Pauschalbesteuerung

Klageandrohungen gegen die Kritiker von Peter Pühringer

Das Park Hotel in Vitznau ist Wohn- und Arbeitszentrum von Peter Pühringer. Der Investor dominiert die Zukunft der Gemeinde.

(Bild: Robert Müller)

Der Abstimmungskampf um die Initiative zur Abschaffung der Pauschalsteuer kommt in die heisseste Phase – und das auch hinter den Kulissen. Der pauschalbesteuerte Investor Peter Pühringer deckt seine politischen Gegner mit Klageandrohungen ein. Auch für Äusserungen, die sie in zentral+ machten.

Die SP Schweiz in Bern bekam letzte Woche einen eingeschriebenen Brief von Peter Pühringers Anwalt Christian Leupi aus Luzern. Der Anwalt fordert in diesem Brief, der zentral+ vorliegt, die SP müsse «ehrverletzende Äusserungen» über Peter Pühringer stoppen.

Dabei geht es um Aussagen, welche die SP auf der von ihr lancierten Website «Geldadel stoppen» (siehe Links zum Thema) über die Pauschalbesteuerung macht. Da heisst es über den Investor Peter Pühringer: «Im Parkhotel Vitznau residiert der österreichische Multimillionär Peter Pühringer. Er hat die Steuern senken lassen (damit sein Bauland weiter an Wert gewinnt) und lässt sich – trotz seiner Erwerbstätigkeit – pauschal besteuern. Es erstaunt nicht, dass er als ‹Dorfkönig› bezeichnet wird.»

Bedingungen nicht erfüllt

Mitverantwortlich für die  Website zeichnet der Luzerner SP-Grosstadtrat Simon Roth. Er ist nun zusammen mit der SP Schweiz ins Visier von Peter Pühringers Anwalt geraten. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob Peter Pühringer zu Recht pauschal besteuert wird oder nicht (zentral+ berichtete).

Simon Roth ist überzeugt, dass Peter Pühringer dieses Privileg nicht zusteht. Er verweist auf die Tätigkeit von Peter Pühringer als Investor, als Verwaltungsrat sowie Verwaltungsratspräsident in mehreren seiner lokalen Firmen. Damit sei eine der Bedingungen für die Pauschalbesteuerung, nämlich die Erwerbslosigkeit, nicht erfüllt. 

Haltlose Vorwürfe nicht tolerieren

Der Anwalt von Peter Pühringer hingegen liest das Zitat auf der SP-Website als Verleumdung oder zumindest als üble Nachrede. Denn Pühringer werde unterstellt, er verstosse gegen das Steuergesetz. «Es versteht sich von selbst, dass unser Mandant nicht gewillt ist, solche in der Öffentlichkeit geäusserten haltlosen Vorwürfe zu tolerieren.» Ausserdem sei es schlicht falsch, dass Peter Pühringer in Vitznau habe die Steuern senken lassen. Der Sprecher von Peter Pühringer, Michael Horacek, sagt dazu gegenüber zentral+: «Es geht um Äusserungen, die eine Straftat darstellen und die wir so nicht stehen lassen wollen.»

Doch bei der von der SP Schweiz kritisierten Steuersenkung gibt es eindeutige Aussagen im Donationsvertrag von 2011. So heisst es über Peter Pühringers Schenkung von fünf Millionen Franken an die Gemeinde Vitznau: «Die Donation soll primär eine nachhaltige Senkung der Gemeindesteuern ermöglichen (…).» Und weiter: «Der Gemeindesteuerfuss soll ab dem Budgetjahr 2012 auf 1,40 Steuereinheiten oder tiefer gesenkt werden.»

Peter Pühringer und sein Anwalt fordern ultimativ, die SP müsse die Aussagen über die Steuersenkung und über die Pauschalbesteuerung innert zwei Tagen von der Webseite entfernen. Ausserdem dürfe sie nicht mehr behaupten, Peter Pühringer sei erwerbstätig oder zu Unrecht pauschalbesteuert.

«Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, so werden wir im Auftrag unseres Mandanten die notwendigen zivil- und strafrechtlichen Schritte zur Wahrung seiner Reputation einleiten müssen.» Auf die Frage, wie man denn Pühringers Tätigkeit in Vitznau bezeichnen soll, sagt sein Sprecher Michael Horacek: «Herr Pühringer ist nicht erwerbstätig, er führt in Vitznau nur seine private Vermögensverwaltung.»

Klageandrohung wird zurückgewiesen

Heute Mittwoch will die SP die Klageandrohung von Anwalt Christian Leupi beantworten. «Die Vorwürfe sind haltlos und sie werden vor keinem Gericht bestehen», sagt Simon Roth. «Es geht hier um eine politische Debatte, in der die Frage der Rechtmässigkeit von Peter Pühringers Pauschalbesteuerung aufgeworfen wird.» Darum werde die Klageandrohung selbstverständlich zurückgewiesen.

Ebenfalls eine Klage angedroht wurde bereits Mitte September dem Zürcher Niklaus Scherr vom Initiativkomitee für die Abschaffung der Pauschalsteuern. Absender ist auch hier der Luzerner Anwalt Christian Leupi.

Dabei geht es um Aussagen, die Niklaus Scherr gegenüber dem Politnetz, dem Sonntagsblick und gegenüber zentral+ machte. Sie betreffen ebenfalls die umstrittene Frage der Erwerbstätigkeit von Peter Pühringer. So sagte Scherr gegenüber zentral+: «Peter Pühringer erfüllt die Voraussetzungen für eine Pauschalbesteuerung nicht, denn er betätigt sich in Vitznau aktiv als Investor.»  

Auch hier argumentiert Pühringers Anwalt, das sei Verleumdung oder üble Nachrede. Dies gelte auch für eine weitere Äusserung von Scherr: «Ich habe den Eindruck, dass die Wirtschaftsförderung Pühringers Pauschalbesteuerung eingefädelt hat. Das ist gefährlich, denn das führt zu einem System von Begünstigungen.» 

Untauglicher Einschüchterungsversuch

Wie Simon Roth wurde auch Niklaus Scherr von Pühringers Anwalt aufgefordert, die beanstandeten Äusserungen aus den Online-Medien zu entfernen und sie künftig nicht weiter zu verbreiten. Und auch Scherr werden weitergehende rechtliche Schritte angedroht.

Niklaus Scherr ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Sein Anwalt schrieb an Pühringers Rechtsvertreter, er sehe in den inkriminierten Passagen keinen Verstoss gegen strafrechtliche Bestimmungen. Niklaus Scherr werde deshalb den Berichtigungs- und Löschungsaufforderungen nicht nachkommen.

Das war Mitte September, und seither herrscht Funkstille. «Das Ganze ist ein untauglicher Einschüchterungsversuch», sagt Niklaus Scherr. Pühringer-Sprecher Michael Horacek will sich zu diesem Vorwurf nicht äussern. Ob die Klagen gegen Simon Roth und Niklaus Scherr tatsächlich eingereicht werden, sei offen. «Das hängt jetzt vom Verhalten der Gegenpartei ab.»

 «Auch als Pauschalbesteuerter ist man nicht Freiwild», sagt Niklaus Scherrs Anwalt Markus Bischoff, AL-Kantonsrat in Zürich. «Aufgrund der Tatsache, dass Peter Pühringer als Investor, Verwaltungsrat und Verwaltungsratspräsident auftritt, darf man aber in guten Treuen davon ausgehen, dass er erwerbstätig ist. Entsprechende Äusserungen sind nicht ehrverletzend.» 

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Protestaktion gegen die Pauschalbesteuerung von Peter Pühringer in Vitznau am 6.9.2014: Der Investor scheut die öffentliche Diskussion und bemüht stattdessen die Anwälte.

Protestaktion gegen die Pauschalbesteuerung von Peter Pühringer in Vitznau am 6.9.2014: Der Investor scheut die öffentliche Diskussion und bemüht stattdessen die Anwälte.

(Bild: rom)

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