Luzern: Kommission ist mit Finanzplan nicht einverstanden
Die vorberatende Planungs- und Finanzkommission des Kantonsrats hat den Aufgaben- und Finanzplan 2023-2026 nicht genehmigt. Kritisiert wird von der Kommission etwa das hohe Stellenwachstum des Kantons. Den Steuerfuss belässt sie aber bei 1,60 Einheiten.
Die Planungs- und Finanzkommission (PFK) hat unter dem Vorsitz von Präsidentin Vroni Thalmann-Bieri (SVP) den Aufgaben- und Finanzplan 2023-2026 (AFP) mit dem Voranschlag 2023 vorberaten. Die PFK hat nach Beratung mehrheitlich gegen eine Genehmigung des AFP 2023-2026 entschieden. Sie beschloss aber den Voranschlag 2023 und beliess den Steuerfuss bei 1,60 Einheiten.
Voranschlag 2023 wird genehmigt
Im Jahr 2023 rechnet der Kanton Luzern mit einem starken Ausgabenwachstum von rund sechs Prozent (zentralplus berichtete). Dennoch liess die Kommission den Voranschlag für 2023 unangetastet.
Keine Mehrheiten fanden die Anträge, auf zusätzliche Ausgaben für die Wirtschaftsförderung von 150'000 Franken zu verzichten und für das generelle Wachstum des Personalaufwandes 3 Prozent statt 1,5 Prozent einzustellen. Ebenfalls lehnte die Mehrheit der Kommission Anträge ab, welche die geplante Aktienkapitalerhöhung der LUKB betrafen (zentralplus berichtete). Für die kommenden Jahre ist aber gemäss der PFK eine Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben vorzunehmen.
Kommission kritisiert Stellenwachstum des Kantons
Eine Mehrheit der PFK kritisierte die vom Regierungsrat in vielen Bereichen vorgesehenen zusätzlichen Ausgaben und das grosse geplante Stellenwachstum. Die Kommission bezweifelt, dass angesichts des aktuellen Fachkräftemangels alle diese neuen Stellen besetzt werden können.
Auch bemängelte die PFK, dass der AFP nicht konform sei mit dem erst im Juni 2022 beschlossenen neuen Finanzleitbild des Kantons Luzern. Dessen erster Grundsatz lautet, dass der Kanton Luzern Leistungen priorisiert und den Spielraum für strategische Schwerpunkte nutzt (zentralplus berichtete). Diese Priorisierung sei nicht vorgenommen worden, weshalb dies nun durch den Kantonsrat gemacht werden müsse. Die PFK möchte, dass nicht verwendete Gelder für den Stellenausbau im Budget 2023 nicht auf das Budget 2024 übertragen werden dürfen.
Weiter fordert die PFK, dass für die langfristige Investitionsplanung und die Bestimmung der Nettoschulden ab AFP 2024-2027 mehrere Szenarien und der daraus resultierende Handlungsbedarf aufgezeigt werden.
Covid-Gelder an Kultur sollen überprüft werden
Die Finanzkontrolle soll eine Prüfung durchführen, um sicherzustellen, dass die grossen Kulturinstitutionen keine Überentschädigungen aus Covid-Geldern erhalten haben. Allfällige Überentschädigungen dürfen gemäss PFK weder bei diesen Betrieben noch beim Zweckverband Grosse Kulturbetriebe zu einer Aufstockung der vorgesehenen Mittel führen. Der Zweckverband Grosse Kulturbetriebe ist zuständig für Leistungsvereinbarungen mit den grossen Kulturbetrieben in Luzern, wie etwa dem Luzerner Theater.
Nach der Prüfung durch die Finanzkontrolle sollen eventuelle zu viel ausbezahlte Covid-Entschädigungen im Planjahr 2024 von der eingestellten Zuweisung abgezogen werden.
Kommission gewährt diverse Nachtragskredite
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Zustimmung zu einem Sonderkredit von rund 4 Millionen Franken zur Ausrichtung von weiteren Ausfallentschädigungen aufgrund der Coronapandemie im Kulturbereich.
Weiter beantragt der Regierungsrat zwölf Nachtragskredite zum Voranschlag 2022 im Umfang von rund 24 Millionen Franken. Etwas über 15 Millionen Franken Mehrkosten fallen in der Bildung an. Daneben werde in den Bereichen Kultur sowie öffentliche Ordnung und Sicherheit grössere Nachtragskredite nötig. Die Mehrheit der PFK stimmte den Nachtragskrediten aufgrund der erhaltenen Informationen durch die betroffenen Departemente zu. Am meisten gab der Sonderkredit im Kulturbereich zu diskutieren. Angesichts der zum AFP beschlossenen Bemerkung betreffend der Überprüfung von Überentschädigungen war die Mehrheit der PFK aber bereit, dem Sonderkredit zuzustimmen.
Der Kantonsrat wird die Vorlagen voraussichtlich an der Oktober-Session 2022 beraten. Die PFK wird dem Kantonsrat beantragen, dass der AFP erst auf die Planungsperiode 2024−2027 überarbeitet wird.
- Mitteilung des Kantons