erfinder, Sportler und Verwaltungsräte, die in der Schweiz persönlich zu Erwerbszwecken tätig sind. «In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf die Besteuerung nach dem Aufwand; vielmehr ist die ordentliche Steuer vom Einkommen zu entrichten», schreibt die SP. 

Pühringers Tätigkeit in sieben Verwaltungsräten und in zweien davon als Präsident übersteige die reine Vermögensverwaltung klar. Nicht nur das: Alleine die Ausübung eines Verwaltungsratspräsidiums schliesse eine Pauschalbesteuerung schon aus.

Die SP zitiert die Bündner Finanzdirektorin Barbara Janom Steiner. Diese hielt in einer Präsentation zur Bündner Praxis fest, man führe zwar die Mitgliedschaft in einem Verwaltungsrat auf, ergänze zusätzlich aber, dass der pauschal Besteuerte in dieser Funktion «nicht operativ» tätig und «nicht VR-Präsident» sein dürfe. Bei Peter Pühringer könne dies bezweifelt werden.

Am 22. September hat Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf zudem informiert, dass der Bund selber seit 2010 keine Überprüfungen mehr durchgeführt habe. «
Eine unabhängige Überprüfung ist deshalb angezeigt», schreibt die SP. «Insbesondere deshalb, weil es die kantonale Steuerverwaltung mit Berufung auf das Steuergeheimnis unmöglich macht, die einzelnen Fälle vonseiten unseres Rates oder der medialen Öffentlichkeit einer kritischen Prüfung zu unterziehen.»

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